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2014

Resolution / Für eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert – Problemlösungskompetenz statt Problemadministration

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

wurde gemeinsame Resolution von AUGE/UG, FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Lom., BDFA
FA: nein

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien fordert zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Sozialarbeit im Sinne einer Problemlösungskompetenz statt Problemadministration:

•    Für Menschen in sozialen Problemlagen muss ein einfacher Zugang zu Sozialarbeit möglich sein. Gesetzgeber und Landesregierungen werden aufgefordert, bürokratische Hürden deutlich zu reduzieren. Call Center-Lösungen mit standardisierten Fragebeantwortungen durch schlecht ausgebildetes Personal sind keine Antworten auf soziale Problemlagen.

•    Qualitativ hochwertige Sozialarbeit darf nicht dem wirtschaftsliberalen  Messbarkeitswahn geopfert werden. Viele qualitativ wichtige Faktoren in der Sozialen Arbeit lassen sich nicht in messbare Standards gießen. In der Arbeit mit und für Menschen können naturwissenschaftliche Methoden die Realität nur unzureichend abbilden und führen damit zu einer verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit.

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Antrag 14 / Arbeitsmarkzugang für AsylwerberInnen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, 
Persp., GLB, Türkis. Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: nein
GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss Umwelt und Energie

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf:
•    den „Bartenstein-Erlass“ aus dem Jahr 2004, der die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen auf Saisonarbeit  beschränkt, aufzuheben,
•    jungen AsylwerberInnen den Zugang zu sämtlichen Lehrberufen ohne Arbeitsmarktprüfung bzw. über die Pflichtschule hinausgehenden (Aus-)Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,
•    AsylwerberInnen zu ermöglichen, sich beim AMS arbeitssuchend zu melden und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger zu verwehren.

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Antrag 13 / Wiederermöglichung von Psychoanalysen als Sachleistung der Wiener Gebietskrankenkasse

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: nein
Persp.: für Zuweisung

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien
•    fordert die WGKK auf, die 70 kassenfinanzierten Plätze für Psychoanalyse in Wien (als Sachleistung) wieder zur Verfügung zu stellen!
•    fordert die WGKK auf, die Psychoanalyseplätze (mind. 40) am Wiener Psychoanalytischen Ambulatorium bei entsprechender Indikationen weiterhin zu genehmigen!
•    fordert, die Regelungen der WGKK, die sich bis Juni 2012 sehr bewährt haben, sollen wieder in Kraft treten .

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Antrag 12 / Keine Beschränkung der Kostenübernahme bei Psychotherapie

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA : für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Psychotherapie auf Krankenschein für Alle die es brauchen und/oder wollen !

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Antrag 11 / Keine Nivellierung der qualitätsvollen Versorgung der Rettungsdienste für die Wiener Bevölkerung durch Reduktion von drei auf zwei SanitäterInnen am Rettungswagen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA, GLB, Kom.: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert die Beibehaltung des Drei-Mann/Frau Betriebs bei den Rettungswagen der Rettungsdienste von Arbeiter-Samariter-Bund, Grünes Kreuz, Johanniter Unfall-Hilfe, Malteser Hospitaldienst, SMD/Sozial Medizinischer Dienst Österreich, Wiener Rotes Kreuz und der Berufsrettung Wien, um die präklinische Versorgung der Wiener Bevölkerung auch in Zukunft sicherstellen zu können.

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Antrag 10 / Soziale, bedarfsgerechte und transparente Vergabe öffentlicher Mittel für Förderung, Inklusion und Chancengleichheit als Thema des 6. Internationalen Dallinger-Symposium

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA: nein
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, Türkis: für Zuweisung

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Wiener AK-Vollversammlung beauftragt die Bildungsabteilung damit, das 6. Dallinger-Symposiums unter den Themenschwerpunkt  „Soziale, bedarfsgerechte und transparente Vergabe öffentlicher Mittel  für Förderung, Inklusion und Chancengleichheit“ (Arbeitstitel) zu stellen.

Dabei sollen insbesondere

•    Internationale und nationale Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen mit dem Sozialindex vorgestellt,
•    Zusammenhänge mit anderen ungelösten Aufgaben der österreichischen Bildungs- und Bildungsbudgetpolitik hergestellt und

•    Schlussfolgerungen für österreichische Bildungsreformen gezogen werden.
Die AK unterstützt damit den vom BMBF eingeleiteten neuen Reformansatz einer sozial indizierten Ressourcenzuteilung aller Kinder und Jugendlichen durch grundlegende Strukturreformen im Bildungsbereich und fördert die für eine grundlegende soziale und demokratische Schulreform notwendige Gesamtschau auf miteinander zusammenhängende und voneinander abhängige Problemlagen, wie sie der Nationalen Bildungsbericht 2012, insbesondere im Kapitel „Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich“ dokumentiert.

