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Antrag 03/ Entschädigung für KonsumentInnen von kontaminiertem Trinkwasser

Antrag 03 der Auge/UG zur 11. Vollversammlung der 14. Funktionsperiode der Arbeiterkammer NÖ am 14. 11. 2013

Entschädigung für KonsumentInnen von kontaminiertem Trinkwasser 

Im Zuge der Grundwasserkontamination durch die Firma Kwizda in Korneuburg kam es auch zu einer Verunreinigung eines Brunnenfeldes der EVN, sodass über zumindest 1 Jahr auch das Trinkwasser für ca 60.000 Haushalte belastet war.

Dies wurde von Global2000 und der Bürgerinitiative „pro reines Wasser“ durch „Eiswürfeltests“ (Untersuchung von Eiswürfeln aus Leitungswasser aus dem Jahr 2010/11) nachgewiesen, was nun auch von der Behörde bestätigt wurde.

Auch wenn diese Trinkwasserbelastungen keine Gesundheitsgefährdung darstellten, so wurden doch die Trinkwasser-KonsumentInnen über die Qualität ihres Trinkwassers nicht korrekt informiert. Sie erwarten sich nun zu Recht, von ihrem Trinkwasserversorger EVN genau aufgeklärt zu werden und für die Qualitätseinbußen symbolisch entschädigt zu werden.

 

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich möge daher beschließen:

Die Niederösterreichische Arbeiterkammer fordert die EVN Wasser auf, die betroffenen KonsumentInnen im Weinviertel auch von sich aus über die Clopyralid-Belastungen in den Jahren 2010/11 zu informieren und als Entschädigung für die verringerte Qualität einen symbolischen Betrag (z.B. € 20,--) in der Jahresabrechnung abzuziehen. 

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