Antrag 08 / KonsumentInnenschutz
Antrag 8 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 142. Vollversammlung der AK-Wien am 15. April 2005
Antrag zugewiesen (Ausschuss Konsumentenschutz)
ÖAAB, FA, GA, BM, BDFA, GLB: Ja
FSG: für Zuweisung
Die Arbeiterkammer Wien möge alle Bemühungen anstrengen bzw. geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die Tätigkeit des VKI im bisherigen Umfang aufrechterhalten bleibt. Vor allem sollte ein Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem VKI abgeschlossen werden, der die langfristige Finanzierung sicherstellt. Auch sollte über Möglichkeiten nachgedacht werden, neue Mitgliedsorganisationen für den VKI zu gewinnen.
KonsumentInnenpolitik nimmt in der Tätigkeit der Bundesregierung nur einen geringen Stellenwert ein, obwohl der Schutz der Interessen der VerbraucherInnen angesichts neoliberaler Tendenzen in der Wirtschaftspolitik und der Deregulierung der Märkte – als Beispiele seien Telekommunikation und Energieversorgungsunternehmen genannt – oberste Priorität haben sollte.
Ein wichtiger Faktor zur Information und für die Durchsetzung der Rechte von KonsumentInnen ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der VKI berät und informiert KonsumentInnen unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung. Dies ist sozialpolitisch von entscheidender Bedeutung. Gerade sozial schwache Bevölkerungsgruppen wie PensionistInnen oder Personen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen sind meist kein Mitglied einer Kammer. Der VKI wurde von den Sozialpartnern gegründet, ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und daher auf Beiträge der Mitgliedsorganisationen (Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftskammer Österreich, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, ÖGB, Republik Österreich) angewiesen. Diese Beiträge sind jedoch seit 1987 nicht valorisiert worden. Der VKI muss sich zu über 70 Prozent selbst finanzieren (durch Verkauf von Publikationen, EU-Projekte, Kostenbeiträge von ratsuchenden KonsumentInnen usw.) und kämpft mit finanziellen Problemen.
KonsumentInnenschutz ist eine gesetzlich festgeschriebene Tätigkeit der Arbeiterkammern. Einige Agenden des KonsumentInnenschutzes (vor allem vergleichende Tests von Waren und Dienstleistungen und die Informationen darüber) wurden mit gutem Grund von den Arbeiterkammern an den VKI delegiert. Muss aufgrund von VerbraucherInnenbeschwerden oder negativen Testergebnissen Kritik an einer bestimmten Branche geübt werden, bestünde die Gefahr, dass die in der jeweiligen Branche beschäftigen AK-Mitglieder sich von ihrer Interessenvertretung „denunziert“ fühlen und es zu einem Konflikt zwischen ArbeitnehmerInneninteressen und KonsumentInneninteressen kommt. Somit hat der VKI auch eine Entlastungsfunktion für die Arbeiterkammern.