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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG | A - 1040 Wien, Belvederegasse 10/1; Tel. 01-505 19 52

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Anträge Wien

Antrag 5 / Aufhebung des § 11 AIVG

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheiltich zugewiesen
GA, Persp., GLB,  Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Vollversammlung der AK-Wien tritt für die ehestmögliche und ersatzlose Aufhebung des § 11 AlVG ein.

 

Weiterlesen: Antrag 5 / Aufhebung des § 11 AIVG

Antrag 4 / § 9 und § 10 AlVG

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich zugewiesen
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Vollversammlung der AK-Wien tritt für die ehestmögliche Veränderungen des § 9 AlVG und die Abschaffung von § 10 AlVG ein.

 

Weiterlesen: Antrag 4 / § 9 und § 10 AlVG

Antrag 3 / Nein zu den Kommissionsvorschlägen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich angenommen
FSG, FA, GA, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion – insbesondere die vorgeschlagene verpflichtende Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen – wird von der Arbeiterkammer entschieden abgelehnt.

Mit diesen Vorschlägen wächst der Druck auf Mitgliedsstaaten, neoliberale, gegen die Interessen der ArbeitnehmerInnen gerichtete Strukturreformen durchzuführen. Die verheerende Ergebnisse neoliberaler Strukturreformen zeigen sich nicht zuletzt in jenen Krisenstaaten, welche, um Mittel aus dem Eurorettungsschirm zu erhalten, entsprechende, von der Troika auferlegte Reformen durchführen mussten.

Die Arbeiterkammer Wien bekräftigt damit im Vorfeld des Europäischen Rats im Juni 2013 ihren Beschluss der 158. VV vom 17. Oktober 2012. Die Arbeiterkammer Wien fordert in diesem Sinne den Bundeskanzler und die österreichische Bundesregierung auf, gegen die Vorschläge der EU-Kommission zur Vertiefung der WWU aufzutreten.

Weiterlesen: Antrag 3 / Nein zu den Kommissionsvorschlägen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion!

Antrag 2 / Kampf der Steuerhinterziehung statt Abbau des Sozialstaates

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

mehrheitlich zugewiesen
GA, Persp., GLB, Türkis, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, BM Kom.: für Zuweisung
Antragsbearbeitung

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer setzt sich, auf nationalstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene für folgende Maßnahmen zum Kampf gegen Steuerbetrug und -hinterziehung ein:

  •  Einen weltweiten, automatischen Informationsaustausch der Finanzbehörden. Dieser muss Kapitaleinkommen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Derivate, Trusts und Stiftungen erfassen. Auf nationalstaatlicher Ebene bestehende Bankgeheimnisse sind abzuschaffen.
  • Mehr Transparenz durch die Offenlegung von Vermögenswerten und Geldströmen sowie der wirtschaftlich Begünstigten von Stiftungen, Trusts oder Briefkastenfirmen.
  • Um die Steuertricks der internationalen Konzerne zu bekämpfen, muss eine globale Einheitsbesteuerung („unitary taxation“) eingeführt werden. Dabei werden Großkonzerne als Einheit besteuert. Sie müssen auf Grundlage eines gemeinsamen Berichts aller Tochterunternehmen ihre Tätigkeiten und Gewinne weltweit ausweisen.
  • Bei Nichtkooperation von Steueroasen soll der Kapitalverkehr in und von diesen Ländern eingeschränkt werden.
  • Abschlagsteuern auf Dividenden-, Zins- und sonstige Gewinnübertragungen aus Steueroasen.
  • Quellensteuer auf alle Überweisungen in Steueroasen oder der Entzug der Banklizenz für alle Banken, die Niederlassungen in Steueroasen betreiben.

 Die Arbeiterkammer setzt sich auf nationalstaatlicher, europäischer wie internationaler Ebene für Stärkung wie Ausbau sozialer Sicherungssysteme und sozialstaatlicher Strukturen ein.

Weiterlesen: Antrag 2 / Kampf der Steuerhinterziehung statt Abbau des Sozialstaates

Antrag 1 / Bankgeheimnis abschaffen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer spricht sich für die Abschaffung des Bankgeheimnisses in Österreich aus. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses hat dabei ausnahmslos gegenüber den österreichischen Finanzbehörden zu gelten.

