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Antrag 22 / Kartenbüros: Aufschläge begrenzen

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik)

BDFA, GLB: JA

ÖAAB: NEIN
FSG, FA, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AUGE/UG beantragt daher:

Die Gewerbeordnung möge dahingehend geändert werden, dass Zuschläge zu den Kartenpreisen wieder prozentmäßig begrenzt werden.

 

Früher waren die Aufschläge, die Kartenbüros verlangen durften, limitiert. Nach einer Reform der Gewerbeordnung können Kartenbüros auf die Kartenpreise aufschlagen, soviel sie wollen. Das ist ein Beispiel für eine Liberalisierung zu Lasten der KonsumentInnen!

Oft ist den KonsumentInnen nicht bewusst, dass sie ihre Karten für ein Konzert oder Theater nicht beim Veranstalter, sondern einem Kartenbüro kaufen. Weiters ist ärgerlich, dass oft auf diese Aufschläge nicht vor dem Kauf hingewiesen wird.

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