Antrag 02 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012
Antrag zugewiesen
FA: ja
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
Keine Zustimmung zum Fiskalpakt und zur Änderung Artikel 136 AEUV
Die durch die Krise in einem unglaublichen Tempo durchgesetzten Änderungen der Zusammenarbeit auf EU-Ebene, insbesondere die Economic Governance, der ESM und der Fiskalpakt stellen nicht nur die endgültige Umsetzung einer neoliberalen Wirtschaftspolitik, sondern auch eine demokratiepolitisch nicht tragbares Regelwerk dar. Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen müssen sowohl die neuen Rechtsvorschriften der Economic Governance (six pack) als auch der Fiskalpakt vehement abgelehnt werden. Die einseitige Ausrichtung an Wettbewerbsfähigkeit und der Angriff auf bewährte Systeme der Lohnfindung sind nicht tragbar. Die Indikatoren zur Bewertung der Budgets innerhalb der gemeinsamen Wirtschaftspolitik sind an einem Wettbewerbsmodell ala Deutschland orientiert. Es geht vor allem um einen Senkung der Lohnstückkosten und damit um Lohnsenkung in jenen Staaten die ein Leistungsbilanzdefizit haben. Da schreckt Kommission auch nicht davor zurück, den Mitgliedsstaaten verbindlich zu empfehlen, in die Autonomie der Sozialpartner im Rahmen der Lohnfindung einzugreifen. Der Fiskalpakt schreibt nicht nur eine radikale Sparpolitik unter strenger Aufsicht der Kommission vor, er zementiert die ausgabenseitige Budgetkonsolidierung auf Jahre. Dabei ist bis dato nicht klar, ob dieser Pakt rechtlich überhaupt haltbar ist, was namhafte Juristen und ExpertInnen für europäisches Recht massiv in Zweifel ziehen. Sowohl das six pack als auch der Fiskalpakt greifen direkt in die Budgethoheit der Mitglieds- bzw. Unterzeicherstaaten ein. Diese weitreichenden Regelungen sind ohne eine gründliche Auseinandersetzung und Debatte, entweder im beschleunigten Verfahren oder ohne Einbeziehung des EU-Parlaments erstellt worden. Nationale Parlamente werden innerhalb der European Governance bzw. des six packs und dessen Indikatoren nicht einbezogen.
Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer stellt fest, dass eine einseitige ausgabenseitige Budgetkonsolidierung auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, der BezieherInnen von Sozialleistungen und Pensionen strikt abgelehnt wird. Die Bundesarbeitskammer empfiehlt dem österreichischen Parlament seine Zustimmung zur Änderung des Artikel 136 AEUV als Voraussetzung des erweiterten Rettungsschirms (ESM) zu überdenken. Weiters empfiehlt die Arbeiterkammer Wien dem österreichischen Parlament dem Fiskalpakt nicht zu zustimmen und ihn damit nicht zu ratifizieren. Die Bundesarbeitskammer behält sich vor, alle rechtlich denkbaren Schritte zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Konformität in die Wege zu leiten. Dabei wird betont, dass es nicht darum geht, einen erweiterten Rettungsschirm für Euro-Staaten zu verunmöglichen, sondern die Parameter und damit verbundenen Rechtsvorschriften einseitig sind und neu erarbeitet werden müssen.