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Anträge Wien

Antrag 1 / Arbeitszeit verkürzen – Arbeit fair teilen!

zur 153. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 28. April 2010

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja

ÖAAB, FA: nein

FSG, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 153. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert:

• eine radikale, allgemeine und gesetzliche Verkürzung der wöchentlichen und täglichen Normalarbeitszeit um mindestens 20 % - Zielrichtung 30-Stunden-Woche, 6-Stunden-Arbeitstag - mit Einkommensausgleich jedenfalls bis zur Höchstbeitragsgrundlage,


• die Einführung einer sechsten Urlaubswoche, wie sie in vielen europäischen Ländern längst Standard ist,

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Antrag 32 / Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des AKG und der AK-Wahlordnung

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Vorstand)
ÖAAB, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien beschliesst die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des Arbeiterkammergesetzes und der Arbeiterkammer-Wahlordnung. Diese soll durch alle in der Arbeiterkammer Wien vertretenen Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen paritätisch besetzt sein und von den entsprechenden ExpertInnen der Arbeiterkammer unterstützt werden.

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Antrag 31 / Ersatz-ArbeiterkammerrätInnen für die Ausschussarbeit

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag abgelehnt
Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB: NEIN
FA, GA: für Zuweisung

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Antrag 30 / AK-Mitgliedsbeitrag

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag abgelehnt
FA, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB, Persp.: NEIN
GA, BM, GLB: für Zuweisung


Die AK möge eine Änderung des AKG anstreben:
AKG § 61. (2) Die Höhe der Umlage wird für die einzelnen Arbeiterkammern von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschlossen. Sie darf höchstens 0,5% der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage betragen. STREICHUNG: dabei darf die Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 Abs. 1 lit. a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung, nicht überschritten werden.

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Antrag 29 / Das Präsidium des Nationalrats ist kein Platz für antisemitische Hasstiraden!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, Persp., GLB, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA, BM: NEIN
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien beschliesst daher:
• Die Vollversammlung der AK-Wien wendet sich gegen jede Form der rassistischen und antisemitischen Hetze sowie gegen jeden Versuch, Nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes straffrei zu stellen.
• Die Vollversammlung der AK-Wien stellt fest: Es ist unzumutbar, dass mit Martin Graf ein Vertreter der FPÖ das Amt des 3. Nationalratspräsidenten innehat, der sein Amt zur Relativierung rechtsextremistischer Gruppen und Aktivitäten missbraucht und selbst antisemitische Hasstiraden von sich gibt. Der Nationalrat wird aufgefordert, eine Person mit dem Amt des 3. Nationalratspräsidenten zu betrauen, der den antifaschistischen Konsens im Sinne der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 StGBl. 1/1945 achtet und als wichtige Grundlage der Republik anerkennt.

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Antrag 28 / ÖBB-Fahrplanverschlechterungen zurücknehmen!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: JA
Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 152. Vollversammlung der AK-Wien, fordert die Bundesregierung als Eigentümervertretung auf, die geplanten Fahrplanverschlechterungen der ÖBB umgehend zurück zu nehmen und fordert von Bund und den Ländern, ausreichend Geld für einen attraktiven öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stellen.
Es ist inakzeptabel, dass Versäumnisse der Vergangenheit und desaströse Finanzspekulationen des Verkehrsunternehmens ÖBB, bei welchen hunderte Millionen Euro versenkt wurden, nunmehr von den KundInnen mit massiven Verschlechterungen bezahlt werden müssen.
Gerade in diesen für viele schwierigen Zeiten, ist es notwendig, die umweltfreundliche Mobilität der PendlerInnen zu erhalten.

