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Antrag 3 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Antrag zugewiesen
ÖAAB: ja
FSG, FA: für Zuweisung

Nationalen Aktionsplan für Integration und Chancengleichheit entwickeln


Die Integration von MigrantInnen wird derzeit heftig diskutiert. Eine intensive und sachliche Debatte über die Integration und Teilhabechancen ist, angesichts des Bevölkerungsanteils mit Migrationshintergrund in einigen Kommunen in Österreich, unumgänglich.

ArbeitnehmerInnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationshintergrund engagieren sich in den Gewerkschaften und bei Kollektivvertragsauseinandersetzungen, sie sind als BetriebsrätInnen in den Betrieben aktiv tätig und leben die Solidarität mit ihren österreichischen KollegInnen. In anderen Bereichen, beim Zugang zu Bildung und Arbeit, sowie in Gesellschaft und Politik mangelt es dagegen an Chancengleichheit.

Die Integrationspolitik sollte umfassend und als Querschnittsaufgabe verstanden werden und alle ökonomischen und gesellschaftlichen Lebensbereiche einbeziehen. Um die Parallelgesellschaften ethnischer Minderheiten zu vermeiden, sollte die Mehrheitsgesellschaft den Schutz und die Anerkennung kultureller Unterschiede zu ihren Pflichten machen. Wir sollten auf Vertiefung des interkulturellen Verständnisses zwischen allen in Österreich lebenden Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen setzen und damit die Integration in eine Mehrheitsgesellschaft unterstützen.

Darüber hinaus sollten auch rechtliche Integrationshemmnisse, wie sie beispielsweise im Hinblick auf die Gewährung von Aufenthaltsrechten bestehen, abgebaut werden.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung unter Einbeziehung von Selbstorganisationen der MigrantInnen und der Gesellschaft auf einen „nationalen Integrationsplan“ zu erstellen.
Nach Auffassung der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer soll der „nationale Integrationsplan“ folgende Zielsetzungen und Handlungsfelder beinhalten:

1. Integration ist ein zweiseitiger Prozess

Die Bundesarbeitskammer ist überzeugt: Integration erfordert auf der einen Seite den Willen der Eingewanderten, die deutsche Sprache als Verkehrssprache zu erlernen und die in der Verfassung verankerten humanistischen und politischen Grundwerte anzuerkennen. Auf der anderen Seite müssen die Möglichkeiten zur Eingliederung geschaffen werden und die Bereitschaft zur Anerkennung der Vielfalt vorhanden sein. Ziel ist die Weiterentwicklung einer gemeinsamen und pluralen Gesellschaft, die allen EinwohnerInnen, unabhängig ob jemand eingewandert ist oder nicht, gleiche Chancen zur Teilhabe in Gesellschaft, Bildung, Arbeitsleben und im sozialen Umfeld und bei politischen Entscheidungen bietet.

2. Integration braucht einen sicheren Aufenthaltsstatus

Voraussetzung für die Integration ist eine sichere Aufenthaltsperspektive und ein sicherer Aufenthaltsstatus, der einen gleichrangigen Zugang zum Beschäftigungssystem beinhaltet.

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

- dass der Familiennachzug nicht durch formale Verwaltungsanfordernisse (z.B: Auslandsantragsstellung, Mindesteinkommen, Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise, Quotenpflicht des Familiennachzugs) erschwert werden darf.
- einen Rechtsrahmen, der aus Zugezogenen BürgerInnen macht
- deutliche und reale Einbürgerungsperspektive, die die Schiene zur Übernahme staatsbürgerlicher
Verantwortung legt
- One-Stop-Niederlassungsformalitäten, Unterstützung bei der Erlangung von behördlichen
Genehmigungen, Information über Wohnangebot, soziale Dienstleistungen und Schulen
- politische Teilhabe seiner zugewanderten BürgerInnen, kommunales Wahlrecht für EU-BürgerInnen, Erhöhung der Wahlbeteiligung von Eingebürgerten,
- themenspezifische Beratungsstrukturen mit fachkompetenten MigrantInnen

3. Bildung und Ausbildung

Die Ergebnisse der PISA-Studien belegen, dass der Bildungserfolg in Österreich stark vom sozialen Status der Eltern abhängig ist. Sichtbar wird dieser enge Zusammenhang bei Kindern aus Arbeiterfamilien oder von Erwerbslosen. Schulausbildung auf möglichst hohem Niveau gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen für den Einstieg in den Beruf.

Aber auch Menschen, die ihre Abschlüsse nicht in Österreich erworben haben, stehen bei der Arbeitssuche sowie beim Zugang zu weiterführender Bildung häufig vor Problemen. Diese spiegeln sich unter anderem im hohen Anteil an dequalifiziert beschäftigten MigrantInnen wider. 39% der ZuwanderInnen üben einen Beruf aus, der unter ihrer Qualifikation liegt.

Die Menschen, die als Studierende, Asyl-Suchende oder Emigrierende aus dem Ausland kommen, werden zu BürgerInnen dieses Landes und sind auch als ExpertInnen, Fachkräfte, Arbeitskräfte und Kunst- und Kulturschaffende Menschen, die an der Entwicklung und Zukunft dieses Landes beteiligt sind, sichtbar und fühlbar im Leben Österreichs zu machen.

