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Antrag 17 der AUGE/UG zur Vollversammlung der AK NÖ am 11. Mai 2012

Kassenfinanzierte Psychotherapie

Jeder vierte Österreicher hat das Risiko, zumindest einmal in seinem Leben an einer psychischen Störung zu erkranken oder an einem massiven psychischen Problem zu leiden.

 

Psychische Erkrankungen nehmen deutlich zu und sind die Hauptgründe für längeren Krankenstand bzw. Invaliditätspension. Der volkswirtschaftliche Schaden dieser Entwicklung übertrifft die Kosten für die erforderliche Psychotherapie um ein Vielfaches.

Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Krankenstände wegen psychischer Probleme mehr als verdoppelt.

 

Psychische Erkrankungen sind mittlerweile – laut WIFO Report – bei den österreichischen Männern die zweithäufigste und bei Frauen die häufigste Ursache für Invaliditätspensionen (geschätzte Kosten: 2,8 Mrd. Euro).

Der gesetzliche Auftrag nach kassenfinanzierter Psychotherapie aus dem Jahr 1992 wurde bis heute nicht umgesetzt. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger stimmte im Jahr 2000 gegen einen fertigen Gesamtvertrag und hat seither keine weitere Gesamtvertragsverhandlung zugelassen.

 

Die seither durch „Versorgungsvereine“ bereitgestellten Sachleistungskontingente für Psychotherapie decken nur einen Bruchteil des wirklichen Bedarfes ab und führen zu einer ASVG-widrigen Ungleichbehandlung der Sozialversicherten.

Der Versorgungsgrad mit Psychotherapie liegt in Österreich bei 0,5 Prozent der Bevölkerung. Im Vergleich dazu erreicht Deutschland 2,6 Prozent. Der Bedarf liegt laut Studien bei 2,1 – 5 Prozent.

 

Der Kostenersatz für Psychotherapie wurde seit 1992 nicht angepasst. Damals war er bei ca. 40% einer Therapiestunde, heute sind es dadurch nicht einmal mehr 25%.

Die AUGE/UG stellt daher den

 

A N T R A G 

Die Vollversammlung der AK- NÖ fordert die Sozialversicherungsträger auf,

  • ·        Die psychotherapeutische Versorgung grundsätzlich zu verbessern.

  • ·        Für die Wiederaufnahme von Gesamtvertragsverhandlungen einzutreten

  • ·        Bis zum Zustandekommen eines Gesamtvertrages den Psychotherapie-Zuschuss aus dem Jahr 1992 (EUR 21,80) für alle Versicherten auf EUR 40,00 zu erhöhen.

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