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Anträge Niederösterreich

Antrag 03/Urlaubsanspruch bei Erwerbsarbeitslosigkeit

Antrag 03 der AUGE/UG zur 2. Vollversammlung der AK Niederösterreich am 11.11.2014

Die 2te Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge beschließen: 

Die Vollversammlung der AK tritt für eine Urlaubsmöglichkeit bei voller existenzieller Absicherung für erwerbsarbeitslose Menschen im Arbeitslosenversicherungsrecht ein unter Berücksichtigung folgender Mindestvoraussetzungen:

• Fünf Ferientage nach je drei Monaten Leistungsbezug;

• Entfall von Melde-, Kursbesuchs und ähnlichen Verpflichtungen an den Ferientagen;

• Freie Wahl der Ferientage durch die LeistungsbezieherInnen;

• Uneingeschränkter Leistungsbezug an Ferientagen;

• Möglichkeit des Sammelns von Ferientagen bis zum Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen.

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Resolution: Für eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert – Problemlösungskompetenz statt Problemadministration

Resolution der AUGE/UG zur 2. Vollversammlung der AK Niederösterreich am 11.11.2014

Menschen in sozialen Notlagen werden zunehmend sozial „administriert“. Trotz immer komplexerer und komplizierterer Problemlagen werden die zeitlichen Ressourcen für deren Bearbeitung tendenziell knapper.

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Antrag 02/ Mit öffentlichen Investitionen gegen die Krise – „Goldene Finanzierungsregel“ auf europäischer Ebene einführen!

Antrag 02 der AUGE/UG zur 2. Vollversammlung der AK Niederösterreich am 11.11.2014

Die 2te Vollversammlung der AK-NÖ 2014 möge beschließen: 

Die AK fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der europäischen Fiskalpolitik und eine Abkehr von der Austeritätspolitik, die Europa nur noch tiefer in die Krise geführt hat. In einem ersten, dringlichen Schritt fordert die AK daher auf EU-Ebene die rasche Implementierung der „goldenen Regel“ in das fiskalische Regelwerk, um wieder budgetäre Handlungsspielräume für öffentliche Investitionen zu schaffen. Diese „goldene Regel“ hat insbesondere zu beinhalten bzw. zu berücksichtigen:

  • Die Herausrechnung öffentlicher Ausgaben mit investivem Charakter aus dem strukturellen Budgetdefizit und eine entsprechende Neudefinition mit dem Fokus auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit
  • Die Berücksichtigung von öffentlichen Investitionen im Rahmen des Verfahrens zur Korrektur „übermäßiger“ Defizite durch Kommission und Rat.
  • Die definitorische Herausnahme von Militärausgaben aus „öffentlichen Investitionen“
  • Die definitorische Einbeziehung von Investitionszuschüssen an öffentliche Unternehmen in „öffentliche Investitionen“
  • Die definitorische Einbeziehung von laufenden Ausgaben mit Investitionscharakter – etwa in soziale Dienste und Bildung – in „öffentliche Investitionen“

 

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Antrag 01/ Keine Steuerreform auf Kosten von Beschäftigung und Sozialer Sicherheit - Ausreichende Gegenfinanzierung über Vermögenssteuern sicherstellen!

Antrag 01 der AUGE/UG zur 2. Vollversammlung der AK Niederösterreich am 11.11.2014

Die 2te Vollversammlung der AK-NÖ 2014 möge beschließen:

Die Arbeiterkammer fordert, dass im Rahmen der angekündigten Steuerreform eine ausreichende Gegenfinanzierung sichergestellt ist, die ausreichend Spielraum für konjunkturbelebende, beschäftigungswirksame und sozial wie ökologisch nachhaltig wirkende Maßnahmen lässt. Insbesondere müssen ausreichend Mittel für den Ausbau sozialer Dienste, für Investitionen in Bildung, für den Wohnbau sowie öffentliche Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Die AK fordert, eine überwiegend einnahmeseitige Gegenfinanzierung aus vermögensbezogenen Steuern. Um den Ansprüchen einer grundlegenden Steuerstrukturreform gerecht zu werden, fordert die AK neben der Umschichtung der Steuerbelastung von Arbeit hin zu Vermögen und Kapital zusätzlich die Stärkung ökologischer Elemente im Steuersystem, um den notwendigen sozial-ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystem voranzutreiben.