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

- den Bildungsauftrag des Kindergartens zu stärken, um insbesondere die Grundlagen für die Sprachentwicklung zu legen und allen Gruppen der Bevölkerung unabhängig von der sozialen Herkunft den Besuch eines kostenlosen Kindergartens zu ermöglichen.
- die individuelle Förderung im Bildungssystem auszubauen, unter anderem auch durch Anerkennung und Unterstützung herkunftssprachlicher Kompetenzen und durch ein flächendeckendes Ganztagsangebot.
- den gleichrangigen und unbeschränkten Zugang zur betrieblichen Berufsausbildung für ausländische Jugendliche, unabhängig von Aufenthaltsdauer und Status.
- Ausbau von Jugendzentren zum Zwecke der Integration und Förderung der Vereine für diesen Zweck
- Anerkennung von Bildungsdokumenten anderer Länder und Vereinfachung der Integration von Fachkräften in der Arbeitswelt

4. Integration braucht Sprache

Sprache ist Voraussetzung von Integration. Integration kann nur gelingen, wenn Zugewanderte mit den
Lebensverhältnissen in Österreich so weit vertraut gemacht werden, dass sie ohne Hilfe und Vermittlung
Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können. Das Erlernen der deutschen Sprache und der sichere Umgang mit ihr ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Erfolg und damit für gesellschaftliche Integration. Eine individuelle
Sprachförderung soll in Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgen. Sie muss im frühen Kindesalter in
den Kinderbetreuungseinrichtungen beginnen und durch die gesamte Bildungslaufbahn hinweg gewährleistet werden.

Der Weg vom Eintritt bis zum Erfolg in Österreich ist für viele MigrantInnen ein steiniger und schwerer Weg. Diese sind oft ohne irgendeine Beratung und verlieren viel Zeit und Geld, um sich in diesem Land zu recht zu finden, was nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Zukunft der Gesellschaft Nachteile haben kann. Besonders die Finanzierung der Deutschkurse stellt für die MigrantInnen oft eine große Hürde dar.

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

Kostenlose Deutschkurse und Integrationskurse für alle nicht deutschsprachigen Menschen jedes Alters und unabhängig von der Herkunft in Österreich
ein Konzept zur allgemeinen Sprachförderung in Tageseinrichtungen zu entwickeln, das gerade auch für Kinder mit Migrationshintergrund eine erfolgreiche Förderung beim Erlernen der deutschen Sprache gewährleistet. Um die durchgängige, individuelle Sprachförderung von der Kindertageseinrichtung bis in die Berufsbildung zu ermöglichen, fördert der Bund die Forschung zu Verfahren der Sprachstandsfeststellung. Sie sollen die Entwicklung von individuellen Förderplänen für Schülerinnen und Schüler sowie von Fortbildungskonzepten für die Lehrenden im Bereich Sprachförderung ermöglichen.

5. Integration und Einbürgerung

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses und nicht dessen Abschluss. Es liegt im Interesse eines jeden Staates, möglichst alle seine EinwohnerInnen zu gleichberechtigten Staatsangehörigen zu machen, nur so kann eine dauerhafte Identifizierung mit den Grundwerten und demokratischen Entscheidungen erreicht werden.

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

den Dialog mit Migrantinnen und Programme zur Stärkung der Migrantinnen und ihrer Partizipation in Staat und Gesellschaft fortsetzen, sowie deren Organisationen künftig stärker in die Planung und Durchführung von Vorhaben einbeziehen.
die Rücknahme des Sprachnachweises bei Einbürgerung
Einbürgerungskurse anzubieten, die zur aktiven Beteiligung am gesellschaftlichen Leben anregen, die Teilnahme muss auf freiwilliger Basis ermöglicht werden

6.Integration vor Ort/ Kulturelle Integration

Die Sprache ist aber nicht die einzige Barriere für MigrantInnen, sonder noch wichtiger sind die unterschiedlichen Kulturen. Es ist wichtig für alle Menschen die kulturellen Unterschiede zu verstehen und kennen zu lernen, um in der Gesellschaft und vor allem in der Arbeitswelt Konflikte zu vermeiden. Dies wird nicht automatisch passieren, sondern sollte gesteuert werden.

Integration findet vor Ort statt. Das unmittelbare Wohnumfeld hat eine zentrale Funktion im Integrationsprozess. Es ist Lebensmittelpunkt und Kontaktfeld für die Zugewanderten und die einheimische
Bevölkerung. Für das soziale Zusammenleben und Chancen der Integration sind daher die Lebensbedingungen vor Ort, die Gestaltung des Wohnumfeldes und die öffentlichen und privaten Infrastrukturangebote wichtige Rahmenbedingungen.

Kultur ist eine wesentliche Grundlage unseres Zusammenlebens und verbindet Menschen unterschiedlicher
Herkunft. Die Gestaltung der Zuwanderungsgesellschaft ist auch eine kulturelle Herausforderung.
Dabei ist der angemessene Umgang mit kultureller Vielfalt eine notwendige Kompetenz.

