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2016

Antrag 13 / Bundesweite rechtliche Regelung zum Umgang mit sexistischer Werbung

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen mit dem Ziel, dass der Geltungsbereich des dritten Teils des Gleichbehandlungsgesetzes um den Bereich Werbung und Medien erweitert wird.

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Antrag 12 / Kostenwahrheit im Güterverkehr

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Verkehrsminister auf, die Kostenwahrheit für die Straßenerhaltung durch eine LKW-Tonnen-Kilometerabgabe zur Erhaltung der Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen für ganz Österreich so schnell wie möglich umzusetzen.

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Antrag 11 / Österreich ist kein Notstandsland!

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung eindringlich auf
Abstand von einer Notstandsverordnung ohne Not zu nehmen!
Menschenrechten nicht mutwilligen zu brechen!
Nicht unnötig Leid und Unsicherheit zu erzeugen!
Nicht mit populistischen Parteien in einen desaströsen Wettstreit um die Erzeugung von Notstandsgefühlen zu treten!
Vielmehr fordert die Bundesarbeitskammer die Bundesregierung eindringlich dazu auf, konstruktiv an den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu arbeiten!

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Antrag 10 / Auch Konzerne brauchen Regeln!

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich an den Verhandlungen über ein verbindliches UN-Abkommen zur Regulierung von transnationalen Konzernen aktiv zu beteiligen.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vor unangemessenem Einfluss durch Unternehmen geschützt wird. Europäische Staaten sollen transnationale Konzerne nicht in die Verhandlungen zu deren eigenen Regulierung miteinbeziehen, sondern ihre regulatorische Macht zum Schutz der Betroffenen von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne unabhängig einsetzen.

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Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass überall dort wo es für MitarbeiterInnen, die nach dem alten und neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschäftigt werden, notwendig wird Aufschulungen zu machen, um weiter im Beruf bleiben zu können, hat dies der Arbeitgeber in vollem Umfang zu finanzieren, das bedeutet auch, dass die Nachschulungen während der Arbeitszeit stattfinden müssen.

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Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarberiterin zu bezahlen ist.

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Antrag 07 / Quote in BRAK und SOZAK

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Um dem Anspruch einer ausgewogenen Geschlechterverteilung gerecht zu werden, setzt sich die Bundesarbeitskammer dafür ein, dass eine umfassende Evaluierung der Frauenquoten in den genannten Ausbildungen stattfindet und im Anschluss Maßnahmen gesetzt werden, die bei der Zusammensetzung der Teilnehmer_innen von Gewerkschaftsschule, BRAK und SOZAK zu einer anzustrebenden Frauenquote von 50% führen.

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Antrag 06 / Ehrenamtliche Tätigkeit und Ausgleichszulage

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Aufgrund erfolgreicher Intervention der AK für die Betroffenen zurückgezogen

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Aufwandsersätze für tatsächliche Aufwendungen im Fall gemeinnütziger Tätigkeit von der Anrechnung auf die Ausgleichszulage der PensionistInnen auszunehmen.

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Antrag 05 / Rezeptgebührenobergrenze

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA: ja
FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass die Regelung zur Rezeptgebührenobergrenze so adaptiert wird, dass

  • auch bei allen Menschen mit niedrigen Einkommen das tatsächliche Einkommen zur Feststellung der Rezeptgebührenobergrenze herangezogen wird
  • den Trägern der Krankenversicherung die vollen Kosten der Rezeptgebührenobergrenze aus dem Budget ersetzt werden

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Antrag 04 / Deutschkurse beim AMS

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: für Zuweisung
FSG; ÖAAB: nein

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, regelmäßig vom AMS vermittelte Ausbildungen wie etwa Sprachkurse, häufige in Anspruch genommene Berufsausbildungen bzw. Ausbildungsmodule wie etwa zu Computerkurse etc. im Rahmen des AMS von entsprechend ausgebildetem Personal unter Einhaltung von Qualitätsstandards und Formalisierung der Abschlüsse selbst durchzuführen.