Die AK lehnt gleichzeitig jede Form ausgabenseitiger Gegenfinanzierung, die auf Kosten der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Dienste sowie der Beschäftigung im öffentlichen Dienst geht, entschieden ab. Ebenso strikt abzulehnen sind Privatisierungen als ebenso kurzfristige wie kurzsichtige Maßnahme zur vorübergehenden Gegenfinanzierung von Steuersenkungen. Die AK NÖ fordert als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung daher insbesondere:

  • Die Anhebung der Vermögensbesteuerung in Österreich auf EU 27 Niveau – von derzeit knapp 0,5 Prozent des BIP auf 2,1 Prozent durch Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer inklusive einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen, einer allgemeinen Vermögenssteuer sowie einer Reform der Grundbesteuerung.
  • Die Streichung bzw. Reduktion umweltschädigender Steuerbegünstigungen und Subventionen sowie mehr Steuergerechtigkeit im Verkehr (z.B. Ausdehnung LKW-Maut auf alle Bundesstraßen, Anpassung der MÖSt bei Diesel an Benzin, keine MÖSt-Befreiung von „Bio“-Sprit, Reformen bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwägen und „Fiskal“-LKW, Einführung von Flächenverbrauchssteuern und Verkehrserregerabgaben).
  • Die deutliche Erhöhung des Aufkommens aus Unternehmenssteuern durch Reformen im Gewinnsteuerrecht (z.B. Abschaffung der Gruppenbesteuerung, Einschränkung der Abzugsfähigkeit Fremdkapitalzinsen).
  • Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, insbesondere die Bekämpfung von „Profit Shifting“ und Mehrwertsteuerbetrug und die Schließung von Steuerschlupflöchern.

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Antrag 05/ Erhalt bzw. Verbesserung der sozialen Standards im Sozialbereich!

Antrag 05 der AUGE/UG - zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

 

Der Sozialbereich bzw. die Sozialen Dienste sind zentrale Säule einer Gesellschaft, die sich der Solidarität verpflichtet fühlt. Bedürftige Menschen bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf eine hohe Lebensqualität und eine bestmögliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige soziale und medizinische Versorgung.

 

Die „Effizienzsteigerungen“ der letzten Jahre - vielfach unter dem Diktat knapper werdender öffentlicher Mittel – die auch am Sozial- und Gesundheitsbereich nicht vorüber gegangen sind, haben allerdings bereits jetzt schon besorgniserregende Zustände geschaffen:

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Antrag 01/ Keine Ausnahme von Banken bei der Entsendung von BetriebsrätInnen in den Aufsichtsrat von „Muttergesellschaften

Antrag 01 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14.11.2013

 

Im § 110 des ArbVG wird die Mitwirkung der Betriebsräte in den Aufsichtsräten geregelt. Im Besonderen regelt Absatz 6 die Entsendung von Betriebsräten von Tochtergesellschaften in den Aufsichtsrat der herrschenden Gesellschaft, und zwar dann, wenn sie diese „einheitlich leitet oder auf Grund einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50 Prozent“ diese beherrscht. Diese Regelung gilt nur, wenn in dem herrschenden Unternehmen maximal die Hälfte der ArbeitnehmerInnen des Gesamtkonzerns beschäftigt sind.

