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Antrag 15 zur 148. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2011

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, ÖAAB/FCG: ja
FA: nein

Kopiergebühren bei Gericht


Mit dem Justizentlastungspaket 2009 hat es viele Gebührenerhöhungen und Neuerungen in der Administration gegeben, unter anderem auch bei den Kopiergebühren. Geregelt wird dies im Budgetbegleitgesetz und im Gerichtsgebührengesetz. Nun kostet die Kopie je angefangener Seite einen Euro, wenn sie vom Justizpersonal hergestellt wird. Wenn die Partei selbst die Kopie anfertigt, hat der Gesetzgeber eine Gebühr von 50 Cent je angefangener Seite vorgesehen.

Die Akten dürfen allerdings nicht außer Haus gebracht werden und einE Justizbeamt/in/er muss beim Kopieren anwesend sein - das ist in der Praxis nicht durchführbar. Es wurden keine Maßnahmen getroffen, um die 50 Cent- Variante in Anspruch nehmen zu können, die existiert daher nur am Papier. Ein Akt mit 150 Seiten ist keine Seltenheit.
Diese Kosten sind extrem unsozial und gefährden massiv das Recht auf ein faires Verfahren - ein Grundpfeiler eines modernen Rechtsstaates. Die Beschaffung der Unterlagen ist für die Vorbereitung eines Verfahrens unerlässlich, jedeR Beteiligte in einem Straf- bzw. Zivilprozess hat das Recht auf Akteneinsicht. Ein Verstoß gegen diese Regelung würde dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz des fairen Verfahrens widersprechen. Dennoch wird dieses Recht durch die Wucherpreise für Aktenkopien untergraben. In einem gewinnorientiertem Unternehmen mit mehreren Filialen in Wien beträgt der Preis für eine Schwarz/Weiß A4 Kopie 0,25 Cent, ab 100 Kopien 0,09 Cent. Die Justiz verlangt also das 4-fache, bei 100 Kopien sogar mehr als das 10-fache. Der Begriff Wucherpreis, dh das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation einer/eines Vertragspartnerin/Vertragspartners, ist also durchaus angebracht.
ExBundesministerin Claudia Bandion-Ortner verweist, auf die Problematik hingewiesen, auf die elektronische Form des Aktes, die in Bälde Kopien überflüssig machen werde. Dabei wird allerdings vergessen, dass es noch eine geraume Zeit Haushalte ohne digitalen Anschluss geben wird. Es ist anzunehmen, dass gerade diese Menschen nicht im gehobenen Einkommenssegment anzutreffen sind, und so mit diesen Kopiergebühren nicht nur am härtesten getroffen werden, sondern auch am längsten damit zu kämpfen haben.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kopiergebühren bei Gericht zum Selbstkostenpreis einzuheben.

Download: AUGE15-BAK-Kopiergebuehren

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