Anträge Steiermark
Anträge zur AK-Vollversammlung_10-11-2016
Die Steirische AUGE stellt am 10.Nov. 2016 in der AK-Vollversammlung folgende Anträge:
Dringlichkeitsantrag zur Mindestsicherung
Antrag zur Frauenquote in Aus- und Weiterbildung
Antrag zum Steirischen Wohnunterstützungsgesetz
Antrag zum Gleichbehandlungsgesetz
Antrag zum Recht auf weiterführende Berufsausbildung bei BMS-Bezug
Anträge AK-Vollversammlung Juli 2017
Unsere Themen und Anträge in der AK-Vollversammlung am 6. Juli 2017:
Einführung von Erbschafts- und Schenkungssteuern
Ökostromnovelle rasch zum Abschluss bringen
BetriebsprüferInnen für Großunternehmen aufstocken
Bundeseinheitliche Personalschlüssel in der Pflege einführen
Anträge AK-Vollversammlung_30-03-2017
In der AK-Vollversammlung März 2017 stellten die 6 AUGE-KammerrätInnen zwei Resolutionen und fünf Anträge an die Bundes- und Landesregierung Steiermark.
Rechtliche Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub
Keine neue staatliche Förderung für Gratismedien
Mängel am Steiermärkischen Baugesetz beheben
Steirisches Wohnunterstützungsgesetz nach Novelle ändern
Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen
Abgelehnte Asylsuchende nicht aus der Grundversorgung fallen lassen
Kapital basierte Abgaben zur Finanzierung unseres Sozialsystems einführen
AUGE - Anträge Steiermark Nov. 2016
Die AUGE hat in der Steirischen AK-Vollversammlung am 10.11.2016 dazu aufgefordert, zur Mindestsicherung eindeutig Stellung zu nehmen, denn jeder Versuch, in der Mindestsicherung mehrere Klassen von Menschen in Notlagen zu schaffen, ist abzulehnen. Eine verfassungswidrige Obergrenze zu Lasten von Kindern oder eine ‚Mindestsicherung light‘ darf nicht geschaffen werden.
Dringliche Resolution zur Mindestsicherung
Weitere Themen waren:
Antrag zur Frauenquote in Aus- und Weiterbildung
Antrag zum Steirischen Wohnunterstützungsgesetz
Antrag zum Gleichbehandlungsgesetz
Antrag zum Recht auf weiterführende Berufsausbildung bei BMS-Bezug
Resolution 1 / Mehr Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft - Gesetzliche Regelungen sind gefordert
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ein auf die österreichischen Verhältnisse angepasstes Gesetz mit gleicher Stoßrichtung auf den Weg zu bringen.
Antrag 6 / Verbindliche Einhaltung der Grenzwerte für Autoabgase
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass der Konformitätsfaktor, der eine Überschreitung der Grenzwerte beim Ausstoß von Stickoxiden erlaubt, möglichst niedrig, d.h. möglichst nahe bei 1, liegt.
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Antrag 5 / Integrative Berufsausbildung
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. November 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf, eine integrative Berufsausbildung für diejenigen jungen Menschen mit Behinderungen zu fördern, die über die Leistungen der Berufsausbildungsassistenz hinausgehende Unterstützung bei der Lehre oder Teilqualifizierungslehre benötigen.
Antrag 4 / Gute Abstimmung zwischen den Angeboten für Menschen mit Behinderungen
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf,
eigene Programme so mit denen des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice abzustimmen, dass der Übergang zwischen den einzelnen Maßnahmen möglichst lückenlos funktioniert und die Menschen die für sie geeignete Integrationsmaßnahmen erhalten,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Streichung der Eingliederungshilfe aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung führt,
das Instrument des Lohnkostenzuschusses wieder einzuführen, falls sich herausstellen sollte, dass die Einstellung der Lohnkostenzuschüsse negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hat.
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Antrag 3 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.
Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden, da offenbar ohne entsprechendem Druck – wie die Erfahrung zeigt – keine flächendeckenden Erfolge erzielt werden.
Antrag 2 / Sonderurlaub für Landesbedienstete im freiwilligen Diensteinsatz
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steirische Landesregierung auf, Landesbediensteten, die in freiwilligen Feuerwehren, Rettungsorganisationen, gemeinnützigen karitativen und/oder kirchlichen Einrichtungen Transitflüchtlinge betreuen, bis zu fünf Tage Sonderurlaub zu gewähren.
