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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG | A - 1040 Wien, Belvederegasse 10/1; Tel. 01-505 19 52

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Anträge Wien

Antrag 04 / Ein klares NEIN zu einer Mehrbelastung in der Pflege

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, ARGE: für Zuweisung
FSG: nein


Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert daher deutlich bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Dazu gehören

  • Angemessene Gehaltssteigerungen (mehr Arbeit und Verantwortung – mehr Geld)
  • Höhere Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
  • Sofortige Nachbesetzung freier Dienstposten
  • "Feiertage reduzierende Sollzeit“ (in Analogie zu den Nachtdienstgutstunden)
  • Personalaufstockung (Schwangerschaften und Krankenstände dürfen nicht permanent zu betrieblichen Ausnahmesituationen führen)
  • Die Einbeziehung von MitarbeiterInnen bei der Dienstplangestaltung
  • Die Einhaltung des Arbeitsrechts – die gängige Praxis, Personal nach Gutdünken nach Hause zu schicken, ist rechtlich unzulässig
  • Eine rasche Evaluierung der konkreten Auswirkungen der GUK Novellierung

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Antrag 03 / Mehr Dolmetsch-Angebote in Krankenhäusern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom.: ja
FSG, GA, BDFA: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert:

  • Ausbau von Dolmetschangeboten in den Österreichischen Spitälern. Jede Einrichtung sollte zumindest zwei Personen für diese Tätigkeit anstellen.
  • Ausweitung des Sprachangebots. Neben Türkisch und Kurdisch ist zumindest auch Arabisch und Farsi/Dari anzubieten.
  • Wichtige Schriftstücke, wie beispielsweise Anamnesebögen und Einverständniserklärungen für diverse Untersuchungen oder Operationen, sind den Menschen in einer Sprache, die sie verstehen, auszufertigen

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Antrag 02 / Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp.,  GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.

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Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, BDFA: ja
FSG, GA, Kom.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen

Die Vollversammlung der AK Wien tritt für die Umwandlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung ein.

  • Diese Grundsicherung steht allen Menschen in Österreich offen und dient nicht allein der Überwindung von Problemlagen und der gesellschaftlichen Inklusion, sondern auch der Prävention.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch auf ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sowie auf jene notwendige Beratung, Betreuung und Unterstützung, die zur Prävention und/oder Überwindung von Problemlagen nötig ist.
  • Rechtsansprüche in der Grundsicherung sind für das Individuum gerichtlich durchsetzbar.
  • Die Grundsicherung sichert ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich zumindest am Ausgleichszulagenrichtsatz und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen.
  • Die Grundsicherung beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Jeder Mensch hat das Recht, unter Bezug der Grundsicherung eine beruflich verwertbare Ausbildung zu absolvieren.
  • Die Grundsicherung garantiert jedem Menschen das Recht auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der ihn oder sie betreffenden Ursachen und Auslöser von Problemlagen.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz sowie ganztägige Betreuung.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch von Menschen auf konsumfreie Räume zur Gestaltung der Freizeit.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf eine klientInnenorientierte Betreuung und Begleitung sowie auf Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch weisungsfreie, klientInnengebundene Case-ManagerInnen.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Infrastruktur sowie den Zugang zu dieser.

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Dringlichkeitsantrag - Nein zur Einrichtung nationaler „Wettbewerbsfähigkeitsräte“! Nein zu Angriffen auf Flächenkollektivverträge und die Tarifautonomie!

Dringlichkeitsresolution der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 165. VV der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

wurde gemeinsame Resolution von allen Fraktionen außer der FA mitgetragen

 

 

Die 165. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich entschieden gegen die Einrichtung nationaler „Wettbewerbsfähigkeitsräte“ aus.

Es ist in hohem Maße zu befürchten, dass die neuen WBF-Räte nicht (interessens-)politisch ausgewogen besetzt sein werden und insbesondere die Funktion haben, seitens der EU-Kommission eingeforderte „Strukturreformen“ voranzutreiben.

Strukturreformen, wie sie im Rahmen des europäischen Semesters immer wieder ausgesprochen werden, stehen dabei vielfach unter strikt neoliberalen Vorzeichen. So werden etwa Lohnerhöhungen, zentralisierte Lohnverhandlungen und Flächen-Kollektivverträge immer wieder als Wettbewerbshindernis dargestellt und entsprechend Lohnzurückhaltung, die Dezentralisierung von Lohnsystemen, die Verbetrieblichung von Lohnverhandlungen, die Aufweichung von Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen empfohlen.