Weiterlesen: Antrag 1 / Bankgeheimnis abschaffen!

Dringlichkeitsresolution / NEIN zur verpflichtenden Umsetzung von Strukturreformen (länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission) im Rahmen des Europäischen Semesters!

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Resolution mehrheitlich angenommen
FSG, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung

Bericht von der Antragsbearbeitung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die im Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 8. Oktober 2012 angedachte völkerrechtliche Verpflichtung der Eurostaaten, Strukturreformen (u.a. länderspezifische Empfehlungen der EU-Kommission) verbindlich umzusetzen, wird entschieden abgelehnt.

Der Bundeskanzler ist daher aufgefordert, am Europäischen Rat am 18./19. Oktober und im Vorfeld der Ausarbeitung des Endberichtes zur Vollendung der WWU unter der Leitung von ER Präsident Van Rompuy entschieden gegen diesen Vorschlag aufzutreten.

Weiterlesen: Dringlichkeitsresolution / NEIN zur verpflichtenden Umsetzung von Strukturreformen...

Antrag 16 / Strengere Regulierung des Einsatzes bioaktiver Aluminium-Verbindungen in Kosmetikprodukten und Arzneimitteln

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
FA, Persp., GLB, Türkis, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM, KomIntern: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf dahingehend tätig zu werden:

1. Verbot von Aluminiumverbindungen in Deodorants und anderen Kosmetikprodukten

2. Aufhebung der Befreiung von der Rezeptpflicht für Aluminium-haltige Medikamente v.a. gegen

Sodbrennen (Talcid, Maalox, Riopan)

3. Schaffung einer Aluminium-freien Alternative v.a. bei Baby-Impfstoffen

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Antrag 15 / Schluss mit dem Angriff auf den Kollektivvertrag grafisches Gewerbe! Nein zum Missbrauch demokratischer Rechte der Belegschaft durch Arbeitgeber!

 zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch ab, den Geltungsbereich des Kollektivvertrag grafisches Gewerbe einzuschränken. Die AK unterstützt in diesem Sinne Feststellungsklagen um Rechtssicherheit herzustellen.

Die Copyshops sind dem KV grafisches Gewerbe – Druckereien nach vereinfachtem Verfahren zuzuordnen. Dies ist vom „Sozialpartner“ Wirtschaftskammer einzufordern.

Betriebsräte, die im Rahmen ihrer Funktion als BelegschaftsvertreterInnen zur Durchsetzung kollektiver Rechte – wie etwa der Zuordnung zum entsprechenden KV mittels einer Feststellungs-Klage – tätig werden, müssen die Interessen der von ihnen vertretenen Belegschaften ohne Angst vor Sanktionen seitens der Arbeitgeber wahrnehmen können.

Jeder Versuch, Betriebsratsrechte zu beschneiden oder als Geschäftsführung/ Arbeitgeber demokratische Mitbestimmungsrechte der Belegschaften – wie etwa die Möglichkeit, Betriebsräte abzuwählen - missbräuchlich einzusetzen – wie der oben erwähnte Fall nahelegt - wird seitens der AK Wien entschieden abgelehnt und verurteilt.

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Antrag 14 / Faire und rechtskonforme Dienstverhältnisse für die AbfallberaterInnen der MA 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag abgelehnt
ÖAAB, FA, Persp., GLB, KomIntern, BDFA: ja
FSG: nein
GA, BM, Türkis: für Zuweisung


In Unterstützung der berechtigten Anliegen der betroffenen KollegInnen, möge die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert den Dienstgeber Stadt Wien dazu auf, tatsächlich rechtskonforme Dienstverhältnisse für alle AbfallberaterInnen der Stadt Wien (die seit Bestehen der Abfallberatung der Magistratsabteilung 48 – bis Juli 2012 – für die Stadt Wien gearbeitet haben) herzustellen - und zwar unter Berücksichtigung und Anerkennung aller dienst- und besoldungsrechtlichen Ansprüche aus den vergangenen Jahren und mit einer Fortsetzung des Dienstverhältnisses auf Grundlage der Vertragsbedienstetenordnung 1995 der Stadt Wien unter folgenden Bedingungen:

