Antrag 08/ Regelung zu den Einkommensberichten im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz an das Gleichbehandlungsgesetz anpassen
Antrag 08 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung derArbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013
In der derzeit gültigen Fassung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG) sind jährlich verpflichtende Einkommensberichte (lt. § 6a) nur für „Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes“ zu erstellen. Da das B-GlBG nur auf Beamt_innen und Vertragsbedienstete eingeht, nicht auf Arbeitnehmer_innen in privatrechtlicher Anstellung, sind Gruppen von Arbeitnehmer_innen in ausgegliederten Einrichtungen von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Dagegen sind die Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) für die verpflichtende Einkommensberichterstattung (§ 11a bzw. § 1) betreffend der Einbindung verschiedenster Arbeitsverhältnisse viel breiter gefasst.
Die gesetzlichen Grundlagen zu Einkommensberichten müssen für alle Arbeitnehmer_innengruppen ident sein.
Die Vollversammlung der AK Niederösterreich möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Niederösterreich fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) in den bestehenden Punkten betreffend Einkommensbericht an das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) anzupassen und zukünftige Verbesserungen des GlBG auch im B-GlBG nachzuziehen.