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Antrag 18 / Spitzeneinkommen höher besteuern

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Finanzpolitik)

GA, BDFA, GLB: JA

ÖAAB, FA: NEIN

FSG, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 150. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich für eine stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen aus und fordert den Gesetzgeber auf, in diesem Sinne tätig zu werden. Die beschlossene Steuertarifreform ist dahingehend zu korrigieren, dass einkommensstarke Gruppen nicht überproportional profitieren.
Vielmehr fordert die Arbeiterkammer Wien im Sinne des „Leistungsfähigkeitsprinzips“ sowie aus Gründen der Steuergerechtigkeit, dass die einkommensstarken Gruppen einen entsprechend höheren Beitrag zu den öffentlichen Haushalten, sowie zur Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise, leisten.


Die Arbeiterkammer Wien fordert daher

- die Rücknahme der steuerlichen Bemessungsgrundlage, ab welcher der Steuersatz von 50 % gilt, auf 51.000 Euro/Jahr, wie bisher.
- die Anhebung des Spitzensteuersatzes von 50 auf 55 % ab einem Jahreseinkommen von Euro 140.000 brutto.
- die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 60 % ab einem Jahresbruttoeinkommen von Euro 500.000.

 

Von der beschlossenen Steuertarifreform profitieren nicht nur BezieherInnen mittlerer Einkommen, sondern in besonderem Ausmaß die BezieherInnen hoher Einkommen. Bei Einkommen über 70.000 Euro/Jahr ist der absolute Steuergewinn von 1.131 bis 1.317 Euro/Jahr am höchsten. Die Gruppe der obersten EinkommensbezieherInnen profitiert hinsichtlich des Gesamtvolumens der steuerlichen Entlastung durch die Tarifreform überproportional:

- Hohe Einkommen profitieren jedenfalls vom niedrigeren Einstiegssteuersatz (von 38,33 auf 36,5 %), vom niedrigeren mittleren Steuersatz (von 43,6 auf 43,21), sowie vom Schieben der Bemessungsgrundlage, ab der eine Steuerpflicht entsteht, von 10.000 auf 11.000 Euro.

- SpitzeneinkommensbezieherInnen profitieren vom Schieben der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz von 51.000 auf 60.000 Euro noch einmal zusätzlich. Allein das Schieben bringt jenen 1 % aller Lohnsteuerpflichtigen, die ein Bruttjahreseinkommen von 70.000 Euro haben, rund 115 Millionen Euro – also rund 5 % der Tarifreform.

- die „reichsten“ 8 % der Lohnsteuerpflichtigen (Einkommen über 40.000 Euro brutto/Jahr) bekommen rund 21 % des gesamten Entlastungsvolumens aus der Steuertarifreform. Die obersten 3 % alleine immer noch 11 %. Die reichsten 8 % müssen um 440 Millionen Euro weniger Steuern zahlen. (Statistik Austria, Entlastung durch die geplante Tarifreform nach Stufen des Bruttobezugs)

Die Steuertarifreform verstärkt damit die veteilungspolitische Schieflage bei den Einkommen einmal mehr. Sie leistet keinen steuerlichen Beitrag zu einer gerechteren Verteilung von Einkommen. Dieser wäre allerdings dringend geboten, liegt doch eine der zentralen Ursachen für die herrschende Krise in der über die letzten Jahrzehnte immer stärker gewordenen Ungleichverteilung der Einkommen und in Folge auch Vermögen. Und in einer falschen Steuerpolitik, welche diese Entwicklung auch noch befördert hat und einkommensstarke Gruppen über Jahre hinweg besonders begünstigt hat. Diese Steuerreform behebt allerdings nicht die Fehler der Vergangenheit, sondern führt diese noch konsequent weiter: nämlich die steuerliche Privilegierung einkommensstarker Gruppen zulasten der Finanzierung öffentlicher Haushalte. Einkommensstarken Gruppen wird einmal mehr kein Beitrag zur Bewältigung der Krise abverlangt.

Auch aus konjunkturpolitischen Gründen wirkt das hohe Entlastungsvolumen bei SpitzeneinkommensbezieherInnen kontraproduktiv, ist in dieser Einkommensgruppe doch die Sparneigung besonders groß. Entsprechend ist auch die verhältnismäßig geringe Multiplikatorwirkung der Steuerreform hinsichtlich Wirtschafts- und Konjunkturwachstums nicht weiter verwunderlich. Während sich das Gesamtvolumen der Steuerreform im Ausmaß; von 3,2 Mrd. Euro – inklusive Familienpaket – auf rund 1,1 % des BIP beläuft (BIP 2008: ca. 285 Mrd. Euro), beläuft sich der geschätzte Wachstumseffekt für 2010 auf lediglich 0,7 %.

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