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Antrag 09 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen

ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA: nein
FSG, ÖAAB, Persp.: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Anträge zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien werden nur dann akzeptiert, wenn sie geschlechtergerecht formuliert sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden Formulierung).

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Antrag 08 / Die künftige Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV muss fair und solidarisch geregelt werden!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
 

Um die optimale Implementierung dieses Projektes zu ermöglichen, unterstützt die 163. Arbeiterkammer-vollversammlung folgende Forderungen im Interesse der ArbeitnehmerInnen und setzt sich für eine nachhaltige Klärung ein:
•    Die Neuordnung der Tätigkeiten bzw. eine Kompetenzerweiterung verlangt nach einer Neuberechnung des PatientInnen/Pflegeschlüssels. Hierbei wird an eine Umfrage des IFES im Rahmen der Gesundheitskampagne "Zeit für Menschlichkeit" von 2012 erinnert, welche die massive Überbelastung der Pflegepersonen zeigte und dringenden Handlungsbedarf empfohlen hatte.
•    Die notwendige Personalaufstockung im Zuge der neugeregelten Zusammenarbeit von Medizin und Pflege muss noch vor der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Die notwendigen Berechnungen haben ab sofort in Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen zu erfolgen!
•    Die veränderten Tätigkeiten und übernommenen Verantwortungen müssen in eine zeitgemäße und faire Besoldung einfließen.
•    Aus- bzw. Fortbildungen für neu zu übernehmende Tätigkeiten müssen zeitgerecht und flächendeckend durchgeführt werden.
•    Das neu zu definierende Ausmaß der Versicherung für MitarbeiterInnen ist im Zuge der neu geregelten Zusammenarbeit vor der Einführung der Maßnahmen anzupassen. Die Haftungsfragen sind auf die veränderten Arbeitsschritte umzulegen und vertraglich anzupassen.
•    Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsprophylaxe sollen seitens des KAV für die MitarbeiterInnen erweitert werden, um weitere Be- und Überlastungen bei dienstlich vorgeschriebener Mehrtätigkeit zu verhindern.
•    Das Vertrauen in das Wiener Gesundheitssystem und ihre MitarbeiterInnen darf nicht durch „Nacht- und Nebelaktionen“ und schnelle, willkürliches Managementmaßnahmen negativ beeinflusst werden. Die Neuregelung der Zusammenarbeit von Medizin und Pflege muss auf gegenseitiger Wertschätzung und respektvollen Umgang miteinander basieren. Nur so kann das Gesundheitssystem im operativen Bereich nachhaltig verbessert und zukunftssicher gestaltet werden.

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Antrag 07 / Zugang zu Pflegegeld nicht erschweren

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss Sozialversicherung udn Gesundheitspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien lehnt die von der Bundesregierung angestrebte Erschwerung des Zugangs zu den Pflegegeldstufen eins und zwei ab und fordert die Bundesregierung auf, für einen Ausbau des Angebots qualitätsvoller und professioneller mobiler Dienste zu sorgen und den Anreiz für pflegebedürftige Menschen, diese in Anspruch zu nehmen, zu erhöhen.

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Antrag 06 / Rücknahme der Verschlechterung für behinderte Menschen beim Rehabilitationsgeld

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK-Wien tritt dafür ein, die Untergrenze beim Rehabilitationsgeld in der Höhe der Ausgleichszulage für alle Betroffenengruppen wieder gesetzlich festzuschreiben.

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Antrag 05 / Keine Verschlechterung in der Arbeitslosenversicherung für Präsenzdiener etc.

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss 'Arbeitsmarkangelegenheiten und Integration Ausschuss 'Arbeitsmarkangelegenheiten und Integration

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, dass § 18 Abs. 3. AlVG so rechtzeitig abgeändert wird, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeitslosengeldesbezugs verliert.

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Antrag 04 / Keine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von BetriebsrätInnen in Theaterunternehmen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von BetriebsrätInnen in Theaterunternehmen im Arbeitsverfassungsgesetz zu beenden.

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Antrag 03 / Urlaubsanspruch bei Erwerbsarbeitslosigkeit

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Persp., ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt für eine Urlaubsmöglichkeit bei voller existenzieller Absicherung für erwerbsarbeitslose Menschen im Arbeitslosenversicherungsrecht ein unter Berücksichtigung folgender Mindestvoraussetzungen:

•    Fünf Ferientage nach je drei Monaten Leistungsbezug;
•    Entfall von Melde-, Kursbesuchs und ähnlichen Verpflichtungen an den Ferientagen;
•    Freie Wahl der Ferientage durch die LeistungsbezieherInnen;
•    Uneingeschränkter Leistungsbezug an Ferientagen;
•    Möglichkeit des Sammelns von Ferientagen bis zum Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen.