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Antrag 27 / Freiraum statt 24-Stunden-Metropolen-Normal-Alltags-Terror!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag abgelehnt
Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., BM: NEIN
GLB: für Zuweisung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien anerkennt, dass eine moderne, offene Gesellschaft an ihren Freiräumen zu messen ist. Die Stadt Wien wird daher aufgefordert:
• leerstehende Flächen und Gebäude im Besitz der Stadt Wien für NutzerInnen zur Realisierung von Wohn- und Kulturprojekte und autonom gestaltbare Freiräume ohne Konsumzwang bereitzustellen.
• die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass länger als ein Jahr ungenutzter Wohnraum entweder über eine Leerstandssteuer wieder auf den Wohnungsmarkt gelangt oder über die kommunale Wohnraumvergabe vergeben werden kann.
• die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Flächen und Gebäude, die länger als ein Jahr vom Eigentümer nicht genutzt werden, von Interesierten in rechtlich abgesicherte Nutzung genommen werden können.

Die Vollversammlung der AK-Wien protestiert im Übrigen dagegen, dass die Stadt Wien mit der Polizei gegen Kulturprojekte vorgeht.

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Antrag 26 / Kinderbeistand-Gesetz verbessern

zur 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Rechtsschutz u. Rechtsberatung)
FA, GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Daher fordert die Arbeiterkammer Wien, dass
• der gesetzliche Kinderbeistand auf deren Wunsch auch für Kinder/Jugendliche über das 14. Lebensjahr hinaus bis zum Erreichen der Großjährigkeit gewährt werden muss
• der Kinderbeistand für beide Eltern kostenfrei sein muss
• im Vorfeld detailliert geregelt wird, welche Tätigkeiten (Gerichtstermine, Gespräche mit Kind, Eltern und nahen Bezugspersonen, Aktenstudium, Dokumentationen, Telefonkosten, etc.) in welchem Zeitaufwand vergütet werden.

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Antrag 25 / Schaffung von Schutzzonen im Umkreis medizinischer Einrichtungen, die Schwangerschaftsberatungen und Schwangerschaftsabbrüche durchführen

zur 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich für ein Bundesgesetz zur Schaffung von Schutzzonen im Umkreis medizinischer Einrichtungen aus, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

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Antrag 24 / Unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende

zur 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen

Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA: NEIN
FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich gegen die sukzessive Abschaffung der unabhängigen Rechtsberatung für Asylsuchenden aus und fordert die Innenministerin dazu auf, den Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung für Asylsuchende zu sichern.

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Antrag 23 / Schubhaft abschaffen! Flucht ist kein Verbrechen!

zur 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarktangelegenheiten u. Integration)
Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA, Türkis: NEIN
FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich gegen die Politik der Verhängung von Schubhaft über Asylsuchende aus, vor allem gegen deren Ausweitung im neuen Fremdrechtspaket 2009 und fordert die Innenministerin dazu auf, eine eingehende Analyse des Fremdenrechtspakets unter Einbeziehung von ExpertInnen einzuleiten, als Ausgangsbasis für eine Diskussion des Reformbedarfs.

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Antrag 22 / Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA, GA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 152. Vollversammlung der AK Wien fordert daher die Bundesregierung, sowie den Gesetzgeber auf, folgende Maßnahmen im Rahmen einer Novellierung des Unternehmsliquiditätsstärkungsgesetz umzusetzen:

1)
Größtmögliche öffentliche Transparenz bei der Vergabe von Kreditgarantien an Unternehmen: Sowohl hinsichtlich der Antragsstellung, der Genehmigung als auch der Abwicklung der Kreditgarantie. Über Ausmaß der übernommenen Haftungen, über die Abwicklung der infolge von Haftungen geleisteten Zahlungen sowie über Rückflüsse ist der Nationalrat regelmäßig zu informieren.

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Antrag 21 / Weltklimakonferenz in Kopenhagen

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Umwelt u. Energie)
GA, GLB, Türkis, Kom, BDFA: JA
FSG, ÖAAB, FA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 152. Vollversammlung der AK Wien unterstützt die 10 Forderungen der 'Allianz für Klimagerechtigkeit' und fordert die Österreichische Bundesregierung auf, sich bei den aktuellen Klimaverhandlungen im Vorfeld der Weltklimakonferenz in Kopenhagen dafür einzusetzen, dass
• so schnell wie möglich effektive Maßnahmen gesetzt werden, um die Erderwärmung unter der kritischen Marke von 2°C zu halten

• die Industrieländer - darunter auch Österreich - ihre Emissionen bis 2020 um 40% gegenüber 1990 senken! Nur so ist das 2°C-Ziel realistischerweise zu erreichen.