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Antrag 1 / Frühzeitige Integration von Flüchtlingen
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf,
1. die Unterbringungsart „Individuelle Unterbringung“ besser zu fördern und der Unterbringungsart „Selbstversorgung“ anzugleichen, also
individuell untergebrachten AsylwerberInnen für die Miete denselben Betrag zur Verfügung zu stellen, den bei der Unterbringungsart „Selbstversorgung“ der Quartiergeber erhält,
AsylwerberInnen den Umstieg in die „Individuelle Unterbringung“ auch faktisch zu ermöglichen und allfällige Kautionen durch Garantieerklärungen gegenüber einem privaten Vermieter zu ersetzen, Mietvertragsgebühren zu stunden und bei verlangten Vorauszahlungen für Strom und Heizung in Vorlage zu treten,
um damit AsylwerberInnen, statt sie in isolierten, abgelegenen und oft mangelhaften Quartieren zu kasernieren, die Möglichkeit zu individuellem Wohnen und damit zum Aufbau von Nachbarschaftskontakten zu gewährleisten.
2. flächendeckende psychosoziale Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und Sprachkurse im Umfeld der Flüchtlingsquartiere zu finanzieren und so nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern,
3. „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)“ zu den gleichen Unterbringungsstandards und Tagsätzen wie für andere Kinder und Jugendliche in die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe der Bundesländer zu übernehmen sowie ausreichende spezielle psychosoziale Beratungs- und Bildungsangebote zwecks beruflicher Qualifizierung anzubieten.
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Resolution 1/Massensterben im Mittelmeer stoppen, Sicherer Zugang zu Asyl in Europa
an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Resolution zugewiesen
Zusammen mit einem breiten Bündnis von Nichtregierungsorganisationen aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten fordert die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben und zur Schaffung eines menschenwürdigen und solidarischen Asylsystems einzusetzen.
Wir fordern die Schaffung legaler Fluchtwege nach Europa: Flüchtlinge sollen nicht mehr ihr Leben riskieren müssen, um nach Europa zu kommen.
Wir fordern, dass die Rettung von Menschenleben zur obersten Priorität von Grenzschutzeinrichtungen der EU und der Mitgliedsstaaten wird: Das Massensterben von Flüchtlingen darf nicht durch Grenzschutz legitimiert oder tatenlos hingenommen werden. Flüchtlinge sind keine Feinde, die es abzuwehren gilt, sondern Menschen, die Schutz und Lebensperspektiven suchen. Grenzschutzeinrichtungen haben Menschenleben zu schützen und die Rechte der Betroffenen zu wahren. Solange es keine legalen Fluchtwege gibt und Menschen beim Übersetzen über das Mittelmeer ihr Leben riskieren, fordern wir die sofortige Wiedereinführung der Rettungsaktion Mare Nostrum 2.0, finanziert durch gemeinsame Mittel aller EU-Mitgliedsstaaten.
Wir fordern ein Asylsystem, das auf Solidarität und einheitlichen Mindeststandards beruht. Flüchtlingen müssen in allen Mitgliedsstaaten eine menschenwürdige Behandlung und faire Verfahren garantiert werden. Ausgleichszahlungen für Länder, die gemessen an ihrer Größe, Wirtschaftskraft und sozialen Situation überproportional viele Flüchtlinge aufnehmen, können bei der Umsetzung von Mindeststandards unterstützend wirken.
Wir fordern für Asylsuchende die Freiheit der Wahl, in welchem europäischen Land sie ihren Asylerstantrag stellen wollen. Menschen sollen dort leben können, wo sie Anknüpfungspunkte haben, und nicht dort, wo sie zuerst gestrandet sind. Das ermöglicht ihnen auch Unterstützung durch schon im Land befindliche Verwandte und Bekannte und entlastet die Sozialsysteme.
Flüchtlinge werden in den Aufnahmeländern oft nur als Belastung wahrgenommen. Die meisten aber sind hoch motiviert, und stellen für unsere alternde Gesellschaft eine Ressource dar. Wenn wir die Chance geben, schon vorhandene Qualifikationen bei uns einzubringen oder hier zu erwerben, profitiert unser Land von ihnen.
