Antrag 2 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010
Antrag zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Verbesserung der Situation von SexdienstleisterInnen
Begründung:
SexdienstleisterInnen brauchen – wie alle anderen auch – einen klaren, rechtlichen Rahmen, der garantiert, dass sie ihre Tätigkeit unter menschenwürdigen und fairen Bedingungen selbstbestimmt, sicher, ohne Gefährdung ihrer Gesundheit und mit einer nachhaltigen Lebensperspektive ausüben können.
Die Bundesarbeitskammer setzt sich dafür ein, dass folgende Verbesserungen durch entsprechende Gesetze und Maßnahmen erreicht werden sollen:
Grundsätzliches
a) Einschränkungen der Selbstbestimmung und Lebensperspektiven sowie Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit von SexdienstleisterInnen sollen verhindert werden.
b) Alle gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen sind wenn möglich unter Einbeziehung von VertreterInnen der SexdienstleisterInnen bzw. von NGOs, die sich für deren Interessen einsetzen, zu entwickeln.
Rechtssicherheit
a) Sexdienstleistungen sind ausdrücklich als nicht sittenwidrig zu defnieren, um tragfähige Vertragsverhältnisse sowohl zwischen SexdienstleisterInnen und KundInnen als auch zwischen SexdienstleisterInnen und BordellbetreiberInnen zu ermöglichen, die Anfechtungen nach § 879 ABGB Stand halten, der sittenwidrige Verträge für ungültig erklärt. Einheitliche Gesetzgebung für ganz Österreich.
b) Regelung der Kammerzugehörigkeit von SexdienstleisterInnen.
c) Regelung für MigrantInnen mit einem Aufenthaltstitel als SexdienstleisterInnen im Falle der Beendigung der Tätigkeit.
Soziale Absicherung
a) Verhinderung von Scheinselbständigkeit.
b) Vereinfachte Variante der Steuererklärung, leichterer Zugang zur Arbeitslosenversicherung.
Autonomie
a) Zu überlegen ist ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für SexdienstleisterInnen (Beispiel Amsterdam 23 Jahre).
b) Gesetzliche Delegierung von Maßnahmen zur Aufklärung der SexdienstleisterInnen über safen Sex.
c) Finanzierung von Beratungseinrichtungen für SexdienstleisterInnen.
Download: BAK AUGE Antrag 2 SexdienstleisterInnen