• die Industrieländer als Hauptverursacher des Klimawandels konkrete Finanzzusagen an die Entwicklungsländer machen, die von den Auswirkungen des Klimawandels schon heute massiv betroffen sind

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Antrag 20 / Für ein sozial-ökologisches Konjunkturpaket III

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Wirtschaftspolitik)
GLB, Türkis, BDFA: JA
ÖAAB, FA: NEIN
FSG, GA, Persp., BM, GLB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Arbeiterkammer Wien fordert ein Konjunkturpaket III, mit den Investitionsschwerpunkten Klima- und Umweltschutz, Sozialpolitik und Bildung. Dieses beinhalten insbesondere:

• Weitere steuerliche Entlastung von ArbeitnehmerInnen – erste Schritte zu einer Einführung vermögensbezogener Steuern jetzt einleiten!
Die Negativsteuer ist im Rahmen einer automatisierten ArbeitnehmerInnenveranlagung auf 450 Euro/Jahr zu erhöhen, um die Kaufkraft einkommensschwächerer ArbeitnehmerInnenschichten deutlich zu erhöhen.

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Antrag 19 / Nein zu Krankenstands-Rückkehrergesprächen und damit verbundenen Aufzeichnungen über Krankenstandsgründe in der Gemeinde Wien

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbearbeitung


Die Arbeiterkammer Wien spricht sich entschieden gegen die Führung von so genannten Krankenstands-Rückkehrergesprächen, in denen auch dezidiert die Krankheiten genannt werden, aus.
Da die Gespräche zumeist in schriftlicher Form festgehalten werden, fordert die Arbeiterkammer von der Dienstgeberin Stadt Wien, dass solche Aufzeichnungen schon aus datenschutzrechtlichen Gründen („sensible Daten“) auf jeden Fall zu unterlassen sind.

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Antrag 18 / Änderung des Datenschutzgesetzes – Rechte für Betriebsräte

zur 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3.November 2009

Antrag angenommen
FSG, ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die AK setzt sich beim Gesetzgeber für eine Reparatur bzw. Erweiterung des Datenschutzgesetzes dahingehend ein, dass auch den Betriebsräten in Stellvertretung für die betroffenen Beschäftigten Auskunft-, Beschwerde- und Klagerecht eingeräumt wird.

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Antrag 17 / Nein zu Arbeitsplatz-Abbau und Privatisierungen im Bereich der Handwerklichen Verwendung im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV)

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag abgelehnt
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB, Persp.: NEIN
FA, BM: für Zuweisung


Die Arbeiterkammer Wien fordert den Wiener Krankenanstaltenverbund dazu auf, keinen weiteren Arbeitsplatz-Abbau in der Handwerklichen Verwendung durchzuführen, die Einsparungen wieder zurück zu nehmen und somit wieder Dienstposten der Handwerklichen Verwendung zur Verfügung zu stellen und Personal aufzunehmen.Die Arbeiterkammer Wien spricht sich entschieden gegen die Privatisierung von Dienstleistungen in Spitälern aus, alle Arbeiten und Tätigkeiten in den Spitälern sollen von Stadt Wien-eigenen Bediensteten durchgeführt werden.

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich entschieden gegen die Privatisierung von Beschäftigungsverhältnissen aus, da diese, wie mehrere Studien beweisen, in aller Regel u.a. mit mehr Unsicherheit, einer Verschlechterung des Einkommens und damit einhergehend Verschlechterung der Qualität für die betroffene Bevölkerung verbunden ist.

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Antrag 16 / Gegen Apartheid im Sozialsystem! Für ein solidarisches Sozialsystem!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA: NEIN
GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die Vollversammlung der AK-Wien beschliesst daher:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt allen Versuchen, das österreichische Sozialsystem in ein Apartheidssystem umzuwandeln, entschieden entgegen. Nur ein solidarisches System kann soziale Risken berechenbar und überwindbar machen. Wer Menschen aus dem Sozialsystem ausgrenzt, macht dieses nicht besser, sondern gefährdet das System als Ganzes.

