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Antrag 02 / Nein zur Privatisierung der Bewachung/Betreuung von Häftlingen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB/FCG: ja
FA: nein

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer verwehrt sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Inneres, Kernaufgaben des Staates wie die Bewachung und Betreuung von Häftlingen ganz oder auch nur teilweise an private, gewinnorientierte Unternehmen zu übertragen bzw. auszulagern.

 

Im Betrieb des derzeit im Bau befindlichen Schubhaftzentrums Vordernberg ist derzeit vorgesehen, dass ein nach Ausschreibung beauftragtes Sicherheitsunternehmen wesentliche Aufgaben übernimmt. Dies ist unter allen Umständen abzulehnen: Die Anhaltung und Betreuung von Häftlingen ist allein Aufgabe des Staates. Eine Übertragung an private Unternehmen höhlt nicht allein das Gewaltmonopol des Staates aus, sondern unterminiert auch jene Qualitätsstandards, die an die Leistungserbringung durch BeamtInnen des Öffentlichen Dienstes selbstverständlich sind und von einem Staat garantiert werden müssen.



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