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Antrag 07 / Erforderliche Unterlagen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, GA : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration


Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert daher die zuständigen Stellen auf, die Regelung über die erforderlichen Unterlagen zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dahingehend zu ändern, dass die Vorlage einer solchen kostenpflichtige Bestätigung nicht vorausgesetzt wird.

Seit mehreren Jahren wird von MigrantInnen, die einen Aufenthalt in Österreich begehren, zusätzlich zu den anderen Unterlagen auch ein aktueller Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes (z.B. KSV 1870) verlangt. Die Kreditschutzverbände sind privatwirtschaftliche Gläubigerschutzverbände, welche zum Ziel haben, Wirtschaftstreibende vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Eine derartige „Selbstauskunft“ über möglicherweise laufende Kredite wird auch für jedes minderjährige Kind verlangt, für welches ein Aufenthaltstitel erworben werden muss. Diese Selbstauskunft zur Vorlage für die Aufenthaltsbehörde ist kostenpflichtig. Die Kosten fallen für die selbe Auskunft innerhalb einer Familie oft wiederholt an, wenn die Aufenthaltstitel zu verschiedenen Zeiten zu beantragen oder zu verlängern sind.
Diese geänderte Regelung über die erforderlichen Unterlagen zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich stellt eine zusätzliche Belastung der betroffenen Personen und trägt nichts zu deren Integration bei.

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