auge banner chilli 1

Antrag 09 / Für den Erhalt von Spitalssozialarbeit

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Persp., Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss für Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert Rahmenbedingungen, die eine Spitalssozialarbeit weiterhin in vollem Umfang ermöglichen. Dazu braucht es:
•    eine rasche Umsetzung des Berufsgesetzes
•    einen offener Lobbyismus für diese Berufsgruppe

Im Sommer diesen Jahres wurde in Wien der Entwurf eines Berufsgesetzes für Sozialarbeit vorgelegt. In diesem werden Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und die entsprechende Berufsethik geregelt. Eine der Grundlagen für professionelle Sozialarbeit ist deren Weisungsfreiheit.
Gegenteilig schaut aber derzeit in Wien die Realität im Bereich des Krankenanstaltenverbundes (KAV) unter Mitwirkung des Fonds Soziales Wien (FSW) aus. Durch einen Vertrag zwischen dem KAV und dem FSW, der seit 2014 die Rückerstattung der Kosten der Sozialen Arbeit durch den KAV an den FSW regelt, ist den SozialarbeiterInnen eine professionelle Durchführung ihrer Tätigkeiten nicht mehr möglich: Unter dem Motto „Wer zahlt schafft an“ sind die SozialarbeiterInnen nicht mehr in die Krankenhaus-Arbeit eingebunden, sondern werden punktuell vom Krankenhaus angefordert und deren Kosten an den FSW erstattet. Entschieden über ihren Einsatz wird nun nicht mehr nach dem Kriterium des Bedarfs, sondern danach, ob Geld dafür vorhanden ist bzw. ob man gewillt ist, dieses Geld für soziale Bedarfslagen im Krankenhaus auszugeben.

Dabei wurde 2004 von der Stadt Wien im Jahr genau dieser Bereich der Sozialarbeit mitsamt  budgetärer Mittel in den Fonds Soziales Wien ausgegliedert, d.h., die Stadt Wien bezahlt den FSW dafür, Sozialarbeit im Krankenhaus zu leisten. Dieser wiederum verlangt nun vom Krankenanstaltenverbund, einem Betrieb der Stadt Wien, eine monetäre Abgeltung für die Leistung Sozialarbeit im Krankenhaus.

In der Praxis von SpitalssozialarbeiterInnen sind die Auswirkungen dieser Auseinandersetzungen zwischen KAV und FSW vielfältig: Es ist ihnen beispielsweise nicht mehr erlaubt, Angehörige oder PatientInnen zu beraten, die sich selbstständig an sie wenden. Sie müssen Menschen, die sie um Unterstützung ersuchen, an das Entlassungsmanagement des KAV verweisen und darauf warten, ob ihnen diese Person und ihr Anliegen vom Entlassungsmanagement wieder zugewiesen wird.
Auch was die inhaltliche Tätigkeit von Sozialer Arbeit anbelangt, entscheidet darüber das Entlassungsmanagement. Diese Vorgehensweise steht in einem eklatanten Widerspruch zum
Berufsbild der Sozialen Arbeit, wie es im Berufsgesetz vorgesehen ist und zum
Berufsbild der Sozialen Arbeit, wie es von der International Federation of Social Workers definiert worden ist.

Es bedeutet für die Berufsgruppe der Pflege eine Überforderung, weil ihre Ausbildung viele Inhalte von Sozialarbeit nicht abdeckt. Für die Berufsgruppe Sozialarbeit bedeutet es weitestgehend eine „funktionale Arbeitslosigkeit“ - und das im Bewusstsein, dass soziale Problemlagen im Steigen begriffen sind. Für PatientInnen bedeutet es, dass sie immer weniger professionelle Unterstützung erhalten, sodass psychosoziale Probleme eskalieren und Heilungen beeinträchtigt werden.

Impressum