Derartigen „Strukturreformen“ würden eine deutliche Schwächung der Gewerkschaften und ihrer Verhandlungsposition mit sich bringen, die seitens der AK nicht hingenommen werden kann und wird. Vollkommen inakzeptabel ist auch die Tatsache, dass der Europäische Gewerkschaftsbund nicht in die Vorbereitungen des Vorschlags einbezogen wurde, obwohl explizit die Lohnpolitik und die Kollektivvertragsparteien betroffen sind.

Die AK befürchtet wie der EGB Eingriffe in die Tarifautonomie und lehnt daher die  Initiative der EU-Kommission zur Einrichtung nationaler „Wettbewerbsfähigkeitsräte“ ab.

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Resolution 01 / Für den Ausbau und verbesserte Arbeitsbedingungen in der extramuralen Pflege

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag wurde einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Ausschuss für Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Pflege zu Hause und konstante Bezugspersonen sind das, was sich die meisten Menschen wünschen - verständlich, ist doch Pflege ein Bereich, der die Intimsphäre von Menschen berührt. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Betreuungsperson und dem betreuten Menschen bedeutet ein stressfreies Miteinander für beide Seiten.

Umgekehrt ist aber Beständigkeit in der Arbeitsrealität von pflegenden Menschen – zum überwiegenden Teil Frauen – nicht gerade ein bestimmender Faktor: Nicht planbare Arbeitszeiten, eine hohe Fluktuation, geringe gesellschaftliche Wertschätzung, die sich u.a. in einer im Branchenvergleich niedrigen Entlohnung ausdrückt, und massiver Zeitdruck prägen den Arbeitsalltag. Faktoren, die dazu führen, dass Langzeitkrankenstände und eine hohe Personalfluktuation als eine quasi „natürliche Begleiterscheinung“  in dieser Branche gesehen werden.

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Antrag 12 / Für die Stärkung der Gemeinnützigkeit bei der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen

der AUGE/UG - Alternativeund Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB,
Persp., ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
FA, GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK Wien fordert:

Die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts von gemeinnützigen Organisationen als zentrales Kriterium in der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen.

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Antrag 11 / Schulverwaltungs- und Bildungsreformagenda der Bundesregierung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, 
Persp., ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss für Bildung und Kultur

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK fordert die Bundesregierung auf, den für 17. November 2015 angekündigten Start der Schulverwaltungs- und Bildungsreform für zukunftsorientierte, sozial-integrative und die Bildung aller Kinder und Jugendlichen verbessernde Maßnahmen zu nützen.
Zentral ist dabei die Überwindung
•    der Zersplitterung der Schulverwaltung in neun Bundesländer-Schulverwaltungen für Pflichtschulen und Berufsschulen und der dort beschäftigten Landeslehrer_innen und
•    der Doppelverwaltung der vom Bund finanzierten Lehrer_innen durch Bund und Länder.
Die AK unterstützt die vom Rechnungshof und der reformorientierten Bildungswissenschaft geforderte und alle Bundesländer einschließende Kompetenz des Bundes für das Schulwesen und das vom Bund zu finanzierende Schul-Personal. Das Überwinden der Mehrgleisigkeit von Bundes- und Landesschulverwaltungen und der Aufsplitterung der Schulkompetenzen in Bundes- und Landeszuständigkeiten ist eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung jahrzehntelang anstehender, überfälliger Schulreformen (Gemeinsame, ganztägig geführte Schule bis zum Ende der Schulpflicht, regional und am Standort notwendiges Unterstützungspersonal, d.h. Sonderpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen, Freizeitpädagog_innen, Schulpsycholog_innen u.a.).
Auch zur Lösung neuer Aufgaben, wie  etwa der Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern und unbegleiteten Minderjährigen, braucht es die unbürokratische Zusammenarbeit von Grundschule, NMS, Polytechnische Schule, Berufsschule (dzt. Landesverwaltung), AHS-Unterstufe, BMHS und AHS-Oberstufe (Bundesschulen).  
Die AK erwartet, dass im Rahmen der Reform der Schulverwaltung auch die Verantwortung des Bundes für die Bereitstellung der für die Arbeit an den Schulen notwendigen Bildungs-Ressourcen gesetzlich verankert wird.

