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Antrag 07 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FSG: nein

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.

Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden.

 

Es besteht sowohl in Europa als auch speziell in Österreich größter Handlungsbedarf beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Nach aktuellen Erhebungen auf euro-päischer und österreichischer Ebene sind besondere Stressfaktoren: der Umgang mit schwierigen KundInnen, PatientInnen oder SchülerInnen. Ein in Österreich besonders gravierender Stressfaktor ist der Zeitdruck, unter dem ArbeitnehmerInnen stehen. Dieser Stressfaktor wird in Österreich von 55 % der Befragten genannt; im EU-Durchschnitt liegt der Wert bei 42 %. Müde und ausgelaugt fühlen sich in Österreich nach der Arbeit rund 78%.
Rund 40% der österreichischen Unternehmen bieten keinerlei Maßnahmen an, die die Gesundheit aktiv fördern könnten – außerhalb der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen. Das Arbeitsinspektorat hat in seiner Gesamtheit festgestellt, dass nur 75%  der Unternehmen die Auflagen zur Evaluierung psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz erfüllen. Die danach erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation auf diesem Gebiet erfüllen noch weit mehr Unternehmen nicht.

Um die entsprechend erforderlichen Handlungen zu beschleunigen, bedarf es offensichtlich sowohl motivierender als auch sanktionierender Faktoren, da ohne entsprechendem Druck – wie die Erfahrung zeigt – keine flächendeckenden Erfolge erzielt werden.

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