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Antrag 9 / Nein zur Kürzung von finanziellen Ressourcen für Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allg. Sozialpolitik, Arbeitsrecht u. Rechtspolitik)

FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Arbeiterkammer Wien möge umgehend auf das Bundessozialamt dahingehend einwirken, dass die Förderrichtlinien für die Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, dahingehend berichtigt werden, dass die „Indirekten Kosten“ auch wirklich nur „Indirekte Kosten“ wie in Punkt 5.2 im Handbuch zur Projektbearbeitung des Bundessozialamtes Teil II definiert, enthält.Kosten wie Reinigung (auch Reinigungs-Personal), Miete und Betriebskosten, welche zur Durchführung und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind, sind als Direkte Kosten einzustufen und daher aus der Liste der Indirekten Kosten zu streichen.


Begründung:

Diese Regelung, die seit Oktober 2009 gültig ist, hat viele Projekte gefährdet, die seit Jahren Menschen mit besonderen Bedürfnissen erfolgreich unterstützen, in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen. Die Pauschalierung wurde grundsätzlich gefordert, aber in dieser Form geht sich die wirtschaftliche Berechnung nicht aus. Die Pauschalierung sieht zwingend vor, unter anderem auch Reinigungspersonal, Miete und Betriebskosten in ihr abzugelten. Sie darf aber 20 % der Gesamtsumme nicht übersteigen. Damit ist zu befürchten, dass sich in zwei Drittel der Arbeitsassistenz-Projekte die Budgetierung nicht mehr ausgeht. (Berechnungen vieler Betriebe liegen schon vor). Vor allem kleinere Vereine und Projekte sind von diesen negativen Konsequenzen betroffen. Sie müssen also entweder zusperren oder negativ budgetieren, was sich keine Einrichtung langfristig leisten kann!

Diese Projekte helfen seit Jahren erfolgreich dabei, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Behinderungen/Erkrankungen am Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Damit wirkt man der Entwicklung entgegen, solche Menschen an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Sie können dadurch einen Teil ihrer Lebenskosten selbst erwirtschaften, was sowohl dem Selbstwert der Betroffenen hilft, aber auch auf lange Sicht die sozialen Kosten der Gesellschaft reduzieren bzw. zusätzlich mitfinanzieren kann (durch Steuereinnahmen).

Nun sind zwar Kosten für Reinigungs-Personal, Mieten und Betriebskosten vielleicht nach Ansicht des Bundessozialamtes nicht unmittelbar zuordenbar. Dennoch könnten die Projekte zur beruflichen Integration ohne diese Rahmenbedingungen und der vollen Abgeltung dafür nur schwer ihre Arbeitsaufträge erfüllen.

Die AUGE/UG fordert daher, dass Kosten für Reinigung (also auch diesbezüglich Personalkosten), für Mieten und Betriebskosten, welche zur Durchführung und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind, als direkte Kosten einzustufen sind und somit auch voll bezahlt werden müssen.

Die entsprechenden Auszüge aus dem Handbuch zur Projektbearbeitung Teil II des Bundessozialamtes:
5.2: Indirekte Projektkosten (anteilige Kosten, Gemeinkosten) sind jene realen Kosten, die der jeweiligen Maßnahme nicht direkt zugeordnet werden können. Art und Umfang der förderfähigen indirekten Kosten werden unter Pkt. 6 geregelt.
6.5.1 Höhe der Pauschalierung : Die indirekten Kosten werden mit einem Pauschalsatz von 20% der direkten Kosten festgesetzt.
6.5.2 Anwendungsbereich: (…) Für die in der Pauschalierung inkludierten Kostenpositionen sind keine Belege vorzulegen, sie gelten als mit dem Pauschalsatz zur Gänze abgegolten.
Folgende Kostenpositionen sind von der Pauschalierung umfasst:
a) Büromaterial,
b) Fachliteratur,
c) Miete der Betriebsräumlichkeiten (zuzüglich Betriebskosten),
d) Energiekosten,
e) Reinigung,
f) Instandhaltung von Gebäuden,
g) Wartung und Reparatur von Ausstattungsgegenständen,
h) Telefon, Porto, Internetkosten,
i) Geringwertige Wirtschaftsgüter,
j) Versicherungen,
k) AfA für Ausstattung und KFZ,
l) Miete/Leasing von Ausstattungsgegenständen,
m) Verwaltungsgemeinkosten.

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