  • Anerkennung der schon in der Stellenausschreibung verlangten fachlichen Qualifikationen und Ausbildungen und entsprechende Einreihung in das Schema für Verwaltungsbedienstete (mindestens B, für AkademikerInnen A)

  • Anrechnung aller Vordienstzeiten, die ab dem jeweiligen Eintritt der Betroffenen (seit der ersten Beschäftigung bei der/ für die Stadt Wien) entstanden sind nach den Bestimmungen des Dienstrechtes der Stadt Wien

  • Zuerkennung aller für diese Tätigkeit notwendigen und gebührenden Nebengebühren

  • Zuerkennung aller sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche aus den vergangenen Jahren seit Beginn ihres Dienstverhältnisses (zum Beispiel: unter Berücksichtigung aller Beschäftigungszeiten, die wegen Krankheit im nicht rechtskonformen Werkvertragsverhältnis erbracht werden konnten und unter Berücksichtigung der Selbstbehalte im Rahmen der SVA-Versicherung)

Die Arbeiterkammer Wien warnt die Stadt Wien sowie ihre Dienststellen insbesondere auch in ihrer besonderen Funktion als öffentlicher Arbeitgeber überdies davor, Bedienstete der Stadt Wien, welche - wie im Falle der betroffenen AbfallberaterInnen – zustehende Rechte und Arbeitsverhältnisse einfordern und ggf. zur Durchsetzung den Rechtsweg  bestreiten müssen, mit dienstrechtlichen Sanktionen bis hin zu Arbeitsplatzverlust zu bedrohen!

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Antrag 13 / Vertretungskompetenz der Personalvertretung der Stadt Wien und verpflichtende Betriebsvereinbarungen im Fall von Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
FA, Persp., Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM, GLB: für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

1. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber, das Land Wien auf, das Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) derart zu verändern, dass die jeweils für die entsprechende Dienststelle zuständige Personalvertretung (Dienststellenausschuss, Hauptgruppenausschuss und Zentralausschuss der Wiener Personalvertretung) auch die volle Vertretungskompetenz – im gleichen Ausmaß entsprechend der aus dem Arbeitsverfassungsgesetz abgeleiteten Vertretungsbefugnis des Betriebsrates im Beschäftigerbetrieb – für bei der Stadt Wien überlassene Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen erhält. Diese Vertretungskompetenz soll sich auch auf jene Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen beziehen, die bei Auftragsunternehmen der Stadt Wien tätig sind, wenn in der Praxis diese in gleichem Ausmaß wie Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen, die direkt bei der Stadt Wien beschäftigt sind, in die Organisation der Dienststellen, Betriebe oder Unternehmungen der Stadt Wien eingebunden sind.

2. Außerdem fordert die Arbeiterkammer Wien die Gesetzgeber zusätzlich zur Schaffung einer verpflichtenden Betriebsvereinbarung für Leiharbeit im Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) auf - analog der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlage für Betriebsräte im Arbeitsverfassungsgesetz §97 Abs. 1 Zi

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Antrag 12 / Nein zu unfairen und nicht rechtskonformen befristeten Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag abgelehnt
ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja

FSG: nein
FA, GA, Türkis: für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

1. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber, das Land Wien auf, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO 1995) im Paragraf 2 derart zu verändern, dass im Zusammenhang mit einem Sondervertrag nach Paragraf 54 zur Stadt Wien eine uneingeschränkt befristete Verlängerungsmöglichkeit nicht mehr möglich ist.

2. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Dienstgeber Stadt Wien auf, die Probezeit nach Paragraf 2 Absatz 4 VBO zu respektieren und die Praxis, die im Dienstrecht verankerte Probezeit mit befristeten Dienstverhältnissen zu umgehen, sofort einzustellen.

3. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Dienstgeber Stadt Wien auf, die Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997 (Verordnung der Stadt Wien auf Beschluss des Wiener Gemeinderates) nicht zur Umgehung von eigentlich unbefristet abzuschließenden Dienstverträgen zu missbrauchen. Diese Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997 ist eigentlich eine dienstrechtliche Erweiterung der VBO und soll die dienstrechtlichen Aspekte einer befristeten Beschäftigung zur Stadt Wien regeln. Die Stadt Wien als Dienstgeber benützt diese Dienstvorschrift zur befristeten Beschäftigung von zum Beispiel „Aushilfsbediensteten“, obwohl eine dauernd anfallende Arbeit von diesen Bediensteten erledigt wird und umgeht so die Bestimmungen der entsprechenden EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverhältnisse, die eindeutig festlegt, dass für eine Befristung eine genaue Einzelüberprüfung stattfinden muss und dass für solche Arbeits- und Dienstverhältnisse eine strenge Begründung notwendig ist.

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Antrag 11 / Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen im Falle einer diagnostizierten Burnout Erkrankung durch die Sozialversicherungsträger

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja

ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Um eine Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen bei einer diagnostizierten Burnout-Erkrankung zu verhindern, werden daher alle SozialversicherungsträgerInnen dazu aufgefordert, die gesamte Therapie und die dadurch entstehenden Behandlungskosten zu übernehmen und dem Beispiel der KFA zu folgen.

Der durch die fortschreitenden psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt entstehende volkswirtschaftliche Schaden von 3,3 Milliarden Euro sowie Folgekosten könnte so im Sinne aller Betroffenen eingedämmt werden.

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Antrag 10 / Keine Bezirksstellenschließungen der Wiener Gebietskrankenkasse

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich daher gegen Schließungen von Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse aus und fordert die Wiederinbetriebnahme der jüngst geschlossenen Bezirksstelle 13 in 1130 Wien, Trauttmansdorffgasse 22.

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Antrag 9 / Recht auf Invaliditätspension auch für Personen ohne Berufsschutz

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KimIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Invaliditätspension auch für all jene Menschen geöffnet wird, die auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, durch Erwerbsarbeit ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Ein existenzsicherndes Einkommen ist jedenfalls nur dann anzunehmen, wenn durch Erwerbstätigkeit ein Jahres-Nettoeinkommen in der Höhe der von der Statistik Austria festgestellten Armutsgefährdungsschwelle erwirtschaftet werden kann.

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Antrag 8 / Rechtsmittel zur Einhaltung der Vereinbarung über die bedarfsorientierte Mindestsicherung

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, auf, in Zusammenhang mit der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG betreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art 138a Abs. 1 B-VG einen Feststellungsbescheid zu erwirken, mit dem festgestellt wird, dass bestimmte Bundesländer ihre Verpflichtungen aus der genannten Vereinbarung nicht erfüllen bzw. erfüllt haben.

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Antrag 7 / Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilfe

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomInter, BDFA: ja
FSG, FA, GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ehestmöglich statt der entwertenden und niedrigen Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung erhalten.

Weiterlesen: Antrag 7 / Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilfe

Antrag 6 / “Beschäftigungstherapie” muss im System der sozialen Sicherung verankert werden

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
FA, GA, Türpkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK-Wien tritt für eine sozialversicherungsrechtliche Einbeziehung aller Menschen in sogenannter „Beschäftigungstherapie“ in das System der sozialen Sicherung ein.

Weiterlesen: Antrag 6 / “Beschäftigungstherapie” muss im System der sozialen Sicherung verankert werden

Antrag 5 / Beschränkung der täglichen Arbeitszeit ab 32°C

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GA, BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern: für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, eine Rechtslage zu schaffen, mit der die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen unter Bedingungen einer Temperatur von 32° C oder mehr auf höchstens 2 Stunden pro Arbeitstag beschränkt wird.

Weiterlesen: Antrag 5 / Beschränkung der täglichen Arbeitszeit ab 32°C

Antrag 4 / Anhebung der Ausgleichstaxzahlung

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
GA, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
Türkis: nein

FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausgleichstaxe auf die Höhe des Durchschnittslohns des jeweiligen Betriebes angehoben wird.

