Antrag 8 / Unabhängig Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung und MindestsicherungsbezieherInnen
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag zugewiesen (Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, Persp., BM: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien schließt sich der Forderung der Wiener Armutsnetzwerks an und fordert den Wiener Landtag auf, eine unabhängige Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung, MindestsicherungsbezieherInnen und Menschen an den Schnittstellen zwischen Mindestsicherung und anderen sozialen Transferleistungen, einzurichten. Diese soll nach Vorbild der Behindertenanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft weisungsfrei sein und unabhängig vom Magistrat Wien organisiert sein. Weiters soll diese Ombudsstelle unabhängige Rechtsberatung für Betroffene sicherstellen.
Begründung:
Anlässlich der Bilanz von einem Jahr Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist festzustellen, dass vor allem die Durchsetzung des Rechtsanspruchs für die Betroffen mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Die Erfahrungen aus NGO’s und Sozialberatung zeigen, dass es im Vollzug immer wieder zu gravierenden Fehlern in der Auslegung der Rechtsmaterie seitens der Sozialämter bzw. der dazugehörigen Servicestellen kommt. Dies hat erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen.
Gleichzeitig kann es Aufgabe der Ombudsstelle sein, systematisch Schwierigkeiten bei der Durchführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu sammeln, aufzuzeigen und in die Diskussion und weiteren Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einzubringen.
Download: AUGE08 Mindestsicherung_Ombundsstelle