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Antrag 2 / Verfallsfristen verlängern

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Angenommen: AUGE/UG und ÖAAB
Zuweisung: FSG und FA – an den Vorstand

 

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, diese berechtigte Forderung umzusetzen.


Verfallsfristen verlängern

In vielen Kollektivverträgen ist geregelt, welche Fristen einzuhalten sind, damit Ansprüche von ArbeitnehmerInnen nicht verfallen. Diese Fristen haben eine unterschiedliche Länge und können bis zu 6 Monaten betragen. Es stellt sich die berechtigte Frage, weshalb erbrachte Leistungen einer Verfallsfrist unterliegen. Noch dazu einer relativ kurzen. Eine Verlängerung dieser Fristen auf zumindest drei Jahre und die Aufnahme in das Arbeitsrecht wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

 


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