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Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein.
Dieses Angebot hat anzusetzen:

  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Mindestsicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Mindestsicherung
  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Leistungen des AMS
  • Unmittelbar nach der Aufnahme in die Grundversorgung.

Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.
Dazu notwendig ist:

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
  • Der Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Qualifikation
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter entlohnter Praktika
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nach sechs Monaten des Asylverfahrens
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Kollektivverträge

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Antrag 02 / Mindestsicherung

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass

  • die Mindestsicherung als einheitliches Sicherungssystem mit einem einheitlichen Richtsatz für anspruchsberechtigten Menschen erhalten bleibt
  • Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, jene Unterstützung und vor allem jenen Zugang zu Ausbildung und Qualifikation erhalten, der notwendig ist, um in absehbarer Zukunft nachhaltig ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit von der Mindestsicherung führen zu können.

Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch ab, in der Mindestsicherung mehrere Klassen von Menschen in Notlagen zu schaffen. Sie spricht sich gegen jeden Versuch aus, eine verfassungswidrige Obergrenze zu Lasten von Kindern oder eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung light zu schaffen.
Die Bundesarbeitskammer erklärt öffentlich, dass sie Menschen, die zukünftig von einer verfassungswidrigen Obergrenze in der Mindestsicherung oder einer gegen das internationale Recht verstoßende „Mindestsicherung light“ betroffen sind, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zum Europäischen Gerichtshof bzw. zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen wird.

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Antrag 01 / Einführung Wertschöpfungsabgabe

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert Regierung und Gesetzgeber auf, Schritte zur Einführung einer „Wertschöpfungsabgabe“ zu setzen, um die bislang überwiegend über die Lohn- und Gehaltssumme erfolgte Finanzierung sozialstaatlicher, familienpolitischer und anderer öffentlicher Leistungen auch in Zukunft sicherzustellen.
Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit besonders betroffener Branchen hintanzuhalten, um negative Beschäftigungseffekte bestmöglich zu vermeiden.

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Resolution 02 / EU-Luftreinhalte-Richtlinie

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: ja
FSG, FA: nein

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Gesundheit der in Österreich lebenden Menschen zu handeln und sich auf europäischer Ebene für einen zügigen Abschluss der Luftreinhalte-Richtlinie mit ambitionierten Grenzwerten einzusetzen und nicht partikulare Interessen über die der Allgemeinheit zu stellen.

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Resolution 01 / Kein Zurückdrängen der Kollektivverträge - Keine Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Gewerkschaften!

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch branchenweite Kollektivverträge zu schwächen bzw. zurückzudrängen und  Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen zu „dezentralisieren“ - also auf die betriebliche Ebene zu verlagern - entschieden ab. Nur Kollektivverträge sind geeignet, allgemeingültige, überbetriebliche und branchenweite Mindeststandards herzustellen, die einen Wettlauf „nach unten“ zwischen Betrieben und ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll verhindern.

Die Einschränkung bzw. Zurückdrängung von Kollektivverträgen würde die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen und ihren Gewerkschaften empfindlich schwächen und hätte einen massiven Druck auf Löhne, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen zur Folge.

Nur starke Kollektivverträge sind in der Lage einen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapital auszugleichen und eine Spaltung der ArbeitnehmerInnenschaft zu verhindern.

Nur starke Kollektivverträge sind geeignet, eine solidarische Lohnpolitik sicherzustellen, welche die Kaufkraft von Löhnen und Gehältern erhält sowie einen gerechten Anteil am Wohlstands- und Produktivitätszuwachs für die ArbeitnehmerInnen garantiert.

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Antrag 12 / Senkung der Freistellungsgrenzen und Schaffung einer Teilfreistellung für Betriebsräte

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, folgende Änderungen in den §116 und §117 ArbVG zu beschließen:

  • Senkung der Freistellungsgrenzen für Betriebsräte auf 100 / 500 / 2000 Beschäftigte
  • Senkung der Freistellungsgrenze für Mitglieder des Zentralbetriebsrates auf 300 Beschäftigte
  • Möglichkeit der Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder (im Verfahren analog der Durchsetzung auf Elternteilzeit)
  • Schaffung von Mindestzeiten der Freizeitgewährung bei unter 100 Beschäftigten (z. B.  bei 10 – 19 Beschäftigten 10%, für je weitere 10 Beschäftigte weitere 10% Freistellung).

