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Anträge Burgenland

Antrag 03 / Vereinfachte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen

der AUGE/UG zur 3.Vollversammlung der AK Burgenland am 21. Mai 2015

Die AUGE/UG Burgenland wirbt bei der Vollversammlung der AK Burgenland um die Unterstützung folgender Forderung:
Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert den Gesetzgeber auf, zielführende Normen zu erlassen, die eine benutzerfreundliche, einheitliche, allgemein verbindliche und effiziente Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im sekundären und tertiären Bildungsbereich sicherstellt.

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Antrag 02 / Gewerberechtliche Anpassung im Bereich der 24-Stundenpflege

der AUGE/UG zur 3.Vollversammlung der AK Burgenland am 21. Mai 2015

Die AUGE/UG Burgenland wirbt bei der Vollversammlung der AK Burgenland um die Unterstützung folgender Forderung:

Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert den Gesetzgeber  auf, zielführende Normen zu erlassen, die  die Erteilung von Gewerbescheinen für gewerbliche  Anbieter von 24-Stundenpflege vom Nachweis einer für vergleichbare Leistungen im stationären Bereich erforderlichen Qualifikation abhängig machen, kurz gesagt Pflegedienstleistungen nur mehr im Rahmen eines reglementierten Gewerbes zu gestatten.

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Antrag 01 / Arbeit FAIRteilen, Arbeitszeit FAIRkürzen

der AUGE/UG zur 3.Vollversammlung der AK Burgenland am 21. Mai 2015

Die AUGE/UG Burgenland wirbt bei der Vollversammlung der AK Burgenland um die Unterstützung folgender Forderung:

Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert 40 Jahre nach Umsetzung der 40-Stunden-Woche gesetzliche Schritte zu einer umfassenden Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche sowie der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich und einem entsprechenden Personalausgleich,

  • weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
  • weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
  • weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD),
  • weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
  • weil lange Arbeitszeiten krank machen,
  • weil damit Arbeitsplätze geschaffen werden
  • und weil dadurch Arbeit und einhergehend Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilt werden.
  • Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung  (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
  • Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) z.B. für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
  • einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

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Antrag 7 / AK-Wahlrecht anpassen

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Angenommen von AUGE/UG, ÖAAB und FA
Zuweisung an den Vorstand durch FSG

 

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die Wahlordnung zur Arbeiterkammerwahl dahingehend zu ändern, dass

a) der § 21 der Arbeiterkammer-Wahlordnung analog dem § 41 (NRWO) angeglichen wird

b) Lehrlinge, welche das 16. Lebensjahr Vollendet haben, automatisch das aktive Wahlrecht erhalten.

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Antrag 6 / Die Ampel muss her!

 zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Einstimmig angenommen!


A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert das Bundesministerium für Gesundheit, sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf, entsprechende Gesetzesinitiativen zu setzen um die Lebensmittel-Ampel in Österreich einzuführen.

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Antrag 5 / Keine Verschlechterung bei der ÖBB Vorteilscard Familie

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Einstimmig angenommen!

 

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf, als Eigentümer Vertreterin dafür Sorge zu tragen, diese Verschlechterungen zu verhindern.

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Antrag 4 / Aussetzen der SMART METER Einführung

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Angenommen: AUGE/UG und ÖAAB
Zuweisung: FSG und FA – an den Wirtschaftspolitischen Ausschuss

 

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert die Bundesregierung und den dafür zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auf, die geplante Einführung von „SMART METERN“ auszusetzen. Die Arbeiterkammer Burgenland unterstützt die von der Mietervereinigung Österreich aufgelegte Petition.

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Antrag 3 / Vor- und Nachbereitungszeiten

 

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Angenommen: AUGE/UG und ÖAAB
Zuweisung: FSG und FA – an den Sozialpolitischen Ausschuss

 

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland setzt sich dafür ein, dass Gesetze, Kollektivverträge und allfällige andere Richtlinien dahingehend geändert werden, dass Vor- und Nachbereitungszeiten zur Gänze verpflichtender Teil der entlohnten Arbeitszeit sind.

