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Antrag 32 / Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des AKG und der AK-Wahlordnung

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Vorstand)
ÖAAB, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien beschliesst die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des Arbeiterkammergesetzes und der Arbeiterkammer-Wahlordnung. Diese soll durch alle in der Arbeiterkammer Wien vertretenen Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen paritätisch besetzt sein und von den entsprechenden ExpertInnen der Arbeiterkammer unterstützt werden.

 

Begründung:

Die vergangene Arbeiterkammerwahl und die sinkende Wahlbeteiligung haben gezeigt, dass eine eventuelle Novellierung des Arbeiterkammergesetzes und der Arbeiterkammer-Wahlordnung von Nöten ist. Es wurde in der Öffentlichkeit unter anderem diskutiert, dass die lange Wahlperiode, aufgrund der Regelung dass alle Bundesländer unterschiedliche Wahltermine haben, auch Mitschuld trägt an der sinkenden Wahlbeteiligung. Eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes SORA analysierte hingegen, dass die sinkende Wahlbeteiligung vor allem mit der aktuellen Wirtschaftssituation und der höheren Anzahl von neuen Wahlberechtigten, die anscheinend nicht gut genug mobilisiert werden konnten (nur 31% der diesbezüglich Befragten gingen wählen), zu erklären ist.

Aus unseren Erfahrungen schließen wir aber neben diesen Begründungen, dass für die sinkende Wahlbeteiligung auch manche erschwerenden Bestimmungen im AKG bzw. der AKWO und mitunter auch dadurch mangelnde Mobilisierungskraft mit ein Grund sind (z.B. Fristen zur Einsichtnahme ins WählerInnen-Verzeichnis und zur Antragstellung auf Aufnahme, aktives u. passives Wahlrecht etc.).

Im Sinne der Partizipation und um aus allen Erfahrungen der nun in der Arbeiterkammer Wien vertretenen wahlwerbenden Gruppen ein ganzheitliches Bild zu zeichnen und dementsprechende Schlüsse zu ziehen, halten wir eine paritätische Besetzung der Arbeitsgruppe für unbedingt erforderlich. Ebenso sollen von vornherein ExpertInnen der Arbeiterkammer Wien zugezogen werden, welche die notwendige rechtliche Unterstützung leisten können, wobei die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Auswahl mitbestimmen sollen.

Ziel soll nicht nur eine Diskussion und Erarbeitung eines Vorschlages zur eventuellen Novellierung des AKG und der AK-Wahlordnung sein, sondern es soll ebenso ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden, der die sinkende Wahlbeteiligung analysiert und eventuell neue Vorgangsweisen in der Wahlorganisation und Mobilisierung der WählerInnen zum Inhalt hat.

Die Arbeitsgruppe ist gefordert in den jeweiligen Vollversammlungen, einen Bericht über den Stand der Diskussion abzuliefern und kann auf dieser Grundlage durch die Vollversammlungen entsprechende Arbeitsaufträge erhalten. Nach Abschluss der Arbeitsgruppe ist der Vollversammlung ein entsprechender Vorschlag zum Beschluss, vorzulegen. Der Abschlusszeitpunkt soll, um eine endlose und damit vielleicht ergebnislose Befassung mit dem Thema zu vermeiden, spätestens im Vorfeld der 155. Vollversammlung festgesetzt sein.

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