Anträge Wien
Antrag 15 / Beendigung der Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen im K-SVFG
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Sozialversicherung und Gesundheitspolitik) Antragsbearbeitung
Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, BM, Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) dahingehend zu novellieren, dass der Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch im Falle eines Pensionsbezuges bzw. einer Pensionsanwartschaft gewährt wird.
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Antrag 14 / Keine Schiefergas- und Tight Oil-Bohrungen in Österreich!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Umwelt und Energie) Antragsbearbeitung
GA, Persp., Türkis, BDAF: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM, GLB, Kom.,: für Zuweisung
Daher spricht sich die Arbeiterkammer Wien grundsätzlich gegen Schiefergas- und Tight Oil-Bohrungen aus, da Beeinträchtigungen für die Gesundheit der Menschen und der Umwelt nicht ausgeschlossen werden können. Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, in diesem Sinne bezüglich der aktuellen Projekte tätig zu werden.
Die Bundesregierung und der Nationalrat werden darüberhinaus aufgefordert, ein dauerhaftes Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung in Österreich nach dem Vorbild des CCS-Gesetztes 2011 (Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid) und des Atomsperrgesetzes (Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich) zu beschließen.
Ebenso wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in diesem Sinne auf EU-Ebene für ein EU-weites Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung einzusetzen.
Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, verstärkt Maßnahmen in Sachen Klimaschutzpolitik zu setzten, um so schnell als möglich das gesetzte Kyoto-Ziel zu erreichen.
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Antrag 13 / Warum eine budgetäre Bevorzugung des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) gegenüber den österreichischen Universitäten?
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Bildung und Kultur) Antragsbearbeitung
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, Österreichs Universitäten eine ausreichende Finanzierung (eine jährlichen und stetigen Anhebung der Finanzierung auf zumindest 2% des BIP) mit einem langfristigen Planungshorizont zukommen zu lassen, wie sie diese auch dem Institute of Science and Technology Austria zur Verfügung stellt und kein „Zweiklassensystem bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ aufkommen zu lassen.
Antrag 12 / Staatsbürgerschaft
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration) Antragsbearbeitung
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, BM: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, in Österreich geborene Menschen bei gleichzeitiger Ermöglichung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten einzubürgern.
Antrag 11 / Informationspflicht und Bekämpfbarkeit bei Ablehnung von VISA-Anträgen
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, GA: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf die Rechtsschutzlücke, die durch die Nicht-Bekämpfbarkeit der Ablehnung von Visaanträgen besteht, zu schließen und eine Informationspflicht über die Gründe einer Ablehnung einzuführen.
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Antrag 10 / Keine Zustimmung zum Fiskalpakt und zur Änderung Artikel 136 AEUV
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: EU und Internationales) Antragsbearbeitung
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, Persp.: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt fest, dass eine einseitige ausgabenseitige Budgetkonsolidierung auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, der BezieherInnen von Sozialleistungen und Pensionen strikt abgelehnt wird.
Die Arbeiterkammer Wien empfiehlt dem österreichischen Parlament seine Zustimmung zur Änderung des Artikel 136 AEUV als Voraussetzung des erweiterten Rettungsschirms (ESM) zu überdenken.
Weiters empfiehlt die Arbeiterkammer Wien dem österreichischen Parlament dem Fiskalpakt nicht zuzustimmen und ihn damit nicht zu ratifizieren.
Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesarbeitskammer auf, alle rechtlich denkbaren Schritte zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Konformität in die Wege zu leiten.
Die Arbeiterkammer Wien behält sich grundsätzlich alle Formen des Protests gegen die Umsetzung der Economic Governance und des Fiskalpakts in der jetzigen Form vor. Dabei wird betont, dass es nicht darum geht, einen erweiterten Rettungsschirm für Euro-Staaten zu verunmöglichen, sondern die Parameter und damit verbundenen Rechtsvorschriften einseitig sind und neu erarbeitet werden müssen.