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Antrag 2 / Verfallsfristen verlängern

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Angenommen: AUGE/UG und ÖAAB
Zuweisung: FSG und FA – an den Vorstand

 

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, diese berechtigte Forderung umzusetzen.

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Antrag 1 / Vermögenssteuern statt Sparpakete

 

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Angenommen: AUGE/UG
Abgelehnt: ÖAAB und FA
Zuweisung: FSG – an den Vorstand

 

Vermögenssteuern statt Sparpakete

Vor der Nationalratswahl 2013 wurde eine Steuerentlastung für ArbeitnehmerInnen in Aussicht gestellt.
Wenige Wochen danach ist von einer Entlastung keine Rede mehr - im Gegenteil.
Nun ist von „notwendigen“ Sparpaketen die Rede, deren Ursache in maroden Banken und ihren hasardierenden Managern zu finden ist.
Die Politik ist offenbar nicht bereit endlich jene zur Kasse zu bitten, welche von den Bankenrettungen profitiert haben. Nein, es werden wieder ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, kranke Menschen und PensionistInnen in die „Pflicht“ genommen werden.
Diesen Absichten muss mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden.
Ein probates Mittel ist die Einführung von Vermögenssteuern, Reformen im Steuergesetz und das Schließen von Steuerschlupflöchern um Sparpakete zu verhindern.

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Antrag 5 zur 8. Vollversammlung der AK-Burgenland am 30. Oktober

Antrag zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung (Sozialausschuss)

 

Entgeltfortzahlungsgesetz

Weiterlesen: Antrag 5 zur 8. Vollversammlung der AK-Burgenland am 30. Oktober

Antrag 1 der AUGE/UG zur 6. Vollversammlung der AK-Burgenland am 3. November 2011

Antrag EINSTIMMIG angenommen


Spekulation tötet!

Global operierende Banken und Fonds spielen Monopoly mit Grundnahrungsmittel und Rohstoffen. Mit von der Partie sind auch Privatanleger, die seit einigen Jahren mittels Zertifikaten und Indexfonds in Agrarrohstoffe investieren können.
Die Folgen sind dramatisch: stark gestiegene Preise, die sich Menschen in vielen Ländern dieser Welt nicht mehr leisten können

Laut Weltbank sind allein im vergangenen Jahr mehr als 44 Millionen Menschen zusätzlich durch gestiegene Lebensmittelpreise unter die Armutsgrenze gefallen.
Für Millionen von Menschen wird jeder Tag zum Überlebenskampf. Tausende verlieren!

Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher:

Schluss mit Spekulationsgeschäften auf Nahrungsmittel!
Die Arbeiterkammer Burgenland spricht sich für ein generelles Verbot von Rohstofffonds und Zertifikaten auf Nahrungsmittel aus. Der Gesetzgeber wird aufgerufen die entsprechenden Gesetze zu schaffen und umzusetzen.

Download: Antrag 1 - Spekulation toetet

Antrag 2 der AUGE/UG zur 6. Vollversammlung der AK-Burgenland am 3. November 2011

Antrag abgewiesen:

FSG, ÖAAB, FA - nein

Ausgliederung und Privatisierung

Im Sinne der Aufgaben als gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, ist es erforderlich, gegen jegliche Bestrebungen der Zerschlagung funktionierender Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge einzutreten. Auch Änderungen unter dem Deckmantel der „Strukturerneuerung“, „Verwaltungsreform“ oder „New Public Management“, die ein Abgehen von der kommunalen Erfüllungsverantwortung hin zur bloßen Gewährleistungsverantwortung mit sich brächten, sind abzulehnen.

Dies ist auch in Respekt vor den Beschlüssen in Gremien und auf Konferenzen der in diesen Bereichen organisierenden Einzelgewerkschaften – beispielsweise den aktuell am 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB von 27. bis 29. September 2011 beschlossenen Anträgen – geboten, welche Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit einhergehende verschlechternde Auswirkungen für die betreffenden Bediensteten ablehnen.

Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher:

Keine Zustimmung der Arbeiterkammer zu wie immer gearteten Auslagerungen von kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, Ausgliederungen und/oder Privatisierungen sowie keine Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben der Daseinsvorsorge an andere Rechtsträger durch ihre FunktionärInnen und VertreterInnen im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften wie Gemeinderäten, Landtagen und Nationalrat.

Download: Antrag 2 - Ausgliederung und Privatisierung

Antrag 3 der AUGE/UG zur 6. Vollversammlung der AK-Burgenland am 3. November 2011

Antrag zugewiesen:

FSG, ÖAAB, FA - für Zuweisung

„Bankenrettung II“ – aus Fehlern der „Bankenrettung I“ lernen!

Im Herbst 2008 beschlossen Bundesregierung und Nationalrat mit Beginn der Finanzkrise ein Bankenrettungspaket, das neben Haftungsübernahmen und Garantieerklärungen auch öffentliche Mittel zur Eigenkapitalstärkung in Form von Partizipationskapital vorsah. Auflagen – etwa im Bereich der Dividendenpolitik, der Managergehälter, der Sicherung von Beschäftigung oder Änderung der Geschäftstätigkeit - wie von Gewerkschaften und Arbeiterkammern im Falle einer Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gefordert, waren im Gesetz nur äußerst vage vorgesehen und sollten maximal auf Verordnungswege beschlossen werden.

Angesichts der sich verschärfenden wirtschaftlichen Lage mit drohenden schweren konjunkturellen Einbrüchen, einer fatalerweise nicht bzw. unzureichend stattgefund-enen Finanzmarktregulierung, massiven makroökonomischen Verwerfungen in der Eurozone und im Bereich des Möglichen gerückte Staatsinsolvenzen bzw. Umschuldungsverfahren für hochverschuldete Staaten innerhalb der Eurozone, mit entsprechenden Wertberichtigungen in den Bilanzen von Finanzinstitutionen, machen neuerlich milliardenschwere Bankenrettungspakete wahrscheinlich. So haben zuletzt die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und der französische Staats-präsident Sarkozy darauf hingewiesen, dass es wohl – nicht zuletzt im Zuge der Griechenlandkrise – zu weiteren Rekapitalisierungen von Banken in Europa kommen wird müssen. Rekapitalisierungen finanziert aus öffentlichen Mitteln von den SteuerzahlerInnen.

Sollten Bankenrettungen tatsächlich wieder notwendig werden, müssen allerdings entsprechende Lehren aus den vergangenen Rettungsmaßnahmen gezogen werden. Neuerliche Bankenhilfen müssen an strenge Auflagen und Mitbestimmungs-möglichkeiten seitens der öffentlichen Hand geknüpft sein und an der Behebung der Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise – deregulierte und liberalisierte Finanzmärkte sowie wachsende Ungleichverteilung bei Einkommen und Vermögen über die letzten Jahrzehnte hinweg – in Europa wie auch in Österreich ansetzen. Eine höhere Besteuerung von Vermögen erscheint im Zusammenhang mit Bankenrettungs- und Finanzmarktstabilisierungspaketen nicht zuletzt deshalb für gerechtfertigt, da Bankenrettungspakete insbesondere den Gläubigern von Banken und der Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber Finanzinstituten zugute kommen.

Angesichts knapper öffentlicher Mittel, die aus budgetärer Sicht kaum noch eine zweite Bankenrettung zulassen, ist der Einstieg in ein umfassendes System von vermögensbezogenen Steuern unumgänglich! Es ist unzumutbar, dass einmal mehr für eine – trotz Staatsfhilfe! - nach wie vor großzügige Dividenden- und Bonipolitik der Banken, die nicht zuletzt für die notorische Unterkapitalisierung und die aktuellen ökonomischen Schwierigkeiten der Finanzinstitute mitverantwortlich ist, die Mehrheit der SteuerzahlerInnen – die ArbeitnehmerInnen – aufzukommen hat.

Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher:

Die Arbeiterkammer Burgenland fordert, aus den Fehlern der Umsetzung des Bankenrettungspaketes aus dem Jahr 2008 - das Verluste weitestgehend sozialisiert, Gewinne weitestgehend privatisiert und den Bankensektor nicht wie gehofft entsprechend stabilisiert und reguliert hat - zu lernen und die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Im Falle einer „Bankenrettung II“ sind potentielle Staatshilfen an folgende Bedingungen zu knüpfen:

Staatshilfen zur Eigenkapitalstärkung sind nur noch in Form von Stammaktien mit entsprechend verbrieften Stimmrechten und damit verbundenen Einfluss- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu leisten.
Bevor Staatshilfen zur Eigenkapitalstärkung in Anspruch genommen werden, müssen die betroffenen Finanzinstitute den Versuch unternehmen, sich über den Markt zu rekapitalisieren. Insbesondere gilt es Bondholder und andere Gläubigergruppen dahingehend zu überzeugen, Bonds bzw. Fremdkapital in Eigenkapital der Banken umzuwandeln (Debt Equity Swaps).
Für die Dauer der Inanspruchnahme von Staatshilfe sind Boni für das Topmanagement ebenso zu untersagen wie Dividendenausschüttungen an die AktionärInnen.
Für die Dauer der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen ist der Erwerb anderer Institute untersagt.
Für die Dauer der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe gilt die Beschränkung von ManagerInnengehälter auf ein noch näher zu definierendes gesellschaftlich akzeptables Maß. Richtschnur dafür könnten z.B. Ministereinkommen sein.
Banken sind jedenfalls für die Dauer der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe verpflichtet, die Kreditversorgung der Wirtschaft sowie der privaten Haushalte sicherzustellen (z.B. festgelegte Mindestwachstumsraten des Kreditvolumens im Verhältnis zum Vorkrisenzeitraum)

Die Arbeiterkammer Burgenland fordert zusätzlich den raschest möglichen Einstieg in ein umfassendes System vermögensbezogener Steuern, welches Vermögenszuwächse, Vermögensübergänge und Vermögensbestände besteuert, um so eine verursachensgerechte finanzielle Krisenbewältigung zu ermöglichen.

Zusätzlich sind Gewinneinkommen über eine Reform der Körperschaftssteuer und der Gruppenbesteuerung sowie Spitzeneinkommen über die Anhebung des Spitzensteuersatzes stärker zur Finanzierung der - nicht zuletzt aus Gründen der Bankenrettung - angespannten Staatshaushalte heranzuziehen.

Darüber hinaus fordert die Vollversammlung der Arbeiterkammer Burgenland, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer in Europa, die Wiedereinführung einer reformierten Börsenumsatzsteuer.

Download: Antrag 3 - Bankenrettung

Antrag 5 der AUGE/UG zur 4. Vollversammlung der AK-Burgenland am 12. November 2010

Antrag EINSTIMMIG angenommen


Keine Verschlechterungen beim Pflegegeld!

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Budgetbegleitgesetze den Zugang zum Pflegegeld erheblich zu erschweren. Geplant ist die Erhöhung der Zugangsschranke zum Pflegegeld um einen Leistungsbedarf von 10 Stunden in der Woche.

Auf diese Weise werden Menschen, die auf Grund einer Beeinträchtigung auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, um eine Unterstützung durch das Pflegegeld gebracht.

Der Plan der Bundesregierung ist überdies auch verfassungsrechtlich bedenklich, da Menschen in der selben Lebenssituation – nämlich des Vorliegens eines bestimmten Pflegebedarfs auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf in einem bestimmten Ausmaß – unterschiedlichen Zugang zum Pflegegeld haben werden.


A N T R A G

Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte spricht sich gegen eine Ungleichbehandlung von Menschen mit dem gleichen Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen beim Bezug des Pflegegelds aus. Der Plan der Bundesregierung, die Mindestvoraussetzungen für einen Anspruch auf Pflegegeld um 10 Wochenstunden an Pflegebedarf zu erhöhen, sowie die Erhöhung der Voraussetzungen um 10 Stunden pro Pflegegeldstufe wird aufs Schärfste zurückgewiesen.
Die BAK-Wien wird diese Ungleichbehandlung gleichgelagerter Problemlagen mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen

Download: Antrag5 - Pflegegeld_Bgld

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