2013
Antrag 05/ Aufhebung des § 11 AIVG (Sperre des Arbeitslosengeldes für 28 Tage bei angeblich"verschuldeter" Beendigung eines Dienstverhältnisses
Antrag 05 der Auge/UG zur 10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013
§ 11 AlVG sieht die Sperre des Arbeitslosengeldes für 28 Tage bei angeblich „verschuldeter“ Beendigung eines Dienstverhältnisses vor. Diese Bestimmung ist schikanös, unsachlich und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv.
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Antrag 04/ Veränderung der Bestimmungen § 9 und § 10 AlVG ("Arbeitswilligkeit")
Antrag 04 der Auge/UG zur 10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013
Die Bestimmungen über die „Arbeitswilligkeit“ im Arbeitslosenversicherungsrecht entspricht weder den legistischen Mindestvoraussetzungen, die an eine Rechtsmaterie in einem modernen, demokratischen Rechtsstaat erwartet werden dürfen, noch sind sie für den einzelnen Rechtsunterworfenen (und dieses Wort trifft hier auch wirklich zu) verständlich. Der oder die Einzelne hat nicht die Möglichkeit, aus dem Wortlaut des Gesetzes zu erkennen, wie er oder sie sich zu verhalten hat, um als „arbeitswillig“ angesehen zu werden und einen Leistungsanspruch zu erwerben.
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Antrag 02/ Kampf der Steuerhinterziehung statt Abbau des Sozialstaates
Antrag 02 der Auge/UG zur 10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013
Die Weltbank schätzt, dass zwischen eins und 1,6 Billionen US- Dollar jährlich illegitimer Weise über Grenzen hinweg verschoben werden. Das Tax Justice Network*) nimmt an, dass jedes Jahr weltweit ungefähr 250 Mrd. US-Dollars an Steuereinnahmen verloren gehen – und das nur, weil reiche Privatleute Vermögen ins Ausland transferieren.
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Antrag 03/ Rechte der TransitarbeiterInnen deutlich verbessern
Antrag 04 der Auge/UG zur 10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013
Die Transitarbeitskräfteregelung bietet nur vier Verwendungsgruppen, die sich in der Bezahlung sehr gering unterscheiden. Die vom AMS vermittelten ‚TransitmitarbeiterInnen’ werden mit einem Pauschallohn ohne Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikation über alle Branchen hinweg entlohnt. In der Regel wird - unabhängig von der Verwendung - in die unterste Gehaltsstufe eingestuft. Da es auch keine Gehaltsvorrückungen gibt, verharren ‚TransitmitarbeiterInnen’ regelmäßig am untersten Lohn- und Gehaltslevel.
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Antrag 01/ Bankgeheimnis abschaffen!
Antrag 01der Auge/UG zur 10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013
Das österreichische Bankgeheimnis steht unter Druck. Die EU-Partnerstaaten bestehen auf einen “automatischen Informationsaustausch”. Die Finanzbehörden der Heimatländer wollen volle Information über die Veranlagungserträge ihrer BürgerInnen im Ausland – nicht zuletzt um Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Schwarzgeldwäscherei wirkungsvoll verfolgen zu können. Während die Österreichische Bundesregierung sich hinsichtlich eines Informationsaustauschs bei ausländischen AnlegerInnen – zumindest partiell – gesprächsbereit zeigt, steht das Bankgeheimnis für österreichische StaatsbürgerInnen nicht zur Disposition.
Tatsächlich ist allerdings nicht einzusehen, warum die österreichischen Finanzbehörden keinerlei Information über die Geldvermögenssituation der österreichischen StaatsbürgerInnen haben soll, nicht zuletzt vor der Hintergrund der in der Gesellschaft breit geführten (Steuer-)Gerechtigkeitsdebatte und der unterschiedlichen (steuerlichen) Behandlung von Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Geldvermögen: