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2013

Resolution 01 / Rechtsextreme Angriffe nicht tatenlos zu Kenntnis nehmen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

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Antrag 18 / Notwendige Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor hormonell wirksamen Chemikalien

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA,
GA, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB,
Türkis: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Vor diesem Hintergrund beobachtet die Arbeiterkammer mit Besorgnis, dass die EU-Kommission ihre Verpflichtung, bis Dezember 2013 einen Vorschlag für Kriterien zur Identifizierung von endokrin disruptiven Pestizid-und Biozidwirkstoffen vorzulegen, nicht termingerecht erfüllen wird und daher die bereits geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor endokrinen Disruptoren noch länger zahnlos bleiben werden.

 

Positiv beurteilt die Arbeiterkammer Initiativen einzelner Mitgliedstaaten zum Schutz vor hormonell wirksamen Chemikalien; beispielsweise das Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien, die für Kinder bis zum dritten Lebensjahr bestimmt sind, welches von Dänemark, Frankreich, Belgien und Schweden verhängten wurde und in Frankreich ab 2015 auf alle Altersgruppen ausgeweitet werden soll. Ebenso das von Dänemark verhängte Verbot für bestimmte hormonell wirksame Parabene in Kosmetikprodukten für Kinder unter drei Jahren sowie die Vorreiterrolle Österreichs innerhalb der EU beim 2010 verhängten Verbot von Bisphenol A in Babyschnullern und Beißringen.

 

Darüber hinaus fordert die Arbeiterkammer die österreichische Bundesregierung auf, Bisphenol A und Parabene in Lebensmittelkontaktmaterialien und Kosmetika nach französischem und dänischem Vorbild zu verbieten.

 

Die Bundesregierung wird auch aufgefordert, sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass effektive Kriterien und Leitlinien zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren rasch erstellt werden, sodass die existierenden EU-Gesetze zum Schutz von Mensch und Umwelt wirksam werden können.

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Antrag 16 / Streichung des letzten Satzes des § 110 ArbVG Abs. 6

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB: nein
FA, BM: für Zuweisung

 
Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher:

 

Der letzte Satz des § 110 ArbVG Abs 6 ist zu streichen.

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Antrag 15 / Evaluierung Jobticket

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbearbeitung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert seitens des/der zuständigen Ministeriums/Ministerien eine Evaluierung der Umsetzung der mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen Möglichkeit der Zurverfügungstellung des Jobtickets.

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Antrag 14 / Nachtbetriebszuschläge im Hotel- und Gastgewerbe

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB, FA, GA, BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG: nein
Persp.: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde auf,  das höherrangige Arbeitszeitgesetz auch im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe anzuwenden.

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Antrag 13 / Fair Pay im Kulturbereich

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich angenommen

FSG, ÖAAB, GA, Persp, BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Kulturabteilung der Stadt Wien auf, bei der Bemessung der Höhe der Förderungen darauf zu achten, dass faire Gehälter bezahlt und arbeitsrechtliche Bestimmungen bei den damit finanzierten Projekten eingehalten werden können.

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Antrag 12 / Nein zur Privatisierung der Bewachung/Betreuung von Häftlingen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

FSG, ÖAAB, GA, Persp, BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien verwehrt sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Inneres, Kernaufgaben des Staates wie die Bewachung und Betreuung von Häftlingen ganz oder auch nur teilweise an private, gewinnorientierte Unternehmen zu übertragen bzw. auszulagern.

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Antrag 11 / Österreichische Bundestheater: Keine Ausgliederung der Publikumsdienste!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag einstimmig angenommen

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Stadt Wien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Kultureinrichtungen, die von der öffentlichen Hand finanziert und in deren Entscheidungs- und Kontrollgremien VertreterInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder der Stadt Wien entsendet werden, bestehende Verträge mit Firmen zur Durchführung des Publikumsdienstes zum ehestmöglichen Zeitpunkt lösen und alle Möglichkeiten zu prüfen, den Publikumsdienst wieder in die Personalhoheit der jeweiligen Kulturinstitutionen einzugliedern.

