2017
Resolution 03 / Kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung sozialer Sicherungssysteme erarbeiten
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Resolution mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung der Systeme sozialer Sicherheit zu erarbeiten und baldmöglichst durch entsprechende Gesetzgebungen zu etablieren.
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Resolution 02 / Abgelehnte Asylsuchende nicht aus der Grundversorgung fallen lassen
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylsuchende in Österreich so lange in der Grundversorgung gehalten werden, bis sie in ihre Heimatländer sicher und geordnet zurückkehren können.
Darüber hinaus muss weiter von allen zuständigen Ministerien daran gearbeitet werden, dass Asylsuchende eine geordnete Aufnahme und Registrierung innerhalb der gesamten EU finden.
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Resolution 01 / Keine Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen!
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA: ja
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch, unter dem Titel ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten auszuweiten und die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen auszuhebeln klar und unmissverständlich ab.
Zentrales Gestaltungsinstrument in Fragen der Arbeitszeitgestaltung muss der Kollektivvertrag bleiben. Eine Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik würde die Konkurrenzsituation der ArbeitnehmerInnen einer Branche untereinander verstärken, den Druck auf Flexibilisierungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten erhöhen, einen Wettlauf von Mindeststandards nach unten in Gang setzen und die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen insgesamt schwächen.
Die Bundesarbeitskammer fordert vielmehr eine Arbeitszeitpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen, die sich an den Bedarfs- und Lebenslagen der unselbständig Beschäftigten orientiert. Die Bundesarbeitskammer wird sich daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Verhandlungen rund um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dafür einsetzen, dass
- Arbeitszeiten planbar sind und bleiben und Bedürfnislagen der ArbeitnehmerInnen gegenüber betrieblichen Notwendigkeiten Vorzug zu geben ist
- Maßnahmen gegen ausufernde Arbeitszeiten, die zu Lasten von Erholung und Gesundheit, Privatleben und notwendiges (zivil-)gesellschaftliches Engagement gehen, gesetzt werden – wie z.B. eine Verteuerung von Überstunden sowie die Beschränkung von Überstunden und Mehrarbeit auf gesetzlichem Wege
- ein Rechtsanspruch auf selbstbestimmte Arbeitszeiten in spezifischen Lebenslagen (Weiterbildung, Kinderbetreuung, Pflege, Burn-Out-Prävention) wie etwa das Recht auf Teilzeit mit Rückkehrrecht zu Vollzeit bzw. zeitlich begrenzte berufliche Auszeiten umgesetzt wird
- die Wochenendruhe als arbeitsrechtliche Norm erhalten bleibt und nicht weiter aufgeweicht wird
- Schritte in Richtung einer umfassenden Arbeitszeitverkürzung auf täglicher, wöchentlicher und jährliche Ebene statt einer Ausweitung täglicher und wöchentlicher Normal- und Höchstarbeitszeiten gesetzt werden, um eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeiten insbesondere zwischen Männern und Frauen und Erwerbstätigen und Erwerbsarbeitslosen sicherzustellen.
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Antrag 09 / Live Stream Übertragung der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA: ja
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer veranlasst die zuständigen Verantwortlichen dafür, die Sitzungen der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer per Live Stream zu übertragen.
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Antrag 08 / Keine neue staatliche Förderung für Gratismedien
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: ja
FSG, FA: nein
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien daher auf, keine neue Medienförderung zu erschaffen, die Gratismedien mit staatlichen Subventionen fördert.
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Antrag 07 / Förderung von „Green Jobs“
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass in Zukunft in berufsorientieren Beratungsgesprächen Green Jobs einen besonderen Stellenwert einnehmen.
Antrag 06 / WEG MIT DEM DECKEL - Gesundheit für alle statt Zwei-Klassen-Medizin
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Ausgabenobergrenzen im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz abzuschaffen und damit den tatsächlichen Bedarf für eine bestmögliche medizinische Behandlung aller Versicherungsnehmer zu gewährleisten.
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Antrag 05 / Rechtliche Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub im Krankheitsfall regeln
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung nochmalig auf, endlich die rechtliche Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub im Krankheitsfall zu regeln.
Antrag 04 / Rehabilitationsgeld für Mindestsicherungs-BezieherInnen
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass Menschen, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes im Ausmaß von zumindest sechs Monaten so reduziert ist, dass sie die medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch medizinischer Rehabilitation nach dem ASVG erfüllen, Leistungen des Rehabilitationsgeldes und der medizinischen Rehabilitation erhalten. Dies muss auch dann gewährleistet sein, wenn auf Grund fehlender Versicherungszeiten die Voraussetzungen des § 255b ASVG nicht erfüllt sind.
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Antrag 03 / Änderung des § 424 ASVG Pflichten und Haftung der VersucherungsvertreterInnen
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer möge sich dafür einsetzen, dass im § 424 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Pflichten und Haftung der Versicherungs-vertreter) folgender Satz gestrichen wird:
„Sie sind zur Amtsverschwiegenheit, sowie zu gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“
Und durch folgenden Satz ersetzt werden:
„Sie sind zur gewissenhaften Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“
Antrag 02 / Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen – Unfallversicherung entlasten
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt daher für die Schaffung bzw. Wiedereinrichtung eines arbeitgeberseitig finanzierten beitragsgedeckten Entgeltfortzahlungsfonds ein.
Sicherzustellen ist jedenfalls, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht weiter durch Belastung mit widmungsfremden Aufgaben, wie etwa der Unterstützung von Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geschwächt und an der Erfüllung ihrer eigentlichen Kernaufgaben gehindert wird.
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Antrag 01 / Änderung des § 110 ArbVG
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag einstimmig angenommen
FSG, ÖAAB, FA: ja
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass der letzte Satz im § 110 Absatz 6 ArbVG „Dieser Absatz gilt nicht für Banken (§ 1 Bankwesengesetz BGBl. Nr. 532/1993) und Versicherungsunternehmen“ gestrichen wird.