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Antrag 20 / Falsche Beratung bei Finanzdienstleistungen

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag einstimmig angenommen

Antragsannahme

 

Die AUGE/UG beantragt daher:
Ähnlich wie bei der Arzthaftung soll bei gravierender Fehlberatung eine Beweislastumkehr vor Gericht erfolgen. Ein/e Finanzberater/in bzw. VermittlerIn muss nachweisen, dass sie/er ordnungsgemäß über Risiken aufgeklärt hat.

 

Anlässlich der Finanzkrise hat sich herausgestellt, dass viele KonsumentInnen unvollständig oder unrichtig beraten wurden. Ihnen wurden Aktien als risikolose Geldanlage verkauft (beispielsweise Immofinanz/Immoeast-Aktien), ohne auf die starke Volatilität dieser Wertpapiere hinzuweisen. Auch beim Abschluss von Fremdwährungskrediten wurde sehr oft nicht über die damit verbundenen Risiken wie Währungsrisiko, Zinsrisiko und mit dem Tilgungsträger verbundenes Risiko aufgeklärt. Derzeit müssen VerbraucherInnen nachweisen, dass sie nicht über Risiken aufgeklärt wurden. Oft wird ihnen zwar ein entsprechendes Formular vorgelegt, dass über die Risiken aufgeklärt wurde. Eine realistische Darstellung des Produkts erfolgt jedoch nicht und die/der Finanzberater/in erklärt, dass die Unterschrift „nur eine reine Formsache“ sei. Wenn Geschädigte dann Schadenersatz geltend machen wollen, haben sie vor Gericht oft schlechte Karten.

Beispiele für gravierende Fehlberatung sind das Anpreisen als risikoarme Geldanlage von Aktien, Optionen oder Anteilen an Hedgefonds, speziell an unerfahrene AnlegerInnen, die bisher nur ein Sparbuch und einen Bausparvertrag besessen haben, oder die Anpreisung und Vermittlung Fremdwährungskredite an Personen, die ihre Immobilie nicht auch über einen Euro-Hypothekarkredit finanzieren können.

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