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Antrag 15 / Arbeitstagung zur einer Sozialversicherungslösung für Mischformen aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit

zur 152.Vollversammlung der AK Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Sozialversicherungswesen u. Gesundheitspolitik)
FA, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer beschließt die Abhaltung einer öffentlichen Arbeitstagung zu diesem Thema, die im ersten Halbjahr 2010 stattfinden soll und strebt in der Vorbereitung eine Zusammenarbeit mit dem Kulturrat Österreich an.

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Antrag 14 / Kein Ausschluss aus dem System der Sozialversicherung

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FA, Persp.: NEIN
ÖAAB, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien wendet sich gegen alle Bestrebungen der FPÖ, Menschen durch Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze aus der Sozialversicherung auszuschließen.

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Antrag 13 / Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung (KV) aufheben

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Sozialversicherung u. Gesundheitspolitik)
BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, Persp.: NEIN
FSG, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien fodert daher den Gesetzgeber auf
• die Höchstbeitragsgrundlage für Krankenkassenbeiträge aufzuheben und
• auch von Einkommen aus Vermögen und Gewinn Krankenkassenbeiträge einzuheben.

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Antrag 12 / Einführung einer bundesweiten Grundsicherung

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allg. Sozialpolitik, Arbeitsrecht u. Rechtspolitik)
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA: NEIN
FSG, Persp.: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer bundesweiten Grundsicherung als umfassendes System der sozialen Sicherung im Bedarfsfall zu beschließen.Darunter ist zu verstehen:
- Sockelung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie eine Grundsicherung auf Bundesebene von derzeit rund 920 Euro
- Einschleifregelungen bei gleichzeitigem Grundsicherungsbezug und Erwerbseinkommen
- Sabbatical-Regelungen für Aus- und Weiterbildung
- Ausbau von Kinderbetreuung, ganztägiger schulische Betreuung und das Recht auf eine Ausbildung
- Flankierende Maßnahmen wie Mindestlohn in der Höhe von 7,50 Euro brutto und nachhaltiger aktiver Arbeitsmarktpolitik

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Antrag 11 / Keine Reduzierung der Mindestsicherung

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: JA
ÖAAB: NEIN
FA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, die zu schaffende bedarfsorientierte Mindestsicherung so zu gestalten, dass sie – wie im Regierungsprogramm für die XXIII. GP. festgelegt – in Höhe und Auszahlungsweise zumindest dem Ausgleichszulagenrichtsatz des ASVG entspricht.

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Antrag 10 / Her mit der parlamentarischen Enquete zur Sozialmilliarde! Denn Soziale Arbeit ist mehr wert!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FA: NEIN
ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die politisch Verantwortlichen im Nationalrat dazu auf, noch in diesem Jahr eine parlamentarische Enquete zur Sozialmilliarde unter Einbeziehung von ExpertInnen, BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und den Soziallandesräten zu veranstalten, um die Umsetzung eines Konjunkturpaketes zur Verbesserung der im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich problematischen Entwicklungen und Arbeitsbedingungen einzuleiten.Diese Enquete soll notwendige Expertisen und Inputs zur Umsetzung und für die Behandlung der Bürgerinitiative „Soziale Arbeit ist mehr wert!“ im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates liefern.

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Antrag 9 / Nein zur Kürzung von finanziellen Ressourcen für Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allg. Sozialpolitik, Arbeitsrecht u. Rechtspolitik)

FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Arbeiterkammer Wien möge umgehend auf das Bundessozialamt dahingehend einwirken, dass die Förderrichtlinien für die Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, dahingehend berichtigt werden, dass die „Indirekten Kosten“ auch wirklich nur „Indirekte Kosten“ wie in Punkt 5.2 im Handbuch zur Projektbearbeitung des Bundessozialamtes Teil II definiert, enthält.Kosten wie Reinigung (auch Reinigungs-Personal), Miete und Betriebskosten, welche zur Durchführung und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind, sind als Direkte Kosten einzustufen und daher aus der Liste der Indirekten Kosten zu streichen.

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