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Antrag 10 / Eingetragene Partnerschaft

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, BM, GLB, KOMIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA, Persp., Türkis: nein
GA: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber:

  • Volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
  • Medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch Frauen in eingetragenen Partnerschaften ermöglichen
  • Symbolische Diskriminierungen beseitigen
  • Alle weiteren diskriminierenden Unterschiede beseitigen

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Antrag 09 / Gerecht bezahlte Arbeitsverhältnisse in der Fachausbildung für Klinische Psychologie / Gesundheits-Psychologie

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag einstimmig angenommen

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich dafür ein, dass sämtliche Einrichtungen (sowohl solche der öffentlichen Hand als auch private Trägerorganisationen) mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die im neuen PsychologInnen-Gesetz geregelten bezahlten Praxisstunden in einer fairen und gerechten Art und Weise, d.h. durch bezahlte Arbeitsverhältnisse nach dem ASVG, entlohnen zu können.

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Antrag 08 / Zusammensetzung der Senate an Österreichs Universitäten

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Bildung und Kultur)
GA, Persp., GLB, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Universitätsgesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass die Zusammensetzung der Senate wie folgt geändert wird:

Gehören dem Senat achtzehn Mitglieder an:

Acht Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind; (11 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

Vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb einschließlich der Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung; (6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

Vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden;(6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

Zwei Vertreter_innen des allgemeinen Universitätspersonals (3 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

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Antrag 07 / Studierende sozial besser absichern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag zugewiesen (Vorstand)
GLB, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die AK-Vollversammlung fordert die Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf insbesondere folgende Maßnahmen zu einer besseren sozialen Absicherung von Studierenden zu setzen:

 

  • Die studentischen Selbstversicherung muss unabhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit ermöglicht werden.
  • Die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe und zur Familienbeihilfe sollen auf 10.000 Euro brutto jährlich vereinheitlicht werden. Die Möglichkeit der Kürzung von Studienbeihilfe/Familienbehilfe bei Überschreitung der 10.000 Euro-Grenze soll zwar weiterhin möglich sein, die Rückzahlung bereits bezogener Familienbeihilfe soll allerdings als unverhältnismäßige Härte wegfallen.
  • Die Studienbeihilfe ist zu valorisieren, der Bezug der Studienbeihilfe an die Studiensituation der unterschiedlichen Studierendengruppen anzupassen. Insbesondere sind Toleranzsemester auszuweiten.
  • Auch Pflichtpraktika müssen entgolten werden. Dazu sind in Kollektivverträgen entsprechende Regelungen zu treffen, wobei als absolute Untergrenze die aktuelle Höhe der Mindestsicherung eingezogen werden muss. Sollte auf KV-Wege keine Regelung möglich sein, hat der Gesetzgeber eine entsprechende Einkommensuntergrenze festzulegen.
  • Die AK fordert zusätzlich ein leistbares StudentInnenticket für öffentliche Verkehrsmittel (unabhängig vom Alter) sowie den gezielten Ausbau von leistbaren Studierendenwohnheimen sowie Obergrenzen bei Benützungsentgelten für Studierendenwohnheimen.
  • Die Altersgrenze zum Bezug der Familienbeihilfe ist auf 28 Jahre zu erhöhen. Zusätzlich fordert die AK einen Wegfall der Wechselfrist von zwei Semestern da zum Bezug der Familienbeihilfe ohnehin ein Leistungsnachweis erbracht werden muss.
  • Der offene und freie Hochschulzugang, wie auch die Öffnung des Arbeitsmarkts muss für Studierende unabhängig ihrer Herkunft möglich sein. Wer hier studiert, muss einer legalen Arbeit nachgehen dürfen.

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Antrag 06 / Erhalt bzw. Verbesserung der sozialen Standards im Sozialbereich!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KOMIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher nicht zuletzt vor dem Hintergrund aktuell stattfindender Koalitionsverhandlungen, dass

 

  • mehr Geld in den Sozialbereich fließt. Der Sozialbereich muss aus der Budgetkonsolidierung herausgenommen werden. Vielmehr müssen mehr Mittel für den Sozial- und Gesundheitsbereich bereitgestellte werden, damit dieser seine gesellschafts- wie wirtschaftspolitisch so wichtige Funktion entsprechend ausfüllen kann. Förderverträge sind so zu gestalten, dass sie eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit insbesondere hinsichtlich der Personalentwicklung, der Entlohnung sowie einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung ermöglichen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass KV-Erhöhungen seitens der öffentlichen Fördergeber abgedeckt werden
  • Arbeitsbedingungen dahingehend verbessert werden, dass Einkommen im Sozial- und Gesundheitsbereich deutlich aufgewertet werden und sich Löhne und Gehälter stärker in Richtung Durchschnitt aller Branchen entwickelt und Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich endlich auch jene finanzielle Wertschätzung erfahren, die ihrer gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung entspricht.
  • Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation so gestaltet sind, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, auf spezifische, individuelle Bedürfnisse jeder Klientin/jedes Klienten eingehen zu können, um eine qualitativ hochwertige, nicht „entmenschlichte“ Hilfestellung leisten zu können.

 

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Antrag 05 / PensionistInnenpensionsbeiträge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Sozialversicherung und Gesundheitswesen)
GA, Persp., GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM, Türkis: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein,

dass die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von pensionsbeziehenden Erwerbstätigen hinsichtlich der Wirkung der von ihnen und für sie entrichteten Pensionsbeiträge beendet wird und den Betroffenen die entrichteten Beiträge auf den Pensionsanspruch nach den gleichen Regeln angerechnet wird, wie alle anderen Pflichtbeiträge von und für nach dem ASVG versicherten ArbeitnehmerInnen.

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Antrag 04 / Mindestsicherung verbessern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November

 

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Allg. Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, Persp., BM: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher:

 

  • Erleichterung des Zugangs zur Mindestsicherung über Schaffung eines echten one-stop-shops;

  • Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft zur Verbesserung des Rechtszugangs betroffener Menschen;

  • Sicherstellung, dass der Mindestsicherungsregress ausschließlich auf Eltern für minderjährige Kinder beschränkt ist

  • Abschaffung des Schonvermögens;

 

  • Ausweitung der Regelung zur Förderung der beruflichen Integration durch Verbesserung und Ausweitung der Anrechnungsbestimmung für Erwerbseinkommen nach Art. 14 Abs. 5 des Vertrages über die bundesweite Mindestsicherung auf alle MindestsicherungsbezieherInnen mit niedrigem Erwerbseinkommen;

 

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Antrag 03 / Gleichbehandlungsgesetz - Einkommensberichte

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA, GA, Persp., BM, GLB, KOMIntern, BDFA: ja
ÖAAB, Türkis: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Gleichbehandlungsgesetz im Sinne der unten angeführten Punkte zu ändern:

  • Zusätzliche Auswertungen von Gehältern mit Überstundenbestandteilen
  • Zusätzliche Auswertungen der All-Inclusive-Verträge
  • Zusätzliche Auswertungen von Teilzeitanstellungsverhältnissen
  • Einkommensberichte sind verpflichtend Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten bzw. Gremien mit diesen Aufgaben – so vorhanden – zur Verfügung zu stellen

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Antrag 02 / Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Frauen und Familie)
GLB, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) in den bestehenden Punkten betreffend Einkommensbericht an das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) anzupassen und zukünftige Verbesserungen des GlBG auch im B-GlBG nachzuziehen.

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Antrag 01 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA,BM: nein
GA, Persp.: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln, und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:

Arbeit und soziale Sicherheit

  • Deutliche Anhebung der Nettoersatzrate auf EU-Durchschnitt, zumindest auf 70 % der Berechnungsgrundlage

  • Wegfall der Anrechnung des PartnerInneneinkommen bei der Notstandshilfe

  • Anhebung der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC

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Resolution / Nachhaltige Aufwertung der sozialen und öffentlichen Bereiche

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitliche Annahme
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbearbeitung

 

Die Kammer für Arbeiter_innen und Angestellte Wien wird sich daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Arbeit, die einen gesellschaftlichen Mehrwert erzeugt nicht nur die entsprechende ideelle Anerkennung erfährt, sondern auch entsprechend entlohnt wird.

 

Die Arbeiterkammer wird sich entsprechend dafür einsetzen, dass die öffentliche Hand ausreichend Mittel zur Verfügung stellt, in ihrem Einflussbereich eine am sozialen Nutzen orientierte Bezahlung sicherzustellen.

 

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Antrag 11 / Ausreichend personelle Ressourcen für die Sozialarbeit in den Wiener Krankenhäusern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, Lom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Gemeinde Wien auf hinsichtlich der Finanzierung und Organisation der Leistung „Sozialarbeit in den Krankenhäusern“ der Gemeinde Wien Einvernehmen und Klarheit über Zuständigkeit und Finanzierung herzustellen.

Weiters fordert die AK-Vollversammlung abseits der Klärung der Zuständigkeit die ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für die Sozialarbeit in den Krankenhäusern um die bedarfsgerechte Versorgung der Wiener Bevölkerung sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen für die SozialarbeiterInnen zu verbessern.

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Antrag 10 / Übernahme statt Fremdvergabe! Keine weiteren Privatisierungen und Einsparungen mittels Fremdvergabe im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV)

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Schluss mit der Privatisierungspolitik im KAV: keine weiteren Ausschreibungen und private Vergabe von Leistungen des KAV an Fremd- bzw. Leiharbeitsfirmen

  • Keine Leiharbeit mehr im gesamten KAV: Übernahme der via Fremdfirmen im KAV beschäftigten LeiharbeiterInnen in ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien

  • Keine weiteren Einsparungen von Dienstposten im KAV – egal in welchen Bereichen und Berufsgruppen

  • Keine Umgehung von Dienst- und Arbeitsrechten durch Fremdvergabe, Leiharbeit und Privatisierungen

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert überdies das Land Wien als Gesetzgeber auf, das Wiener Personalvertretungsgesetz derart zu verändern, dass die jeweils für die entsprechende Dienststelle zuständige Personalvertretung auch die volle Vertretungskompetenz für bei der Stadt Wien direkt oder durch Fremdvergabe an Auftragsunternehmen der Stadt Wien indirekt überlassenen Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen erhält, wenn diese in die Organisation der Dienststellen, Betriebe oder Unternehmungen der Stadt Wien – beispielsweise im KAV – direkt eingebunden sind.

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Antrag 9 / Mitbestimmungsrecht nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich zugewiesen
Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich für die Reformierung des Fachhochschulgesetzes 2012 (FHStG 2012) zur Veränderung des Kollegiums wie folgt aus:
Dem Kollegium gehören neben der Leiterin oder dem Leiter des Kollegiums und ihrer oder seiner Stellvertretung sechs Leiterinnen oder Leiter der jeweils eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge, vier Vertreterinnen oder Vertreter des hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonals, vier Vertreterinnen oder Vertreter des nebenberuflichen Lehr- und Forschungspersonals sowie sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden der Fachhochschul-Studiengänge an.

 

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Antrag 8 / Dienstverträge nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich abgelehnt
Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis: für Zuweisung


Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Änderung des § 7 FHStG wie folgt:

(1) Das Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschulen besteht aus hauptberuflich und nebenberuflich tätigen Personen.

(2) Nebenberufliche Lehrkräfte sind Personen, die

  1. ausschließlich in der Lehre tätig sind und

  2. keine allgemeinen administrativen Tätigkeiten außerhalb ihrer Lehrverpflichtung übernehmen und

  3. auch anderen Erwerbstätigkeiten neben ihrer Lehrtätigkeit nachgehen können.

(3) Nebenberufliche Lehrkräfte gemäß Abs. 2 können sich nur von qualifizierten KollegInnen aus dem Kreis der haupt- und/oder nebenberuflich Lehrenden desselben Studienganges und nach vorheriger Genehmigung der Studiengangsleitung vertreten lassen.

(4) Die Bestimmungen des ArbVG gelten auch für alle nebenberuflichen Lehrkräfte unabhängig vom Umfang ihrer Lehrverpflichtung.

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Antrag 7 / Anpassung des UG 2002 an den § 11 Abs. 2 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, GA, Persp., MB, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein

Antragsbearbeitung


Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf, das Universitätsgesetz 2002 an das geltende Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzupassen: Alle einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend abzuändern, dass von einer Unterrepräsentation von Frauen ausgegangen wird, wenn deren Anteil weniger als 50% beträgt.

 

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Antrag 6 / Für eine weisungsfreie Sozialanwaltschaft im Interesse der Menschen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich abgewiesen
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, GA, BM: für Zuweisung

 

Die 160. Vollversammlung der AK Wien tritt für die Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft ein, bei der Menschen

 

  • Auskünfte hinsichtlich aller ihnen zustehenden Sozial-, Beratungs- und Betreuungsleistungen unabhängig der zuständigen Institution oder Körperschaft in Erfahrung bringen können;

  • die zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen notwendigen Formalitäten erledigen und so entsprechende Anträge und Verlangen einbringen und

  • im Fall von Verfahren in Sozialrechtsfragen rechtsfreundliche Unterstützung erhalten können.