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Antrag 10 / GUK Novelle – fragwürdige Aufwertung von Pflege

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Vollversammlung Wien fordert daher:
•    Der Pflegesektor muss als Teil der Wertschöpfung betrachtet werden und nicht als reiner Kostenfaktor
•    Pflege darf in ihrer Fachlichkeit nicht reduziert werden
•    Es darf zu keiner „künstlichen Verknappung“ von MitarbeiterInnen aus dem Bereich des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals kommen.
•    Pflege muss als ein zentrale Aufgabe des Staates verstanden werden.

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Antrag 09 / Für den Erhalt von Spitalssozialarbeit

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Persp., Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss für Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert Rahmenbedingungen, die eine Spitalssozialarbeit weiterhin in vollem Umfang ermöglichen. Dazu braucht es:
•    eine rasche Umsetzung des Berufsgesetzes
•    einen offener Lobbyismus für diese Berufsgruppe

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Antrag 08 / Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GA, Persp., GLB, Kom., BDFA: ja

 

Private Pensionsvorsorge in öffentlichen Pensionssysteme überführen

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, jede steuerliche Förderung so genannter privater Pensionsvorsorge einzustellen und auf diese Weise € 2 Mrd. pro Jahr für konjunkturfördernde und das Sozialsystem stützende Maßnahmen zu gewinnen.
Bereits angesparte Guthaben in derzeit bestehenden privaten Versicherungen sind unter begünstigten Bedingungen in eine von der öffentlichen Hand zu schaffenden Bundesschatzpension oder in die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung überzuführen.

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Antrag 07 / Recht auf Ausbildung bei Bezug von Mindestsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, GA, Persp.,: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss auf allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, dass Phasen des Bezugs von bedarfsorientierter Mindestsicherung von Menschen mit schlechter oder nicht einsetzbarer Ausbildung dazu genutzt werden, eine beruflich einsetzbare Ausbildung zu absolvieren. Dazu ist vor Ausbildungsbeginn eine Orientierungsphase und nach Ausbildungsabschluss eine Unterstützung bei der beruflichen Integration vorzusehen.
Das individuell einklagbare Recht auf Ausbildung ist in die gerade in Verhandlung befindliche 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Länder aufzunehmen und von den Ländern landesgesetzlich umzusetzen.

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Antrag 06 / Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, Persp.: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur und im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt ein für die Schaffung
•    eines Rechtsanspruchs auf die notwendige Beratung und finanzielle Unterstützung zur Erreichung einer beruflich einsetzbaren Erstausbildung zuzüglich der notwendigen Voraussetzungen zum Besuch einer Hochschule,
•    eines Rechtsanspruchs auf Weiterbildung und Qualifikation in Phasen der Arbeitslosigkeit durch Schaffung eines Bildungskontos, dessen Mittel von den Menschen zur Absolvierung zertifizierter Fortbildungen mit zertifiziertem Abschluss nach freiem Ermessen eingesetzt werden können, sowie
•    einer vom AMS und KursanbieterInnen unabhängigen und den Interessen der KlientInnen verpflichtete Bildungs- und Qualifikationsberatung für erwerbsarbeitslose Menschen vorsieht.
Darüber hinaus ist vorzusehen, dass Personen, die einen Schulabschluss, eine beruflich einsetzbare Erstausbildung oder aber eine Weiterbildung bzw. Qualifikation im Rahmen des Qualifikationskontos absolvieren, im Bedarfsfall Mittel der Existenzsicherung aus den Mittel der passiven Arbeitsmarktpolitik erhalten und für den Zeitraum der Ausbildung oder Qualifikation im Bedarfsfall von den Zumutbarkeitsbestimmungen des AlVG ausgenommen sind.

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Antrag 05 / Nein zu massiven Verschlechterungen bei der Invaliditätspension!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wienam 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK-Wien fordert daher unter Einbeziehung der betroffenen Menschen die Entwicklung eines System das folgende Grundsätze gewährleistet:
Schaffung eines gegenüber der Behörde und der Sozialversicherung weisungsfreien Casemanagements, das einzig den Interessen der PatientInnen verpflichtet ist.
Schutz vor menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen (etwa mit Psychopharmaka). Klare Neuregelung der Zumutbarkeitsregelung zu medizinischen Behandlungen, Eingriffen oder Therapien im Sinne der PatientInnenrechte. Recht auf freie Arztwahl bzw. Wahl der passende Rehabilitationseinrichtung.
Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gutachten der Gesundheitsstraße durch eine Einrichtung des eigenen Vertrauens auf Kosten der Behörde/des Gerichts.
Prinzip der Freiwilligkeit statt pauschaler Zwangsmaßnahmen: Die Betroffenen wissen selbst am besten wann sie welche Unterstützung brauchen bzw. welche Schritte sie zu welcher Zeit setzen können.
Sanktionen für Unternehmen (z.B. durch ausreichend hohe Zusatzbeiträge an die Sozialversicherung) die keine geeigneten Arbeitsplätze für Menschen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung stellen.