Im letzten Satz des Absatzes grenzt diese Regelung die BetriebsrätInnen der Finanzindustrie aus: „Dieser Absatz gilt nicht für Banken (§ 1 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993) und Versicherungsunternehmungen.“

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Antrag 11 der Auge/UG zur 10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013

Nachhaltige Aufwertung der sozialen und öffentlichen Bereiche

 

Die öffentlichen und sozialen Dienste – also die Bereiche, die öffentlich finanziert und nicht gewinnorientiert, sondern versorgungsorientiert arbeiten - kümmern sich darum, dass alle Kinder in einem Kindergarten betreut werden, dass es in allen Haushalten Wasser gibt und dass alle, die es brauchen, eine Krankenversorgung erhalten, dass alle ihr Recht bei Gericht erstreiten können usw. Ohne diese öffentlichen und sozialen Dienste könnten viele Menschen erst gar nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wären hohen sozialen Risiken ausgesetzt, wäre „Wertschöpfung“ in jenen Branchen, die gewinnorientiert arbeiten, kaum möglich bzw. deutlich erschwert.  

Wie aber wird diese Arbeit für die Allgemeinheit im Vergleich zur durchschnittlichen Arbeit anderer Wirtschaftsbereiche bewertet bzw. entlohnt? 

Die Studie „A Bit Rich: Calculating the real value to society for different professions“ der britischen „new economics foundation“ (NEF) stellt sich diese Frage und vergleicht die Einkommen sechs höchst verschiedener Berufsgruppen und deren Nutzen für die Gesellschaft. Zur Analyse wird der SROI-Ansatz („Social Return on Investment“) verwendet. Dieser Ansatz bewertet geleistete Arbeit nicht nur hinsichtlich ihres (betriebs)wirtschaftlichen Nutzens, sondern auch hinsichtlich ihres Werts für die Gesellschaft. Mit anderen Worten: bringt die Arbeit der jeweils betrachteten Berufsgruppe der Gesellschaft Wohlfahrt und Nutzen oder Schaden. Und wie steht der erwirtschaftete Nutzen bzw. Schaden im Verhältnis zu ihrem Einkommen. 

Das Ergebnis in Stichworten: 

Die Londoner City (Investment)banker_innen

  • Einkommen: 500.000 - 10 Millionen britische Pfund
  • Für die Gesellschaft positiv: Steuerleistungen, Beschäftigung in der Finanzbranche, Beitrag zur britischen Volkswirtschaft max. 3 % der gesamten Wirtschaftsleistung.
  • Für die Gesellschaft negativ: massive Mitverantwortung am Zusammenbruch des globalen Finanzsystems. Dadurch teure Bankenrettungspakete, entsprechend hohe Budgetdefizite /Staatsschulen. Negative Auswirkung auf Beschäftigung, Volkswirtschaft und Steuereinnahmen.
  • Bilanz: Minus. Ein verdienter Pfund bedeutet 7 Pfund Verlust am gesellschaftlichen Wohlstand.

 

Kinderbetreuer_innen

  • Einkommen: durchschnittlich 12.500 Pfund
  • Für die Gesellschaft positiv: umfassende Betreuung von (Klein-)Kindern, beide Elternteile können einer Erwerbsarbeit nachgehen. Durch frühe Bildung und Förderung größere Chancengleichheit, dadurch Möglichkeit für qualifizierte Arbeit mit entsprechender Entlohnung und Steuerabgaben. 
  • Für die Gesellschaft negativ: -
  • Bilanz: Plus. Jedes bezahlte Pfund bedeutet 7 Pfund am gesellschaftlichen Nutzen. Wenn der Aspekt „weniger soziale Probleme“ mitberücksichtigt wird, 9,5 Pfund gesellschaftlicher Nutzen.

 

Reinigungskräfte in Spitälern 

  • Einkommen: Niedrig - nicht genau bekannt. 
  • Für die Gesellschaft positiv: entscheidend dafür verantwortlich, dass es nicht zur Ausbreitung von Infektionskrankheiten in Krankenhäusern kommt. 
  • Für die Gesellschaft negativ: -
  • Bilanz: Plus. Jedes bezahlte Pfund bedeutet 10 an gesellschaftlichen Nutzen.