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Antrag 09 / Bankensektor regulieren! Banken-Insolvenzrecht umsetzen!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den österreichischen Gesetzgeber auf, so rasch wie möglich ein Banken-Insolvenzrecht zu verabschieden, das eine „geordnete“ Abwicklung von Banken, die die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse nicht mehr erfüllen können, erlaubt. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer jedenfalls zu berücksichtigen, dass
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die EigentümerInnen/AktionärInnen entsprechend dem Verschuldens- und Verantwortungsprinzip verpflichtend beteiligt werden.
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entsprechend Banken aufgespaltet, restrukturiert und teilabgewickelt werden können
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Aufsichtsorgane auch gegen den Willen von Vorstand und Eigentümern schon vor dem Krisenfall bzw. bei sich abzeichnenden Problemen, die möglicherweise zu einer späteren Insolvenz führen, entsprechend eingreifen können.
Die Vollversammlung der AK-Wien fordert von der österreichischen Bundes-regierung zusätzliche Regulierungsmaßnahmen, wie
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die strikte Trennung des traditionellen Bankengeschäfts vom Investmentbanking (Verbot von Eigenhandel)
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Beschränkung von Boni und Dividendenausschüttungen sowie Verbot von Akquisitionen für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten bzw. erhalten haben
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eine effektive Beschränkung des „Größenwachstum“ von Banken (z.B. Teilrückzug aus riskanten Geschäftsbereichen Zentral- und Osteuropas), sowie gegebenenfalls die Zerschlagung von Großbanken auf wirtschaftlich verträgliches Niveau – keine Bank darf mehr „too big to fail“ sein.
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strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (wie zum Beispiel die volle Transparenz der Geschäfte sämtlicher Zweckgesellschaften im In- und Ausland)
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Antrag 08 / Bis Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer - Börsenumsatzsteuer wieder einführen!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber sind aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf EU-Ebene eine refomierte Börsenumsatzsteuer mit 2013 wieder einzuführen.
Jedenfalls ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung Ausfälle aus veranschlagten, aber nicht realisierbaren Einnahmen, nicht aus höheren Massen- und Konsumsteuern bzw. ausgabeseitigen Maßnahmen, sondern aus vermögensbezogenen Steuern – insbesondere aus einer bereits erwähnten reformierter Börsenumsatzsteuer, einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer allgemeinen Vermögenssteuer – ersetzt werden.
Antrag 07 / Öffentliche Aufträge an hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards binden!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen Antragsbearbeitung, Antragsbearbeitung 2
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.,, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Vorstoß der Bundesfrauenministerin, Ausschreibungen des Bundeskanzleramts bis 100.000 Euro an Frauenförderungsmaßnahmen zu binden. Die AK Wien unterstützt die Bundesfrauenministerin entsprechend, dass weitere Ressorts dem Beispiel des Bundeskanzleramts, Ausschreibungen an Frauenförderung zu knüpfen, folgen mögen.
Die Arbeiterkammer Wien fordert dabei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibungspolitik bzw. eine Politik der öffentlichen Auftragsvergabe ein, welche die Erreichung gesellschaftspolitisch erstrebenswerte Ziele – wie etwa ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftlicher Demokratie – zu unterstützen hilft.
Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher Bundesregierung wie Gesetzgeber auf, entsprechend objektivierbare, transparente, gesetzliche Standards bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es erlauben, öffentliche Aufträge an innerbetriebliche Gleichbehandlungs-/-stellungsmaßnahmen sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards zu binden.
Zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollen nur noch jene Unternehmen zugelassen werden, welche sich zu entsprechend objektivierbaren Standards verpflichten, bzw. dieselben erfüllen.
Verstöße gegen entsprechende Standards sind mit einem zeitlich befristeten Ausschluss aus Ausschreibungsverfahren zu sanktionieren, jedenfalls bis zum dem Zeitpunkt, wo vorgegebene Standards nachweislich erfüllt sind.
