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Antrag 1 - Berufseingliederung nach langer Krankheit neu regeln

An die 8. Vollversammlung vom 10.11.2011 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

Nach geltendem Arbeits- und Sozialrecht ist ein/e ArbeitnehmerIn arbeitsunfähig, wenn er/sie auf Grund einer Erkrankung nicht seine/ihre volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen kann.
Andererseits ist anerkannt, dass für den/die ArbeitnehmerIn nach langem Krankenstand – insbesondere nach einem Burnout - ein gleitender Wiedereinstieg zurück ins Arbeitsleben sehr zielführend sein kann. Bis zum vorher bestehenden Beschäftigungsausmaß ist es oft ein monatelanger Weg, der jedoch unter erleichterten Arbeitsbedingungen, mit einer allmählichen Steigerung der beruflichen Belastung sehr erfolgreich zurück in den Beruf führen kann.
In Deutschland fördern Krankenkassen und Sozialversicherungsträger die sog. ‚stufenweise Wiedereingliederung‘, die auch "Hamburger Modell" genannt wird.

Nach einer Reha- oder Krankenhausbehandlung wird für die Zeit danach eine berufliche Wiedereingliederung im Rahmen der nächsten - z.B. sechs - Monate empfohlen. Diese Zeit der Wiedereingliederung wird mit Hilfe der Krankenkassen finanziert. Die Wiedereingliederung erfolgt auf der Grundlage ärztlicher Feststellungen. Arbeitsrechtlich bedarf die Wiedereingliederung regelmäßig einer gesonderten Vereinbarung mit dem Unternehmen über die vom Arbeitsvertrag abweichende Art und Weise der Beschäftigung.

Im Fall der stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit erhält der/die arbeitsunfähige ArbeitnehmerIn weiterhin die sozialrechtlich zustehenden Leistungen der Krankenkasse, auch eine Unternehmensbeteiligung ist möglich. Grundsätzlich besteht während der Wiedereingliederungszeit weiterhin der Status der Arbeitsunfähigkeit.
Das Wiedereingliederungsprogramm bietet somit eine gute Lösung, um ArbeitnehmerInnen nach langer Krankheit die schrittweise Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen .

Antrag
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, Schritte einzuleiten, die die schrittweise Wiedereingliederung in das Berufsleben nach langem Krankenstand unter Einbindung der Sozialversicherungsträger nach oben genanntem Modell ermöglichen.
Für die Fraktion der AUGE/UG

Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
02. November 2011

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