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Antrag 2/2010 - Ungleichbehandlung von FahrradnutzerInnen abschaffen.

An die 3. Vollversammlung vom 29.4.2010 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

Die RGV (Reisegebührenvorschrift) in seiner derzeitigen Fassung benachteiligt Rad fahrende berufstätige Menschen gegenüber PKW-BenutzerInnen.
In §10 Abs. 5 in Verbindung mit §11 RGV ist geregelt: Wenn bei einer Dienstreise „mangels eines Massenbeförderungsmittels oder anderer Beförderungsmittel“ Wegstrecken von mehr als 2km zu Fuß oder mit dem eigenen Fahrrad zurückgelegt werden müssen, gebührt ein Kilometergeld.
Auf dieser Grundlage wird RadfahrerInnen Kilometergeld für Dienstwege mit dem Argument verweigert, dass der unbedingte Vorrang eines verwendbaren Massenbeförderungsmittels gilt, dies auch dann, wenn die Benutzung mit Zeit- und Flexibilitätseinbußen verbunden ist.
Für Pkw-BenutzerInnen sieht die RGV eine entsprechende einschränkende Regelung nicht vor. Pkw-NutzerInnen können daher - auch bei Verfügbarkeit eines Massenbeförderungsmittels - Kilometergeld für Dienstfahrten geltend machen, selbst wenn diese mitten in einer mit öffentlichem Verkehr ausreichend versorgten Großstadt erfolgen.
Dies ist nicht nur ungerecht zulasten Fahrrad fahrender berufstätiger Menschen. Zugleich ist das Benachteiligen emissionsfreier und daher klimafreundlicher Fortbewegungsarten gegenüber Klima belastender Verkehrsarten umwelt- und klimapolitisch kontraproduktiv und daher völlig unzeitgemäß. Sowohl die Ungleichbehandlung als auch die konkrete Benachteiligung klimafreundlichen Verhaltens sind nicht akzeptabel und muss dringend geändert werden.
Den Kosten, die PKW-NutzerInnen anführen, ist entgegenzuhalten, dass auch ein viel benutztes Fahrrad Kosten hinsichtlich Reparaturen, häufiges Auswechseln der Bremsbeläge usw. verursachen. Außerdem fallen bei Wind und Wetter vermehrte Kosten für entsprechende Kleidung an.
ANTRAG

Die Steirische Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, nicht gerechtfertigte finanzielle Benachteiligungen der FahrradfahrerInnen, die ihr Rad im beruflichen Zusammenhang nutzen, bei der Zuerkennung von Kilometergeld abzuschaffen.
Daher soll die Änderung des §10(5) und §11 der RGV (Reisegebührenvorschrift) in die Wege geleitet werden mit dem Ziel, Radfahren als emissionsfreie und klimafreundliche Fortbewegungsart bei der Zuerkennung von Kilometergeld mit Klima belastenden Fortbewegungsarten mindestens gleichzustellen, insbesondere bei der Frage des Vorrangs eines Massenbeförderungsmittels.

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