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Antrag 1 / Anhebung des Wiener Sozialhilferichtsatzes auf die Armutsgefährdungsschwelle

Antrag 1 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 143. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2005

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik)

ÖAAB, FA, BM, BDFA, GLB: Ja

FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die AK-Wien fordert die umgehende Anhebung des Wien Sozialhilferichtsatz auf die Armutsgefährdungsschwelle.

 

Hintergrund:
15% der Wiener Wohnbevölkerung erzielt ein Einkommen unter der Armutsgefährdungs-schwelle von 785 Euro (2003). Die Zahl der SozialhilfebezieherInnen steigt enorm. Ein guter Teil der dieser Menschen erhält so genannte Richtsatzergänzungen, also Soziahilfe, obwohl sie einer entweder einer sehr schlecht entlohnten Beschäftigung nachgehen oder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben.
Von den österreichweit geschätzten 100.000 SozialhilefbezieherInnen leben ca. 70.000 in Wien.
Die Sozialhilferichtsätze liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle.
 

Begründung:
Niemand in Wien sollte im Bedarfsfall mit einer Leistung unter der anerkannten Armutsschwellen auskommen müssen. Wien soll daher in einer Sofortmaßnahme die Richtsätze für die Sozialhilfe anheben.

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