Weiterlesen: Antrag 4 / Anhebung der Ausgleichstaxzahlung

Antrag 3 / Aufhebung der ProfessorInnenmehrheit in den Berufungskommissionen der Universitäten

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., GLB, KOMIntern, BDFA: ja
FA, Türkis: nein
ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Änderung des Universitätsgesetzes (§98 Abs 4) wie folgt:

(4) Der Senat hat eine Entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen maximal die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

Weiterlesen: Antrag 3 / Aufhebung der ProfessorInnenmehrheit in den Berufungskommissionen der Universitäten

Antrag 2 / Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
ÖAAB, GLB; Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
FSG, GA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Erweiterung des §98 Universitätsgesetzes wie folgt:

(4) Der Senat hat eine entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

NEU:

(5) Der Betriebsrat für das allgemeine Personal und der Betriebsrat für das wissenschaftliche bzw. künstlerische Personal entsenden je eine Person in die Berufungskommission.

Weiterlesen: Antrag 2 / Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten

Antrag 1 / 50% Frauen unter den RektorInnen

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, FA, Persp., BM: nein
ÖAAB, GA:
für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, §23b. Universitätsgesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass dieser Paragraph für männliche Rektoren nicht zur Anwendung kommt, solange nicht mindestens 50% der RektorInnen an Österreichs Universitäten weiblich sind. Für Rektorinnen ist der §23b. weiterhin zulässig und anwendbar.

Weiterlesen: Antrag 1 / 50% Frauen unter den RektorInnen

Dringlichkeitsantrag 2 / Bereitstellung von Fördermitteln bzw. deren Valorisierung zur Aufrechterhaltung des qualitativ hochwertigen Beratungs- Betreuungs- und Präventionsangebotes der Aids Hilfe Wien

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die politischen Verantwortlichen auf, für eine ausreichende Finanzierung und längst überfällige Valorisierung der Fördermittel für die Aids Hilfe Wien zu sorgen, um die qualitativ hochwertigen Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsangebote für die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können.

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Dringlichkeitsantrag 1 / Keine Nivellierung bestehender besserer Arbeitsverträge nach unten mithilfe des §41a im BAGS-Kollektivvertrag! – wie am aktuellen Beispiel Aidshilfe Wien

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
FA, Persp., GLB, Kom., BDAF: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, eine Nivellierung bestehender Verträge nach unten – insbesondere hinsichtlich des Einkommens - mithilfe des § 41 a des BAGS-Kollektivvertrages zu betreiben - sowohl in der Aids Hilfe Wien, als auch in allen anderen BAGS-KV zugehörigen Betrieben des Sozial-, Pflege- oder Gesundheitsbereichs!


Dies war sicher nicht die Absicht der KV-Parteien, als sie den betreffenden §41a im BAGS-KV als freiwillige Optierungsmöglichkeit für KollegInnen in betreffenden Betrieben geschaffen haben, widerspricht also dem Geist des KV!

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Antrag 16 / Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Gemeinsamer Antrag, Ausschuss: Öffentlicher Dienst)

ÖAAB, FA, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, Persp., Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht ihre grundsätzliche Ablehnung von Nulllohnrunden aus. Nulllohnrunden treffen insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen sozial hart – unter ihnen besonders viele weibliche Beschäftigte, junge sowie vielfach unter prekären Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen arbeitende.


Die Arbeiterkammer Wien fordert daher für 2013 und 2014 Verhandlungen für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der ausgegliederten Betriebe sowie eine Teuerungsabgeltung insbesondere für die Beschäftigten im unteren und mittleren Einkommensbereich. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten gilt es, Kaufkraft zu erhalten und die Konsumnachfrage zu stärken. Nulllohnrunden wirken hier kontraproduktiv.


Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, mit etwaigen Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst ein Präjudiz für Lohn- und Gehaltsverhandlungen in anderen Branchen – insbesondere in solchen, welche von öffentlichen Mitteln abhängig sind bzw. für die öffentliche Hand Aufgaben erbringen – schaffen zu wollen. Ein Umlegung auf andere Branchen ist unzulässig.


Die Arbeiterkammer Wien fordert zusätzlich die Rücknahme des Aufnahmestopps im öffentlichen Dienst. Die AK Wien lehnt entsprechend geäußerte Überlegungen, einen generellen Aufnahmestopp auch auf Länder- und Gemeindeebenen umzusetzen, ab.

Weiterlesen: Antrag 16 / Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!

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