 

Werbefachleute

  • Einkommen: 50.000 - 12 Millionen Pfund 
  • Für die Gesellschaft positiv: Arbeitsplätze 
  • Für die Gesellschaft negativ: Überkonsumation bringt ökologische Probleme, Überschuldung soziale Probleme.
  • Bilanz: Negativ. 1 Pfund Erwirtschaftung bringt 11 Pfund Schaden für die Gesellschaft.

 

Beschäftigte im Abfallrecycling

  • Einkommen: durchschnittlich 13.650 Pfund
  • Für die Gesellschaft positiv: Reduktion der CO2 Emissionen, weniger Müll, Produkte haben Wiedergebrauchswert.
  • Für die Gesellschaft negativ: -
  • Bilanz: Positiv. Ein bezahltes Pfund bedeutet 12 Pfund Wohlstandsgewinn.

 

Steuerberater_innen

  • Einkommen: 75.000 – 200.000 Pfund
  • Für die Gesellschaft positiv: Arbeitsplätze
  • Für die Gesellschaft negativ: ermöglicht einkommensstarken Personen/Unternehmen dem Staat hohe Summen an Steuern vorzuenthalten.
  • Bilanz: Negativ: Ein verdientes Pfund bedeutet für die Allgemeinheit einen Schaden von 47 Pfund.

 

Nicht zu übersehen: die vielfach als „Leistungsträger der Gesellschaft“ bezeichneten schaden der Gesellschaft weit mehr als sie bringen. Und umgekehrt verdienen die Personen, die nicht zu den Topverdienern in marktorientierten Branchen zählen, sondern im Bereich der öffentlichen bzw. öffentlich finanzierten Daseinsvorsorge arbeiten, im Verhältnis zum von ihnen erzeugten Nutzen viel zu wenig. 

Auch eine Studie des NPO Kompetenzzentrums der Wirtschaftsuniversität Wien, die im Auftrag des Dachverbands Wiener Sozialeinrichtungen durchgeführt wurde und die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der mobilen Dienste in Wien untersuchte, kam zu ähnlichen Schlüssen: jeder hier investierte Euro erzeugte einen „sozialen Mehrwert“ von 3,70 Euro.  

Eines zeigen diese Studien ganz deutlich:

Ohne Branchen und Einkommen gegeneinander auszuspielen: es muss ein Umdenken geben! Es kann nicht sein, dass Arbeit, die für die Gesellschaft insgesamt von hohen Nutzen ist, weniger wert ist, als z.B. Handel zu treiben, Industriegüter zu produzieren oder für ganz kleine Bevölkerungsgruppen hohe Veranlagungsgewinne zu lukrieren.

 

Die Kammer für Arbeiter_innen und Angestellte NÖ wird sich daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Arbeit, die einen gesellschaftlichen Mehrwert erzeugt nicht nur die entsprechende ideelle Anerkennung erfährt, sondern auch entsprechend entlohnt wird.

 

Die Arbeiterkammer wird sich entsprechend dafür einsetzen, dass die öffentliche Hand ausreichend Mittel zur Verfügung stellt, in ihrem Einflussbereich eine am sozialen Nutzen orientierte Bezahlung sicherzustellen.

 

Antrag 19/ Notwendige Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor hormonell wirksamen Chemikalien

Antrag 19 der AUGE/UG - zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 13. November 2013

 

 

Der Schaden, den hormonell wirksame Chemikalien dem Ökosystem und der menschlichen Gesundheit zufügen können, ist durch eine stetig wachsende Zahl wissenschaftlicher Publikationen belegt

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Antrag 02/ Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Niederösterreich! Untersuchungen sind dem Stand der Technik anzupassen

Antrag 02 der Auge/UG zur 11. Vollversammlung der 14. Funktionsperiode derArbeiterkammer NÖ am 14. 11. 2013

Wasser ist das wichtigste Lebensmittel für uns Menschen! Wir bestehen zu 60-70 % aus Wasser. Der Mensch kann ohne feste Nahrung einige Zeit überleben, ohne Wasser aber nur wenige Tage. Umso wichtiger ist der Schutz unseres Trinkwassers vor gesundheitsschädlichen Substanzen, der u.a. durch die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen, regelmäßigen Untersuchungen gewährleistet werden soll.