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

- Zur Unterstützung der kulturellen Integration soll die Bundesregierung unter anderem eine interministerielle Arbeitsgruppe „Kultur und Integration“ einsetzen, um das Thema als ressortübergreifende Schwerpunktaufgabe zu behandeln.
- den Gedanken der Integration soll der Bund in seine Fördergrundsätze aufnehmen und diesen Zielen, wo er selbst Träger von kulturellen Projekten ist, Rechnung tragen.

7.Integration durch bürgerschaftliches Engagement

Integration ist ohne die vielfältigen Aktivitäten der Zivilgesellschaft nicht möglich. Bürgerschaftliches
Engagement schafft sozialen Zusammenhalt und wirkt als erfolgreicher Katalysator für Integration. Die
konkrete Erfahrung, gleichberechtigt teilzuhaben und Gesellschaft mitgestalten zu können, ist identitätsstiftend und stärkt die eigene Handlungskompetenz.
Das Engagement von Menschen aus Zuwandererfamilien in Vereinen, Verbänden, Organisationen und
Institutionen der Aufnahmegesellschaft sowie in MigrantInnenorganisationen bereichert
unsere vielfältiger werdende Gesellschaft. Engagement braucht aber auch Anerkennung und gezielte Förderung.

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

- die Bundesregierung soll hierzu ihre Politik stärker auf die Förderung gleichberechtigter Teilhabe von MigrantInnen sowie von deren Organisationen ausrichten und eine angemessene Mitwirkung von MigrantInnen bzw. entsprechender Organisationen gewährleisten, und zwar im Rahmen
von Bundesprogrammen, vom Bund geförderten Infrastruktur- und Netzwerkprojekten, von Ausschreibungen
sowie bei der Besetzung von Beiräten und Fachgremien.
- die Bundesregierung wird die stärkere interkulturelle Öffnung und Vernetzung zu einem Förderkriterium für Infrastrukturprojekte gestalten bzw. in Fördervereinbarungen verankern.
- Institutionell geförderte Einrichtungen sollen angehalten werden, ihre Personalentwicklungskonzepte und Projektmaßnahmen für die gleichberechtigte Beteiligung von MigrantInnen zu öffnen.
Gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten ist ein Prozess, der vor allem die Unterstützung und Qualifizierung von MigrantInnenorganisationen erfordert.
- Der Bund wird fachliche Hilfe für Migrantenorganisationen als Träger von Projekten anbieten und
hierfür die Bildung von Netzwerken von Migrantenorganisationen unterstützen.

9. Integration durch Medien

Medien prägen die öffentliche Wahrnehmung von Zugewanderten und wirken meinungsbildend in der
Frage der Integration. Ihnen kommt deshalb eine besondere Verantwortung zu.
Eingedenk der Unabhängigkeit der Berichterstattung und Programmgestaltung sowie der medienpolitischen Zuständigkeit der Länder kann der Bund die Medien in ihrem integrationspolitischen Beitrag durch Maßnahmen unterstützen

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

Der Bund unterstützt die Entwicklung integrativer und innovativer Programmformate für das Fernsehen im Rahmen von Ideenwerkstätten mit Produzentinnen und Produzenten, ProgrammplanerInnen und –entwicklerInnen.

10. Arbeitsmakrt und Bund, Länder und Kommunen als Arbeitgeber

Über den Erfolg in wesentlichen Bereichen der Integration wird auf dem Arbeitsmarkt entschieden.
Integration gelingt am besten dort, wo Menschen aus Zuwandererfamilien aktiv im Erwerbsleben stehen.
Wirtschaft und Verwaltung werden künftig vermehrt auf Personen mit Migrationshintergrund und gezielt
auf Personal mit spezifischen sprachlichen und interkulturellen Kenntnissen angewiesen sein. Eine
deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktintegration ist daher sowohl aus sozial- und gesellschaftspolitischen
als auch aus volkswirtschaftlichen Gründen dringend geboten. Die Beschäftigungschancen von
MigrantInnen müssen verbessert, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation an ihre Bedürfnisse angepasst und ihre betriebliche Integration
gezielt gefördert werden.

Ziele eines „nationalen Aktionsplans“ wären daher:

- Erhöhung der Zahl von Auszubildenden mit Migrationshintergrund in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben
- die Förderung ausländischer Auszubildender
- jungen Frauen mit Migrationshintergrund, denen Vorbilder bei der beruflichen Orientierung oft
Fehlen, ein Mentoringprogramm zur individuellen Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung anbieten.
- der Bund, die Länder, die Kommunen erhöhen den Anteil des Personals mit Migrationshintergrund. Es wird angestrebt, dass dabei sprachliche und interkulturelle Kompetenzen angemessen berücksichtigt
werden.
- die Bundesregierung initiiert die Erweiterung migrantenspezifischer Fördermöglichkeiten, Ausbildungs- und
Begabtenförderung.
- die Bundesregierung legt in ihrer Arbeitsmarktpolitik einen besonderen Schwerpunkt auf integrationsfördernde Massnahmen.

Download: BAK AUGE Antrag 3 Nationaler Aktionsplan Integration

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