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Antrag 04 / Mindestsicherungsreform

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK-Wien fordert die möglichst rasche Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen. Insbesondere:
•    Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC

•    Rechtlicher Anspruch für bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel, Gesundheits- und Therapiekosten, …)

•    Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.

•    Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation

•    Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden

•    Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung

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Antrag 03 / Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., ARGE : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Damit die von den ArbeitnehmerInnen selbst bezahlte Arbeitslosenversicherung wieder eine „richtige“ Arbeitslosenversicherung wird, fordert die AK die raschest mögliche Reform des AlVG unter Einbeziehung der betroffenen Menschen mit und ohne Erwerbsarbeit. Folgende Mindestforderungen gilt es dabei umzusetzen:
1. Streichung der Sperrdrohungen nach §§ 9, 10, 11 und 49. Sanktionen sind existenzbedrohend und lösen keine Probleme. Nur auf Freiwilligkeit beruhende Maßnahmen können wirklich erfolgreich sein.
2. Anhebung der Nettoersatzrate zumindest auf den EU-Schnitt von 70 %.
3. Abschaffung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe sowie verfassungsrechtliche Verankerung der Notstandshilfe.
4.  Recht auf Urlaub, Bildungskarenz, Pflegefreistellung für arbeitslose Menschen Einkommensschutz auch in der Notstandshilfe.  
5. Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und alle sonstigen Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsrecht.
6. Nebenbeschäftigungen auf Werkvertragsbasis sind jenen auf Angestelltenbasis gleich zu stellen: Sie sind ohne Tagessatz (= tageweiser Abzug vom Arbeitslosengeld/NH) in ganzen Monaten durchzurechnen.
7. Stopp der Ausgliederung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Verlagerung zu Privatfirmen aus dem Bereich des AMS.
8. Keine Vermittlung in einen „2. Arbeitsmarkt“ unter Umgehung von Kollektivverträgen.
9.  Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation nach Wahl für alle erwerbsarbeitslosen Menschen.

Weiterlesen: Antrag 03 / Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Antrag 02 / Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., Kom. BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik und im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die Vollversammlung der Kammer für ArbeiterInnen und Angestellte für Wien fordert folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen:

1. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben

  • Mit Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung für Österreich muss automatisch ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt einhergehen;
  • sofortige Aufhebung des Bartenstein-Erlasses;
  • uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach längstens 3 Monaten Wartezeit;

Ziel muss es sein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus menschenwürdige Beschäftigungsformen herzustellen.

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Antrag 01 / Novellierung des AK-Gesetzes und der AK-Wahlordnung

derAUGE/UG - AlternativeundGrüneGewerkschafterInnen/UnabhängigeGewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

wurde gemeinsamer Antrag und mehrheitlich angenommen

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer setzt sich für eine Novellierung des AK Gesetzes bzw. der AK Wahlordnung mit folgenden Punkten ein:
1) Alle „Sonstigen Wahlberechtigten“ nach §21(1) AKWO werden automatisch im WählerInnen-Verzeichnis erfasst und zur Wahl eingeladen.
2) Die altersmäßige Voraussetzung für die Wählbarkeit (§21 AKG) zur AK-Vollversammlung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
3) Die Arbeiterkammerwahlen finden wieder österreichweit im selben Wahlzeitraum von 14 Tagen oder höchstens zwei mal 14 Tagen, geteilt in Ost- und Westösterreich, statt.
4) Die Anzahl der für die Wahl notwendigen Unterstützungserklärungen wahlwerbender Gruppen entspricht dem Doppelten der Zahl der gem. §2 AKWO zu wählenden KammerrätInnen.
5) Die Zahl der wahlberechtigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen, die einen Antrag nach § 15(1) AKG („Mitgliederantrag“) an die AK-Vollversammlung richten können, entspricht der Anzahl der Stimmen, die in der jeweiligen Länderkammer bei den vorangegangenen Wahlen für die Erreichung eines Mandates notwendig waren.
6) Das AK-Gesetz und die AK-Wahlordnung sind geschlechtergerecht zu formulieren.