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Antrag 03/ Entschädigung für KonsumentInnen von kontaminiertem Trinkwasser

Antrag 03 der Auge/UG zur 11. Vollversammlung der 14. Funktionsperiode der Arbeiterkammer NÖ am 14. 11. 2013

Entschädigung für KonsumentInnen von kontaminiertem Trinkwasser 

Im Zuge der Grundwasserkontamination durch die Firma Kwizda in Korneuburg kam es auch zu einer Verunreinigung eines Brunnenfeldes der EVN, sodass über zumindest 1 Jahr auch das Trinkwasser für ca 60.000 Haushalte belastet war.

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Antrag 04/ Nachtbetriebszuschläge im Hotel- und Gastgewerbe

Antrag 04 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14.11.2013

Arbeiter/Innen im Hotel- und Gastgewerbe kann es passieren, dass sie, trotzdem sie z.B. von 17:00 bis 3:00 früh arbeiten, keinen Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag haben.

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Antrag 06/ Mehr leistbarer Öffentlicher Verkehr für Niederösterreich!

 

Antrag 06 der AUGE/UG zur 11.Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

 

Während Wien vorzeigt, dass PendlerInnen ein gutes Angebot an günstigen Öffentlichen Verkehrsmitteln auch annehmen und zum Umsteigen zu bewegen sind, stellt Niederösterreich Bahnlinien ein und ignoriert die steigenden Kosten für die PendlerInnen im Öffentlichen Verkehr. 

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Antrag 07/ Die Einführung von neuen Subventionen für die Atomenergie verhindern

Antrag 07 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013 

Die Nutzung der Atomenergie ist nicht nur gefährlich, sie wird auch nur mit massiven Subventionen am Leben erhalten. So ist der Bau von 2 neuen AKWs in Großbritannien nur durch von der Regierung „garantierte Abnahmepreise“ in der Höhe von 10,6 Cent / kWh (!) über 35 Jahre möglich. Im Vergleich dazu liegt die Förderung für Strom aus großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Österreich derzeit bei 16,59 Cent/kWh - und nach 13 Jahren gibt es nur mehr den Marktpreis (derzeit 4,52 Cent/kWh). In Summe soll also englischer Atomstrom höher gefördert werden als z.B. österr. Strom aus Photovoltaikanlagen.  

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Antrag 08/ Regelung zu den Einkommensberichten im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz an das Gleichbehandlungsgesetz anpassen

Antrag 08 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung derArbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

 

In der derzeit gültigen Fassung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG) sind jährlich verpflichtende Einkommensberichte (lt. § 6a) nur für „Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes“ zu erstellen. Da das B-GlBG nur auf Beamt_innen und Vertragsbedienstete eingeht, nicht auf Arbeitnehmer_innen in privatrechtlicher Anstellung, sind Gruppen von Arbeitnehmer_innen in ausgegliederten Einrichtungen von dieser Verpflichtung ausgenommen. 

Dagegen sind die Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) für die verpflichtende Einkommensberichterstattung (§ 11a bzw. § 1) betreffend der Einbindung verschiedenster Arbeitsverhältnisse viel breiter gefasst. 

