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Antrag 10 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Antrag zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Reduzierung der Überstunden


Die Überstunden von unselbständig Erwerbstätigen werden in Österreich von der Statistik Austria erst seit 2004 im Zuge der Arbeitskräfteerhebung (AKE) veröffentlicht. Durchschnittlich leisten demnach knapp 23 Prozent der unselbständig Beschäftigten Überstunden. Die Anzahl schwankte in den vergangenen sechs Jahren zwischen 650.000 und 821.000 Personen. Letztes Jahr leisteten 732.000 Personen Überstunden. Augenscheinlich werden Überstunden als reagibles Unternehmensinstrument eingesetzt werden, um konjunkturelle Schwankungen auszugleichen.

Die gesamte Anzahl geleisteter Überstunden schwankt zwischen 314 und 375 Millionen Arbeitsstunden. Von 2008 auf 2009 verringerte sie sich um 11,6 % auf knapp 314 Millionen Stunden, zweifellos eine Auswirkung der weltweiten Finanzmarktkrise.
Die Überstundenleistenden machen gut ein Fünftel der unselbständig Beschäftigten aus. Sie arbeiten im Schnitt zwischen 8,5 und 9,3 Wochenstunden mehr als sie die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen verlangen. Legt man die geleisteten Überstunden auf alle unselbständig Erwerbstätigen um, so arbeitet jede/r Arbeitnehmer/in zwischen 1,9 und 2,1 Stunden pro Woche mehr.
Gegeben den Fall, es wäre nicht mehr erlaubt Überstunden zu machen, so hätten mit dieser Maßnahme 2009 über 190.000 Vollzeitarbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gehalt geschaffen werden können. Die offiziell arbeitslos gemeldeten Personen (260.000) hätten sich um fast drei Viertel reduziert.
In Niedriglohnbranchen, z.B. im Handel, ermöglicht es erst die Bezahlung von Überstunden vielen ArbeitnehmerInnen ein einigermaßen akzeptables Einkommen zu erzielen. Deshalb unterstützt die AK die gewerkschaftliche Forderung nach einem Mindestlohn von 1.300 Euro.

Die Statistik Austria weist die Anzahl der bezahlten Überstunden pro Jahr aus. Im Durchschnitt (2004-2009) wurden nur knapp 69 Prozent der geleisteten Überstunden bezahlt oder 108 Millionen geleistete Überstunden werden von den ArbeitgeberInnen an die ArbeitnehmerInnen nicht vergütet. Dividiert man nicht-bezahlten Überstunden aus 2009 (77 Millionen) mit den durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden und multipliziert man diesen Wert mit einem durchschnittlichen jährlichen Bruttogehalt und wertet diesen Betrag um einen 50% Überstundenzuschlag (§ 10 AZG) auf, so ergibt sich ein Betrag von über 1,9 Milliarden Euro für 2009.
Um die gesamten Überstunden gesamtwirtschaftlich zu reduzieren sollen sie verteuert werden. Schließlich soll dem Missbrauch der nicht-bezahlten Überstunden durch eine verstärkte Kontrolle der Arbeitsinspektorate entgegengetreten werden.


Daher fordert die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer

Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung sollen progressiv ab der 41. Wochenstunde mit jeder zusätzlich geleisteten Überstunde steigen.
Erhöhung der Überstundenzuschläge
eine Neueinstellungsverpflichtung für Unternehmen, in denen über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig und dauerhaft Überstunden erbracht werden. Diese Neueinstellungsverpflichtung soll gesetzlich festgehalten und über Kollektivverträge näher bestimmt werden.
Aufhebung der Steuervergünstigung für Überstunden.
Ausbau der Personalkapazitäten der Arbeitsinspektorate und penible Kontrolle der Arbeitsaufzeichnungen gemäß Arbeitszeitgesetz.

Download: BAK AUGE Antrag 10-Ueberstunden

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