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Antrag 11 / Schule und Integration

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Frauen und das Bundesministerium für Finanzen, auf

  • in Schulen (wieder) Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, um Beziehungsarbeit leisten zu können,
  • einen Ethik-Unterricht einzuführen, in dem über unterschiedliche Kulturen und Wertvorstellungen offen gesprochen werden und der religiöser und kultureller Radikalisierung vorbeugen kann,
  • die finanziellen und personellen Ressourcen zu erhöhen, speziell für sogenannte „Brennpunkt-Schulen“,
  • Maßnahmen und Infrastruktur zur Entlastung der Lehrkräfte durch schulische Sozialarbeit, SchulpsychologInnen, Verwaltungspersonal, Supervision, zu schaffen,
  • die Öffnung der Pflichtschulen (NMS und Polytechnische Schulen) nach dem 15. Lebensjahr mit dem Ziel den Pflichtschulabschluss flächendeckend zu ermöglichen,
  • die Ausbildung der Lehrkräfte über kulturelle und sprachliche Diversität, Trauma-Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache zu ergänzen,
  • die Anstellung von Lehrkräften, die die Erstsprache der SchülerInnen sprechen zu forcieren.

Weiterlesen: Antrag 11 / Schule und Integration

Antrag 10 / Einführung einer flächendeckenden LKW Maut

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der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, für eine flächendeckende Lkw-Maut einzutreten.
Sie ist fair – die Bahn zahlt heute schon im gesamten Schienennetz „Schienenmaut“ (Infrastrukturbenutzungsentgelt/IBE), daher herrscht derzeit unfairer Wettbewerb zugunsten des Lkw.
Sie ist notwendig – sie stärkt eine Wirtschaft der kürzeren Wege und damit regionale Wirtschaftskreisläufe, und sie bringt verursachergerecht die für den Erhalt der Straßen zusätzlich nötigen Mittel auf.
Die Verwendung eines Teils der Einnahmen für mehr und bessere Öffis reduziert Autoverkehrs-Zwänge und schafft so durch weniger verstopfte Straßen freiere Fahrt für die Wirtschaft.
Sie sorgt für weniger Mautflüchtlinge von Autobahnen auf das niederrangige Straßennetz und damit für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelastung.
Sie wird – auch wenn sie die Frächter richtigerweise auf ihre KundInnen umlegen – insbesondere bei Gütern des täglichen Bedarfs so gut wie nicht spürbar sein.
Sie ist kein Nachteil für periphere Regionen, wenn bei der Einnahmenverwendung auf die besondere Bedeutung bestehender Verbindungen für diese Regionen Bedacht genommen wird – weiterer ungebremster Straßenverfall hingegen würde aus demselben Grund periphere Regionen überproportional treffen.

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Antrag 09 / Berufsausbildung für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

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der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, damit bei der NEBA-Leistung Berufsausbildungsassistenz des Sozialministeriumservice eine Abstufung nach Betreuungsintensität mit einem differenzierten Betreuungsschlüssel eingeführt wird. Die höchste Stufe soll die Begleitung der Lehrlinge vor Ort sowie gewisse Überschneidungszeiten zu vorherigen (v. a. Produktionsschule) und nach-folgenden Maßnahmen (Arbeitsassistenz) beinhalten.

Weiterlesen: Antrag 09 / Berufsausbildung für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

Antrag 08 / Öffnung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des Dienstleistungsschecks

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Schritte in die Wege zu leiten, die den Bereich des Dienstleistungsschecks im u.g. Sinn öffnen.

Weiterlesen: Antrag 08 / Öffnung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des Dienstleistungsschecks

Antrag 07 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FSG: nein

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.

Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden.

