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Antrag 11/ Geteilte Dienste

Antrag 11 der AUGE/UG zur 2. Vollversammlung der AK Niederösterreich am 11.11.2014

Die AK NÖ wird sich beim Gesetzgeber dafür einsetzten: Bei allen angeordneten geteilten Diensten, die eine Unterbrechung von länger als 1 Stunde haben, hat der Dienstgeber die Fahrt vom Dienstort nach Hause und wieder zurück als Arbeitszeit zu bezahlen. Ebenso steht DienstnehmerInnen dafür ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe des amtlichen Kilometergeldes zu. Diese Massnahmen könnte man im AZG oder im AVRAG fest legen.

 

Begründung:

Geteilte Dienste: Immer mehr Dienstgeber im Sozialbereich aber auch im Dienstleistungssektor greifen auf die Möglichkeit der geteilten Dienste zurück. ArbeitnehmerInnen wird eine Zwangsunterbrechung, manchmal von mehreren Stunden, angeordnet. Abgesehen davon, dass die Freizeit dadurch zerrissen und somit kaum sinnerfüllend genutzt werden kann, kommen für DienstnehmerInnen dadurch die Belastungen eines zweiten Dienstweges -sowohl Zeit als auch Kosten, negativ zu tragen. Nur eine Regelung im Gesetz, wo klar gestellt wird, dass die Anwendung der Teilungsmöglichkeit auch dem Dienstgeber etwas kostet, wird diesen Missstand beseitigen. Ein Missstand, der jetzt nur durch die schlechte Planung seitens der ArbeitgeberInnen zustande kommt, ohne Einflussmöglichkeit oder Verantwortung der DienstnehmerInnen. 

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