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Antrag 09/ Stopp der geheimen Verhandlungen zum EU-USA Handelsabkommen

Antrag 09 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

Seit Montag den 7.10. 2013 gibt es in Brüssel die zweite Verhandlungsrunde zum geplanten Freihandelsabkommen EU-USA. Ein kürzlich veröffentlichter Report des internationalen Handelsnetzwerks „Seattle to Brussels“ (S2B), deckt die Kosten für Mensch und Umwelt auf. Denn die wahren Triebkräfte hinter dem Abkommen sind große Konzerne beiderseits des Atlantiks. Der Report A Brave New Transatlantic Partnership (1)“ beschreibt ausführlich wie Konzernlobbies gezielt Verhandlungsführer lobbyieren um Finanzregulierungen sowie Arbeits- Gesundheits- und Umweltstandards so weit wie möglich auszuhöhlen. 

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Antrag 10/ Evaluierung Jobticket

Antrag 10 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

 

Die Einführung des Jobtickets wurde von allen Interessensvertretungen (AK, ÖGB, WK, IV; ÖAMTC, ARBÖ, VCÖ, …) und allen damals im Parlament vertretenen Parteien begrüßt und „bejubelt“.

Im Hinblick auf das Erkennen von Verbesserungspotenzialen ist eine Evaluierung notwendig, die unter anderem mögliche Probleme bei unternehmensinterner Abwicklung und bei der Abwicklung mit den Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünden aufzeigt.

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Antrag 15/ Forderungen der AK an die künftige Bundesregierung

Antrag 15 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14.11.2013

Forderungen an die künftige Bundesregierung

Im Jahre Fünf der Krise sind nach wie vor zentrale ökonomische Kenndaten besorgniserregend. Insbesondere die Arbeitslosigkeit hat neue Rekordwerte erreicht, die Krise hat Europa nach wie vor fest im Griff. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, sowohl in Österreich, als auch auf europäischer Ebene einen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik – weg von der ruinösen Austeritätspolitik hin zu einer ökologisch wie sozial nachhaltig wirkenden und verträglichen Krisenbewältigung – herbeizuführen. Insbesondere gilt es dabei, den Sozialstaat und seine Instrumente zu stärken, zentrale Krisenursachen wie Ungleichverteilung und Unterregulierung der Finanzmärkte zu beheben und ArbeitnehmerInnenrechte und wirtschaftsdemokratische Elemente aus- statt abzubauen.

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Antrag 11/ Gigaliner haben in Österreich nichts zu suchen!

Antrag 11 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

Derzeit wird auf europäischer Ebene die grenzüberschreitende Zulassung von Gigalinern verhandelt. Bisher sind die Riesen-Lkw (Länge von über 25 Metern und Gewicht bis zu 60 Tonnen) nur in Teilen Skandinaviens und den Niederlanden zugelassen sowie zu Testzwecken auch in einigen Bundesländern Deutschlands. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, sollen künftig Gigaliner auch Grenzen passieren dürfen. Es ist jedoch zu befürchten, dass mit dieser Regelung der erste Schritt hin zu einer europaweiten Zulassung gesetzt wird. Denn jene Staaten, die sich gegen die Gigaliner aussprechen, würden wirtschaftlich schwer unter Druck kommen. Damit würde eine Hintertür für die EU-weite Zulassung der Gigaliner sperrangelweit aufgemacht.

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Antrag 12/ Ja zu einem gesetzlichen Mindestlohn!

 Antrag 12 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013 

Eine „absolute Lohnuntergrenze“ für alle Unselbständigen inklusive freier DienstnehmerInnen ist notwendig!

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wäre eine absolute Lohnuntergrenze über alle Branchen hinweg, für alle ArbeitnehmerInnen und arbeitnehmerInnenähnlichen Beschäftigungsverhältnisse eingezogen. Angesichts des wachsenden Niedriglohnsektors auch in Österreichs und der massiven Einkommensdifferenzen zwischen Teil- und Vollzeitbeschäftigten ist ein gesetzlicher Mindestlohn auf Stundenbasis daher ein Gebot der Stunde.