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Resolution 01 / CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen die vorläufige Anwendung des Europäisch/Kanadischen Freihandelsabkommen CETA aus. Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher den Nationalrat auf, die Bundesregierung, insbesondere den zuständigen Wirtschaftsminister, durch eine Bindung (durch eine Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates) dahingehend feszulegen.
Zusätzlich bekräftigt die Vollversammlung der AK Wien ihre ablehnende Haltung zum Freihandelsabkommen CETA und fordert die österreichischen EP-MandatarInnen, den Nationalrat sowie die Bundesregierung auf, dieser Position beizutreten und entsprechende Aktivitäten zu setzen. Insbesondere

  • sind Sonderklagsrechte für einzelne Gruppen, bzw. privilegierter Eigentumsschutz für ausländische InvestorInnen abzulehnen,
  • ist sicherzustellen, dass für eine Streitschlichtung im Zuge von Investitionen ordentliche Gerichte mit öffentlichen Verfahren, unabhängigen RichterInnen und Instanzenzug zuständig sind,
  • ist sicherzustellen, dass Rechte der Parlamente und BürgerInnen durch Streitschlichtungsverfahren nicht eingeschränkt werden,
  • ist sicherzustellen, dass SteuerzahlerInnen nicht für das Investitionsrisiko von Konzernen, dass sich im Laufe der Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern könnten, aufkommen,
  • ist sicherzustellen, dass das Vorsorgeprinzip in Europa nicht durch einen sogenannten „wissenschaftsbasierten Ansatz“ abgelöst wird.

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Antrag 06 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Das UrheberInnenrecht ist dahingehend zu novellieren, dass die Bestimmung des §116 Abs 11 ersatzlos gestrichen wird.

Weiterlesen: Antrag 06 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe

Antrag 05 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.

Weiterlesen: Antrag 05 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen

Antrag 04 / Musikschulen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand 

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:

  • Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
  • Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart "Musikschule" in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
  • Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.

Weiterlesen: Antrag 04 / Musikschulen

Antrag 03 / Ein klares NEIN zu einer Mehrbelastung in der Pflege

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand


Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert daher deutlich bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Dazu gehören

  • Angemessene Gehaltssteigerungen (mehr Arbeit und Verantwortung – mehr Geld)
  • Höhere Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
  • Sofortige Nachbesetzung freier Dienstposten
  • "Feiertage reduzierende Sollzeit“ (in Analogie zu den Nachtdienstgutstunden)
  • Personalaufstockung (Schwangerschaften und Krankenstände dürfen nicht permanent zu betrieblichen Ausnahmesituationen führen)
  • Die Einbeziehung von MitarbeiterInnen bei der Dienstplangestaltung
  • Die Einhaltung des Arbeitsrechts – die gängige Praxis, Personal nach Gutdünken nach Hause zu schicken, ist rechtlich unzulässig
  • Eine rasche Evaluierung der konkreten Auswirkungen der GUK Novellierung

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Antrag 02 / Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Die AK Wien tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.

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Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt für die Umwandlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung ein.

  • Diese Grundsicherung steht allen Menschen in Österreich offen und dient nicht allein der Überwindung von Problemlagen und der gesellschaftlichen Inklusion, sondern auch der Prävention.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch auf ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sowie auf jene notwendige Beratung, Betreuung und Unterstützung, die zur Prävention und/oder Überwindung von Problemlagen nötig ist.
  • Rechtsansprüche in der Grundsicherung sind für das Individuum gerichtlich durchsetzbar.
  • Die Grundsicherung sichert ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich zumindest am Ausgleichszulagenrichtsatz und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen.
  • Die Grundsicherung beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Jeder Mensch hat das Recht, unter Bezug der Grundsicherung eine beruflich verwertbare Ausbildung zu absolvieren.
  • Die Grundsicherung garantiert jedem Menschen das Recht auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der ihn oder sie betreffenden Ursachen und Auslöser von Problemlagen.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz sowie ganztägige Betreuung.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch von Menschen auf konsumfreie Räume zur Gestaltung der Freizeit.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf eine klientInnenorientierte Betreuung und Begleitung sowie auf Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch weisungsfreie, klientInnengebundene Case-ManagerInnen.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Infrastruktur sowie den Zugang zu dieser.

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