 

Die Sozialanwaltschaft ist als eigene, weisungsfrei Stelle nach Muster der Volksanwaltschaft einzurichten und hat zumindest eine Stelle in jedem Bezirk zu unterhalten.

 

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Antrag 5 / Aufhebung des § 11 AIVG

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheiltich zugewiesen
GA, Persp., GLB,  Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Vollversammlung der AK-Wien tritt für die ehestmögliche und ersatzlose Aufhebung des § 11 AlVG ein.

 

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Antrag 4 / § 9 und § 10 AlVG

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich zugewiesen
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Vollversammlung der AK-Wien tritt für die ehestmögliche Veränderungen des § 9 AlVG und die Abschaffung von § 10 AlVG ein.

 

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Antrag 3 / Nein zu den Kommissionsvorschlägen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich angenommen
FSG, FA, GA, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion – insbesondere die vorgeschlagene verpflichtende Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen – wird von der Arbeiterkammer entschieden abgelehnt.

Mit diesen Vorschlägen wächst der Druck auf Mitgliedsstaaten, neoliberale, gegen die Interessen der ArbeitnehmerInnen gerichtete Strukturreformen durchzuführen. Die verheerende Ergebnisse neoliberaler Strukturreformen zeigen sich nicht zuletzt in jenen Krisenstaaten, welche, um Mittel aus dem Eurorettungsschirm zu erhalten, entsprechende, von der Troika auferlegte Reformen durchführen mussten.

Die Arbeiterkammer Wien bekräftigt damit im Vorfeld des Europäischen Rats im Juni 2013 ihren Beschluss der 158. VV vom 17. Oktober 2012. Die Arbeiterkammer Wien fordert in diesem Sinne den Bundeskanzler und die österreichische Bundesregierung auf, gegen die Vorschläge der EU-Kommission zur Vertiefung der WWU aufzutreten.

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Antrag 2 / Kampf der Steuerhinterziehung statt Abbau des Sozialstaates

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

mehrheitlich zugewiesen
GA, Persp., GLB, Türkis, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, BM Kom.: für Zuweisung
Antragsbearbeitung

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer setzt sich, auf nationalstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene für folgende Maßnahmen zum Kampf gegen Steuerbetrug und -hinterziehung ein:

  •  Einen weltweiten, automatischen Informationsaustausch der Finanzbehörden. Dieser muss Kapitaleinkommen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Derivate, Trusts und Stiftungen erfassen. Auf nationalstaatlicher Ebene bestehende Bankgeheimnisse sind abzuschaffen.
  • Mehr Transparenz durch die Offenlegung von Vermögenswerten und Geldströmen sowie der wirtschaftlich Begünstigten von Stiftungen, Trusts oder Briefkastenfirmen.
  • Um die Steuertricks der internationalen Konzerne zu bekämpfen, muss eine globale Einheitsbesteuerung („unitary taxation“) eingeführt werden. Dabei werden Großkonzerne als Einheit besteuert. Sie müssen auf Grundlage eines gemeinsamen Berichts aller Tochterunternehmen ihre Tätigkeiten und Gewinne weltweit ausweisen.
  • Bei Nichtkooperation von Steueroasen soll der Kapitalverkehr in und von diesen Ländern eingeschränkt werden.
  • Abschlagsteuern auf Dividenden-, Zins- und sonstige Gewinnübertragungen aus Steueroasen.
  • Quellensteuer auf alle Überweisungen in Steueroasen oder der Entzug der Banklizenz für alle Banken, die Niederlassungen in Steueroasen betreiben.

 Die Arbeiterkammer setzt sich auf nationalstaatlicher, europäischer wie internationaler Ebene für Stärkung wie Ausbau sozialer Sicherungssysteme und sozialstaatlicher Strukturen ein.

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Antrag 1 / Bankgeheimnis abschaffen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer spricht sich für die Abschaffung des Bankgeheimnisses in Österreich aus. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses hat dabei ausnahmslos gegenüber den österreichischen Finanzbehörden zu gelten.

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