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Antrag 02 / Mit öffentlichen Investitionen gegen die Krise – „Goldene Finanzierungsregel“ auf europäischer Ebene einführen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

wurde gemeinsamer Antrag aller

 

Mit öffentlichen Investitionen gegen die Krise – „Goldene Finanzierungsregel“ auf europäischer Ebene einführen!

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die AK Wien fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der europäischen Fiskalpolitik und eine Abkehr von der Austeritätspolitik, die Europa nur noch tiefer in die Krise geführt hat. In einem ersten, dringlichen Schritt fordert die AK daher auf EU-Ebene die rasche Implementierung der „goldenen Regel“ in das fiskalische Regelwerk, um wieder budgetäre Handlungsspielräume für öffentliche Investitionen zu schaffen.

Diese „goldene Regel“ hat insbesondere zu beinhalten bzw. zu berücksichtigen:

•    Die Herausrechnung öffentlicher Ausgaben mit investivem Charakter aus dem strukturellen Budgetdefizit und eine entsprechende Neudefinition mit dem Fokus auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit

•    Die Berücksichtigung von öffentlichen Investitionen im Rahmen des Verfahrens zur Korrektur „übermäßiger“ Defizite durch Kommission und Rat.

•    Die definitorische Herausnahme von Militärausgaben aus „öffentlichen Investitionen“

•    Die definitorische Einbeziehung von Investitionszuschüssen an öffentliche Unternehmen in „öffentliche Investitionen“

•    Die definitorische Einbeziehung von laufenden Ausgaben mit Investitionscharakter  – etwa in soziale Dienste und Bildung – in „öffentliche Investitionen“

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Antrag 01 / Keine Steuerreform auf Kosten von Beschäftigung und Sozialer Sicherheit

derAUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der ArbeiterkammerWien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: nein
FSG, Persp., Türkis : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik

 

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass im Rahmen der angekündigten Steuerreform eine ausreichende Gegenfinanzierung sichergestellt ist, die ausreichend Spielraum für konjunkturbelebende, beschäftigungswirksame und sozial wie ökologisch nachhaltig wirkende Maßnahmen lässt. Insbesondere müssen ausreichend Mittel für den Ausbau sozialer Dienste, für Investitionen in Bildung, für den Wohnbau sowie öffentliche Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Die AK Wien fordert, eine überwiegend einnahmeseitige Gegenfinanzierung aus vermögensbezogenen Steuern. Um den Ansprüchen einer grundlegenden Steuerstrukturreform gerecht zu werden, fordert die AK neben der Umschichtung der Steuerbelastung von Arbeit hin zu Vermögen und Kapital zusätzlich die Stärkung ökologischer Elemente im Steuersystem, um den notwendigen sozial-ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystem voranzutreiben.

Die AK Wien lehnt gleichzeitig jede Form ausgabenseitiger Gegenfinanzierung die auf Kosten der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Dienste sowie der Beschäftigung im öffentlichen Dienst geht, entschieden ab. Ebenso strikt abzulehnen sind Privatisierungen als ebenso kurzfristige wie kurzsichtige Maßnahme zur vorübergehenden Gegenfinanzierung von Steuersenkungen.

 

Die AK Wien fordert als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung daher insbesondere:

  • Die Anhebung der Vermögensbesteuerung in Österreich auf EU 27 Niveau – von derzeit knapp 0,5 Prozent des BIP auf 2,1 Prozent durch Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer inklusive einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen, einer allgemeinen Vermögenssteuer sowie einer Reform der Grundbesteuerung.
  • Die Streichung bzw. Reduktion umweltschädigender Steuerbegünstigungen und Subventionen sowie mehr Steuergerechtigkeit im Verkehr (z.B. Ausdehnung LKW-Maut auf alle Bundesstraßen, Anpassung der MÖSt bei Diesel an Benzin, keine MÖSt-Befreiung von „Bio“-Sprit, Reformen bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwägen und „Fiskal“-LKW, Einführung von Flächenverbrauchssteuern und Verkehrserregerabgaben).
  • Die deutliche Erhöhung des Aufkommens aus Unternehmenssteuern durch Reformen im Gewinnsteuerrecht (z.B. Abschaffung der Gruppenbesteuerung, Einschränkung der Abzugsfähigkeit Fremdkapitalzinsen)
  • Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, insbesondere die Bekämpfung von "Profit Shifting" und Mehrwertsteuerbetrug

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