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Antrag 29 / Das Präsidium des Nationalrats ist kein Platz für antisemitische Hasstiraden!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, Persp., GLB, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA, BM: NEIN
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien beschliesst daher:
• Die Vollversammlung der AK-Wien wendet sich gegen jede Form der rassistischen und antisemitischen Hetze sowie gegen jeden Versuch, Nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes straffrei zu stellen.
• Die Vollversammlung der AK-Wien stellt fest: Es ist unzumutbar, dass mit Martin Graf ein Vertreter der FPÖ das Amt des 3. Nationalratspräsidenten innehat, der sein Amt zur Relativierung rechtsextremistischer Gruppen und Aktivitäten missbraucht und selbst antisemitische Hasstiraden von sich gibt. Der Nationalrat wird aufgefordert, eine Person mit dem Amt des 3. Nationalratspräsidenten zu betrauen, der den antifaschistischen Konsens im Sinne der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 StGBl. 1/1945 achtet und als wichtige Grundlage der Republik anerkennt.


Seit nunmehr einem Jahr wird der formell vierthöchste Repräsentant dieser Republik von einer Partei gestellt, die ein - vorsichtig formuliert – unklares Verhältnis zur Republik Österreich, ihrer Geschichte sowie zum Nationalsozialismus hat. Dieses unklare Verhältnis der FPÖ zum Nationalsozialismus drückt sich in vielerlei Hinsicht aus:

etwa durch den Umstand, dass
... enge Mitarbeiter des Parteivorsitzenden offenkundig über ihren privaten Faxanschluss Dokumente weitergeben, die in der Folge auf offen neonazistischen Seiten im Internet auftauchen;
... rechtsextremistische und neonazistische Seiten im Internet FPÖ-Positionen bewerben und Links zur FPÖ legen;
... Personen, die in engem Kontakt zu neonazistischen und rechtsextremistischen Kreisen stehen bzw. wegen Verhetzung angeklagt und inzwischen bereits verurteilt sind, KandidatInnen auf FPÖ-Wahllisten sind und über diese Listen auch in den Nationalrat, in Landtage und Gemeinderäte einziehen;
... FPÖ-Wahlveranstaltungen in der jüngeren Vergangenheit wiederholt von TeilnehmerInnen zur Wiederbetätigung im Nationalsozialistischem Sinne genutzt wurden;
... höchste FPÖ-Funktionäre nicht davor zurückschrecken, mit Neonazis und RechtsextremistInnen gemeinsam auf Veranstaltungen aufzutreten;
... Rechtsextremisten unter dem Schutz des 3. Nationalratspräsidenten Veranstaltungen im Parlament durchführen können.
... mehrere FPÖ-Teilorganisationen die Abschaffung von Teilen des Verbotsgesetzes fordern;
... ein FPÖ-Abgeordneter zum Nationalrat eine Volksabstimmung über das Verbotsgesetz und damit auch über die Wiederzulassung der NSDAP angeregt hat;
... die FPÖ in ihren Wahlkämpfen auf Hassparolen wie etwa „Abendland in Christenhand“ in Kombination mit dem Spruch „Tag der Abrechnung“ zurückgreift;
... die FPÖ unter Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen Stimmung für Apartheid im Sozialsystem macht;
... sich die FPÖ und ihre FunktionärInnen in Wahlkämpfen und in der öffentlichen Debatte antisemitischer Hassparolen bedient;

Der Dritte Präsident des Nationalrats hat Räumlichkeiten des Parlaments für eine Veranstaltung mit einen Rechtsextremisten geöffnet und sich in einem Kommentar, erschienen in der „Neuen Freien Zeitung" am 21. Mai 2009, unter anderem folgende Aussagen getätigt: „Verlängerter Arm des Herrn Muzicant ist der gewalttätige linke Mob auf den Straßen" und „Mit seinen Beschimpfungen schafft der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Brutalität, weswegen sich schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus bezeichnet werden sollte".

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