Antrag 06 / Keine Ermessensausgabenkürzung bei Sozialen Vereinen, kulturellen Initiativen, Fraueneinrichtungen, Entwicklungszusammenarbeit und außeruniversitärer Forschung!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Vollversammlung der AK Wien Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.
Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.
Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.
Antrag 05 / Für ein Reform der Grundsteuer!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der Verteilungs- und Steuergerechtigkeit, sowie zur Stärkung der kommunalen Haushalte die Grundsteuer dahingehend zu reformieren, dass zusätzliche Gemeindeeinnahmen im Umfang von mindestens 1 Mrd. Euro generiert werden können. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer besonders zu berücksichtigen, dass
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die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Rahmen der Reform des Bewertungsverfahrens an realistische, dem Marktwert entsprechende Größen herangeführt wird (z.B. Erfassung von 90 % des Marktwertes)
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die Reform der Grundbesteuerung unter weitestgehender Schonung kleiner und mittlerer Immobilienvermögen erfolgt, etwa über ein progressive Ausgestaltung der Steuersätze (z.B. ermäßigte Steuersätze für durchschnittliches Eigenheim)
-
entsprechende Vorkehrungen im Mietrecht getroffen werden müssen, um die vollständige bzw. unverhältnismäßige Überwälzung der angehobenen Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen zu verhindern.
Antrag 04 / Umweltschädigende Subventionen abbauen!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit umwelt- wie klimapolitisch bedenkliche Subventionen sowie steuerliche Begünstigungen und Befreiungen abzubauen. Dabei ist anzustreben, dass ein Sparpotential im Umfang von 2 Mrd. Euro jährlich gehoben wird.
Entsprechend frei werdende Mittel sollen für beschäftigungswirksame Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen (wie thermische Sanierung des Althausbestandes, bedarfsgerechter Ausbau öffentlicher Mobilität, Energiespar-/effizienzmaßnahmen, Förderung erneuerbarer Energien), für soziale Ausgleichsmaßnahmen und zur Budgetkonsolidierung aufgewandt werden.
Hinsichtlich des Abbaus bzw. Abschaffung umweltschädigender Subventionen sowie steuerlicher Förderungen fordert die AK Wien Regierung und Gesetzgeber auf, insbesondere auf
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die steuerliche Begünstigung von Dienstfahrzeugen sowie von Fiskal-LKW
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die Steuerbefreiung von Agro(„Bio“-)sprit
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die Steuerbegünstigung von Diesel im Vergleich zu Benzin
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die laufende ökologische Anpassung der NoVA sowie die Abschaffung der NoVA-Befreiung für Klein-LKW
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die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung von Verkehrsflächen und die Einführung von Flächenverbrauchsabgaben
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die Ausdehnung der LKW-Maut auf Bundesstraßen
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sowie eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und Umwandlung in einen Absetzbetrag mit Negativsteuerwirkung
zu fokussieren.
Generell gilt es, künftig Subventionen sowie steuerliche Förderungen/ Begünstigungen auf ihre Klima- bzw. Umweltverträglichkeit zu überprüfen.
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Antrag 03 / Für gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert in einem ersten Schritt, dass Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen erstellen müssen.
Bundesregierung und Gesetzgeber sind aufgefordert, unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus Sozialpartnern, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen und unter besonderer inhaltlicher Bezugnahme auf den Kriterien-/Indikatorenkatalog des „Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe)“, dahingehend tätig zu werden, die gesetzlichen Grundlagen für derart standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu schaffen.
In weiterer Folge ist die Erstellung von standardisierten, veröffentlichungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichten auch auf Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen auszuweiten.
Unternehmen, welche sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben sind jedenfalls zur Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt und Gleichbehandlungsbilanzen zu verpflichten.
Antrag 02 / Rahmenrecht für Sozialwirtschaft und gemeinnützige Genossenschaften
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
FSG, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Persp., Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt die wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Rolle der Sozialwirtschaft außer Frage. Sie unterstützt die Ausrichtung an der Gemeinnützigkeit im vollem Umfang.
Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf:
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Maßnahmen zur Änderung des österreichischen Genossenschaftsrechts in Angriff zu nehmen, um insbesondere Genossenschaften ohne Gewinnorientierung für die Sozialwirtschaft zu ermöglichen
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Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts der Sozialwirtschaft im Rahmen des österreichischen Vergabewesen zu entwickeln, die statt einer Benachteiligung auf eine Bevorzugung von nichtgewinnorientierten Unternehmen, inklusive Vereinen, abzielen.
-
Maßnahmen umzusetzen, die Sozialwirtschaft als Unternehmenszweig ohne Gewinnorientierung, welcher vornehmlich im Auftrag der öffentlichen Hand soziale Dienstleistungen erbringt, als eigenständigen Sektor zu definieren und dementsprechend eine Verankerung in den gesetzlichen Interessensvertretungen zu ermöglichen.
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Antrag 01 / “Solidarische Ökonomie” stärken! Betriebsübernahmen durch Belegschaften fördern!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments zur Annahme des “Berichts über das Statut der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer” und fordert die EU-Kommission auf, den Empfehlungen des EU-Parlaments hinsichtlich der Stärkung und Förderung des sozialwirtschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Sektors nahe zu treten.
Die Arbeiterkammer Wien fordert gleichzeitig die österreichische Bundesregierung auf, entlang den Beschlüssen des EU-Parlament einerseits im Rat darauf hinzuwirken, dass diese EU-weit auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, andererseits auch in Österreich mit dem Gesetzgeber sowie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern günstigere Bedingungen für Genossenschaften beim Zugang zu Darlehen, Unternehmensförderung, bei Unternehmensberatung und Besteuerung zu schaffen.
Insbesondere sind die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber aufgefordert, im Rahmen von Insolvenzverfahren bzw. Übertragung von Familienunternehmen gesetzliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Fortführung des Unternehmens in MitarbeiterInneneigentum (“ArbeitnehmerInnenselbstverwaltung”) begünstigt ermöglicht, fördert und begleitend unterstützt.
Dabei ist jedenfalls sicherzustellen, dass die ArbeitnehmerInneneigenschaft der GenossenschafterInnen hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung gewährleistet bleibt.
Resolution 4 / Bankenrettung II“ – aus Fehlern der „Bankenrettung I“ lernen!
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Resolution zugewiesen (Ausschuss Wirtschaftspolitik)
GA, Persp.,BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Seitens der Arbeiterkammer Wien wurde bereits im Rahmen des Bankenrettungspakets aus dem Jahr 2008 die Vergabe von Staatshilfen an strenge Auflagen bezüglich Dividenden-, Boni- Beschäftigungs- und Geschäftspolitik der betroffenen Bankinstitute gefordert. Zusätzlich forderte die Arbeiterkammer wie die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen europaweit – um weiteren Krisen vorzubeugen – u.a. umfangreiche Regulierungen der Finanzmärkte bis hin zu einem Verbot hochriskanter, spekulativer Finanzmarktprodukte.
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Resolution 3 / ZweiradmechanikerIn als Lehrberuf
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Resolution zugewiesen (Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen)
FA, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, Türkis: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien spricht sich dafür aus, dass das Berufsbild der/des Zweiradmechanikers/-mechanikerin als anerkannte Ausbildung im dualen System Eingang in den Katalog der Lehrberufe findet.
Weiterlesen: Resolution 3 / ZweiradmechanikerIn als Lehrberuf
Resolution 2 / Nein zu Nulllohnrunden und verordnetem Lohnverzicht im öffentlichen Dienst!
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Resolution einstimmig angenommen
Die 156. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert alle Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Gemeinden – auf, die Verhandlungsergebnisse zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften im öffentlichen Dienst anzuerkennen und entsprechend umzusetzen.
Resolution 1 / Für eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung von Pflege und Betreuung im kommunalen und privaten Gesundheits- und Pflegebereich!