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Resolution 01 / Das Massensterben im Mittelmeer stoppen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

wurde gemeinsame Resolution von AUGE/UG, FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA

 

Die 164. Vollversammlung der AK-Wien unterstützt die Initiative Gegen Unrecht und fordert:

•    sofortige Wiedereinführung der Rettungsaktion Mare Nostrum 2.0 mit Rettungsbooten durch gemeinsame Mittel aller EU-Mitgliedsstaaten im Mittelmeer
•    sicheren und legalen Zugang für schutzsuchende Menschen, um in Europa Asyl zu beantragen
•    rasche Einberufung eines EU-Gipfels der EU-Regierungschefs gemeinsam mit der Zivilgesellschaft um eine gemeinsame, menschliche europäische Flüchtlingspolitik zu erreichen
•    keine Auslagerung der Kontrolle von Migration an Länder, in denen die Menschenrechte nicht respektiert werden und in denen Menschen der Gefahr von Folter und Misshandlungen ausgesetzt sind.

Weiterlesen: Resolution 01 / Das Massensterben im Mittelmeer stoppen!

Antrag 12 / Trade in Services Agreement (TiSA)

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss EU und Internationales

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung, die Abgeordneten zum Nationalrat und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament auf :
•    keinem Handelsabkommen zuzustimmen, durch die die politischen Handlungsspielräume für die Erbringung, Regulierung und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen eingeschränkt werden;
•    sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen zum plurilateralen Handelsabkommen TiSA einzusetzen;
•    für einen grundlegenden Kurswechsel der EU-Handelspolitik – Verankerung von Sozial- und Umweltstandards, Sicherstellung von ArbeitnehmerInnenrechten, Herausnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich etwaiger Freihandelsabkommen – einzutreten.

Weiterlesen: Antrag 12 / Trade in Services Agreement (TiSA)

Antrag 11 / Gastgarten-Öffnung im Winter nur im Zusammenhang mit einem Verbot der Außenflächen-Beheizung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, BDFA: ja
ÖAAB, FA, Kom.,: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Wiener Arbeiterkammer fordert die Wiener Stadtregierung in Bezugnahme auf den im Ausschuss einstimmig angenommen Antrag 9 der 156. Sitzung auf, Bewilligungen zur ganzjährigen Gastgarten-Öffnung nur im Zusammenhang mit einem Verbot der Außenflächen-Beheizung zu erteilen.

Weiterlesen: Antrag 11 / Gastgarten-Öffnung im Winter nur im Zusammenhang mit einem Verbot der...

Antrag 10 / Psychoanalysen als Sachleistung der Wiener Gebietskrankenkasse wie bis Juni 2012!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG: nein
ÖAAB, GA: für Zuweisung

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordern die WGKK auf,
•    die 70 kassenfinanzierten Plätze für Psychoanalyse in Wien (als Sachleistung) wieder zur Verfügung zu stellen!

•    die Psychoanalyseplätze am Wiener Psychoanalytischen Ambulatorium bei entsprechender Indikationen weiterhin zu genehmigen!

•    die Bewilligungen über das Zuschussverfahren im Sinne der Kranken zu erhöhen!

•    das Bewilligungsverfahren im Sinne der Kranken zu verbessern!

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Antrag 09 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: nein
ARGE, GLB, Kom.,: für Zuweisung

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes dahingehend ein, dass Anträge zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien geschlechtergerecht zu formulieren sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden  Formulierung).
Die Formulierung von Generalklauseln, in denen zu Beginn, am Ende oder in Fußnoten festgehalten wird, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, ist unzulässig.).
Nicht geschlechtergerecht formulierte Anträge gelten als nicht eingebracht.

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Antrag 08 / Verbesserung der Transparenz der Vollversammlung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB, FA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: nein

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Um die Akzeptanz bzw. Relevanz der Vollversammlung zu erhöhen, sollten, analog dem Vorbild des österreichischen Parlaments, zum einen die Sitzungen der Vollversammlung in einem Livestream übertragen werden, zum zweiten sämtliche eingebrachten Anträge zusammen mit den dazugehörigen Abstimmungsergebnissen auf der Homepage der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien veröffentlicht werden.

Weiterlesen: Antrag 08 / Verbesserung der Transparenz der Vollversammlung

Antrag 07 / Erforderliche Unterlagen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, GA : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration


Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert daher die zuständigen Stellen auf, die Regelung über die erforderlichen Unterlagen zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dahingehend zu ändern, dass die Vorlage einer solchen kostenpflichtige Bestätigung nicht vorausgesetzt wird.

Weiterlesen: Antrag 07 / Erforderliche Unterlagen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels

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