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Antrag 13/ Keine diskriminierenden Standards für Menschen mit Behinderung im NÖ Mindestsicherungsgesetz!

Antrag 13 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

Im Oktober 2013 konnte die geplante Novelle zum NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ-MSG) und zur  NÖ Mindeststandardverordnung  (NÖ-MSV) durch heftige Kritik von Arbeiterkammer, Volksanwaltschaft und Sozialvereinen verhindert werden. Durch diese Novelle sollte für alleinstehende/alleinerziehende Menschen mit Behinderung ein um 25 % niedrigerer Mindeststandard festgelegt werden, wenn ein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe besteht.

Niederösterreich bricht aber schon jetzt in der gängigen Praxis die Vertrag 15a B-VG Vereinbarung zur Mindestsicherung, indem in den Verwaltungsverfahren auf Basis des § 2 Abs. 1 Z 4 der NÖ Eigenmittelverordnung der Grundbetrag der (erhöhten) Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages zum Einkommen gezählt werden. 

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Antrag 14/ Vor- und Nachbereitungszeiten als Teil der Arbeitszeit verankern

Antrag 14 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

In vielen Berufsfeldern ist es Praxis, dass Vor- und Nachbereitungszeiten zur beruflichen Tätigkeit nicht in der Arbeitszeit erledigt werden dürfen, sondern von den Beschäftigten in ihrer Freizeit und damit unentlohnt verrichtet werden. 

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Antrag 16/ Gerecht bezahlte Arbeitsverhältnisse in der Fachausbildung für Klinische Psychologie / Gesundheits-Psychologie

 Antrag 16 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

Seit Inkrafttreten des ersten PsychologInnengesetzes im Jahr 1990 hat sich die unerfreuliche Praxis entwickelt, dass PsychologInnen nach dem Studienabschluss unbezahlte Arbeit in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens aufnahmen, um dadurch die benötigten 1480 Praxisstunden für die Fachausbildung im Bereich der Klinischen und Gesundheitspsychologie zu erwerben. 

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Antrag 17/ Gleichstellung von Eigentragenen Partnerschaft

Antrag 17 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

 

Bei der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich 2010  wurde eine Chance für eine gleichberechtigtere Gesellschaft verpasst. Es bestehen weiterhin diskriminierende Unterschiede zur Ehe aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

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Antrag 18/ Zusammensetzung der Senate an Österreichs Universitäten

Antrag 18 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

Laut Universitätsgesetz ist unabhängig von der Gesamtzahl der Mitglieder immer nur eine Vertreterin/ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals im Senat vorgesehen. Diese Vertretung stellt eine absolute Unterrepräsentanz dieser Personengruppe gemessen an ihrer tatsächlichen Kopfzahl dar. 

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Antrag 01/ Bankgeheimnis abschaffen!

Antrag 01der Auge/UG  zur  10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013

 

 

Das österreichische Bankgeheimnis steht unter Druck. Die EU-Partnerstaaten bestehen auf einen “automatischen Informationsaustausch”. Die Finanzbehörden der Heimatländer wollen volle Information über die Veranlagungserträge ihrer BürgerInnen im Ausland – nicht zuletzt um Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Schwarzgeldwäscherei wirkungsvoll verfolgen zu können. Während die Österreichische Bundesregierung sich hinsichtlich eines Informationsaustauschs bei ausländischen AnlegerInnen – zumindest partiell – gesprächsbereit zeigt, steht das Bankgeheimnis für österreichische StaatsbürgerInnen nicht zur Disposition.

Tatsächlich ist allerdings nicht einzusehen, warum die österreichischen Finanzbehörden keinerlei Information über die Geldvermögenssituation der österreichischen StaatsbürgerInnen haben soll, nicht zuletzt vor der Hintergrund der in der Gesellschaft breit geführten (Steuer-)Gerechtigkeitsdebatte und der unterschiedlichen (steuerlichen) Behandlung von Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Geldvermögen:

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