Antrag 3 der AUGE/UG zur 4. Vollversammlung der AK-Burgenland am 12. November 2010
Antrag abgelehnt:
FSG, ÖAAB, FA - NEIN
 
 Schluss mit „Bearbeitungsgebühren“ bei den ÖBB!
 
 Sollten NutzerInnen der ÖBB beim „Schwarzfahren“ erwischt werden, droht  ihnen eine Strafe von Euro 65,-. Bezahlt er/sie diese nicht bar, was  speziell bei SchülerInnen oft nicht möglich ist, wird eine zusätzliche  Bearbeitungsgebühr für Bezahlung mit Erlagschein von Euro 30,- in  Rechnung gestellt. Somit erhöht sich die „Strafe“ auf Euro 95,--.
Auszug aus den AGB der ÖBB, betreffend Fahrgeldnachforderung und Bearbeitungsgebühr:
 „Sollten Sie auf einer SB-Strecke in Zügen des Nahverkehrs ohne gültige  Fahrkarte angetroffen werden, bezahlen Sie eine Kontrollgebühr von 65,-  Euro (bei sofortiger Bezahlung). Zahlen Sie nicht umgehend, wird ein  Erlagschein ausgestellt und die Kontrollgebühr erhöht sich um eine  Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro auf 95,- Euro. Die Kontrollgebühr  berechtigt zur Weiterfahrt bis zum Ende des Zuglaufes.“
 
 Das Zahlungsdienstegesetz vom 1. November 2009 verbietet ein gesondertes  Entgelt für bestimmte Zahlungsmittel. So war es etwa in der  Mobilfunkbranche durchaus üblich, eine Art „Strafentgelt“ für  Zahlscheinzahlungen einzuheben. Im Rahmen eines Musterprozesses des VKI  (Verein für KonsumentInneninformation) gegen den Mobilfunkbetreiber  mobilkom wurde dem VKI im Juni dieses Jahres recht gegeben, dass eine  „Zahlscheingebühr“ dem Zahlungsdienstgesetz widerspricht.
 Laut Entscheidung des Handelsgerichts Wien darf das zusätzliche „Entgelt  für die Bearbeitung Ihrer Zahlung“ in Höhe von Euro 2,50 pro Zahlung  nicht mehr verrechnet werden.
 
 Lt. den AGBs der ÖBB zielt die von den ÖBB eingehobene  Bearbeitungsgebühr von – noch dazu unverhältnismäßig hohen – Euro 30,-  klar auf Zahlungen mit Zahlschein ab und verstößt damit klar gegen das  Zahlungsdienstegesetz.
 
 
 A N T R A G
 
 Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und  Angestellte fordern die ÖBB auf, umgehend auf die Verrechnung einer  Bearbeitungsgebühr im Falle der Ausstellung eines Erlagscheines aufgrund  einer Fahrgeldnachforderung zu verzichten, da das   Zahlungsdienstegesetz vom 1. November 2009 die Einhebung entsprechender  Gebühren verbietet. Entsprechender Passus ist aus den AGB der ÖBB zu  streichen.
 
 Sollte die ÖBB dieser Aufforderung nicht nachkommen, behält sich  die AK  Burgenland vor, entsprechende rechtliche Wege zu beschreiten – etwa  Musterprozesse zu unterstützen – um die Einhebung von  Bearbeitungsgebühren seitens der ÖBB zu unterbinden.
Download: Antrag3 - ÖBB Zahlscheingebühr_Bgld