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Resolution mehrheitlich angenommen
FSG, GA, BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, Persp., Türkis: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien unterstützt die Kampagne der Gewerkschaften GPA-djp und Vida „Für eine nachhaltige Pflegefinanzierung“ und die Kampagne der GdG-KMSfB Hauptgruppe 2 „Zeit für Menschlichkeit!“ mit dem Wiener Appell gegen geplante Einsparungen im Wiener Krankenanstaltenverbund, für eine Sicherstellung der notwendigen finanziellen Mittel und für mehr Personal. Die AK setzt sich gemeinsam mit den Gewerkschaften für die Umsetzung der Forderungen ein.Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Stadt Wien und die politisch Verantwortlichen auf Bundesebene entsprechend ihrer Zuständigkeiten dazu auf, den Forderungen der Gewerkschaften im privaten und kommunalen Gesundheits- und Pflegebereich nachzukommen und dementsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Antrag 13 / Nein zum „Antiterrorpaket“! Nein zum Überwachungsstaat!
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
GA, Türkis: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:
Der Ministerialentwurf betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden soll, wird auf Grund des Ausbaus staatlicher Überwachungsmöglichkeiten mit sehr eingeschränktem Rechtsschutz und damit verbundenem Missbrauchspotential abgelehnt.
Weiterlesen: Antrag 13 / Nein zum „Antiterrorpaket“! Nein zum Überwachungsstaat!
Antrag 12 / Nein zur Schuldenbremse! Für eine Fiskalpolitik die wirken kann!
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FA, GA, Persp.: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien lehnt die Verankerung einer Schuldenbremse in Gesetzes- bzw. Verfassungsrang ab. Schuldenbremsen – insbesondere dann, wenn sie auf eine ausgabeseitige Konsolidierung des Staatshaushaltes abzielen – gefährden sozialstaatliche Sicherungssysteme, wirken prozyklisch und verkennen, dass in Österreich hinsichtlich der öffentlichen Haushalte insbesondere ein Einnahmeproblem besteht.
Weiterlesen: Antrag 12 / Nein zur Schuldenbremse! Für eine Fiskalpolitik die wirken kann!
Antrag 11 / Kommunale Grundversorgung sichern – Kommunale Dienste solidarisch finanzieren!
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB: nein
FA, GA, Persp.: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien schließt sich den Forderungen der „Resolution zur Sicherung kommunaler Grundversorgung“ der Allianz „Wege aus der Krise“ an, insbesondere, dass
Antrag 10 / Verbot von Nano-Silber in Konsumprodukten Studie der Umweltfolgen der verstärkten Freisetzung von Nano-Silber
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag zugewiesen Antragsbearbeitung
ÖAAB, FA, GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, Persp.: für Zuweisung
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer setzt sich für eine ausreichend öffentliche Information über Nano-Silber und der möglichen Gefahren des Einsatzes von Nano-Silber ein.
Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung ein Verbot von Nano-Silber in Konsumprodukten. Unsere Haushalte sollen generell von dem übertriebenen Einsatz von Bioziden frei gehalten werden.
Antrag 9 / Verbot der Aussenflächen-Beheizung
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag mehrheitlich zugewiesen (Ausschuss Umwelt und Energie)
GA, GLB; Türkis, Kom.: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Persp., BM, BDFA: für Zuweisung
Antrag 8 / Unabhängig Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung und MindestsicherungsbezieherInnen
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag zugewiesen (Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, Persp., BM: für Zuweisung
Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien schließt sich der Forderung der Wiener Armutsnetzwerks an und fordert den Wiener Landtag auf, eine unabhängige Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung, MindestsicherungsbezieherInnen und Menschen an den Schnittstellen zwischen Mindestsicherung und anderen sozialen Transferleistungen, einzurichten. Diese soll nach Vorbild der Behindertenanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft weisungsfrei sein und unabhängig vom Magistrat Wien organisiert sein. Weiters soll diese Ombudsstelle unabhängige Rechtsberatung für Betroffene sicherstellen.
Weiterlesen: Antrag 8 / Unabhängig Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung und...