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Antrag 5/Verbesserung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS)
an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Antrag zugewiesen
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark möge beschließen:
Die vierzehnmalige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung analog zur Ausgleichszulage
Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Betreuung
Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf bestimmte Leistungen, die derzeit ohne Rechtsanspruch als Hilfe in besonderen Lebenslagen ausbezahlt werden, darunter die Kostenbeiträge für medizinische Hilfsmittel sowie verschiedene Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit
Rechtssicherheit hinsichtlich jener Beträge und Leistungen, die nicht vom Bezug der Mindestsicherung abgezogen werden können (darunter etwa die erhöhte Familienbeihilfe, aber auch Leistungen der Wohnbeihilfe etc)
Anspruch auf Abdeckung der vollen Wohnkosten
Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
Schaffung einer einheitlichen Förderung der Erwerbstätigkeit, die alle erwerbstätigen BMS-BezieherInnen erfasst und sicherstellt, dass erarbeitetes Einkommen nicht zu 100% den BMS-Anspruch reduziert.
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Antrag 4/Öffnung der Institution Ehe für alle
an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Antrg mehrheitlich (von FA und ÄAAB-FCG( abgelehnt
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, um die Ehe für alle, uneingeschränkt und unabhängig vom Geschlecht, zu öffnen.
Antrag 3/Verbesserung der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes soll auch rückwirkend in Kraft treten
an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Antrag einstimmig angenommen
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, § 18a ASVG so zu novellieren, dass bei der Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung vom Erfordernis einer gänzlichen Beanspruchung der Arbeitskraft auch rückwirkend abgesehen wird.
Antrag 2 Information zur Selbstversicherung für Eltern von Kindern mit Behinderung (§ 18a ASVG)
an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Antrag einstimmig angenommen
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Finanzministerium auf, solche Eltern, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, von der Möglichkeit in Kenntnis zu setzen, sich in der Pensionsversicherung freiwillig selbstzuversichern.
Antrag 1 Arbeit FAIRteilen, Arbeitszeit FAIRkürzen: Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Antrag wurde zugewiesen
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark möge beschließen:
Die 4. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert 40 Jahre nach Umsetzung der 40-Stunden-Woche gesetzliche Schritte zu einer umfassenden Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche sowie der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich und einem entsprechenden Personalausgleich,
• weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
• weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
• weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD),
• weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
• weil lange Arbeitszeiten krank machen,
• weil damit Arbeitsplätze geschaffen werden
• und weil dadurch Arbeit und einhergehend Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilt werden.
Zusätzlich fordert die steirische Arbeiterkammer:
• Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
• Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) z.B. für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
• 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
• einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit
Antrag 5 - Übernahme der Mittagessenskosten bei der Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) nach LEVO-StBHG
an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die neue Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) sieht keine Übernahme der Verpflegungskosten durch die Träger vor. Vielmehr ist die „Verpflegung in den Firmen und den Einrichtungen im Sinne der Normalität zu gestalten“. Das heißt, die Menschen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, sollen sich ihr Mittagessen selber zahlen, möglicherweise auch selber organisieren. Bisher haben viele dieser Klienten und Klientinnen die Verpflegung während des Tages bezahlt bekommen.
Antrag 4 - Erhebung von Folgen der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung
an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Seit der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung bietet das Land Steiermark die Zusatzpakete „Diagnostik“ und „Arbeitsrelevante Kompetenzförderung“ zur beruflichen Eingliederung psychisch beeinträchtigter Menschen nicht mehr an. Dabei ging die Landesregierung davon aus, dass diese Leistungen künftig „im Arbeitsmarktförderungsbereich positioniert werden“.
Antrag 3 - Nichtabsetzbarkeit von Überstundenzuschlägen
an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die derzeit geübte Praxis vieler Arbeitgeber, bei gleichbleibendem oder gar steigendem Auftragseingang Personal zu reduzieren, belastet die restlichen Arbeitnehmer/innen in besonderem Maße. Die wöchentlichen Arbeitszeiten erhöhen sich und psychische und physische Auswirkungen machen sich zunehmend bemerkbar. Burn-out, Mobbing und erhöhte Krankenstände sind die Folge.
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Antrag 1 - Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden
an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Arbeitnehmer/innen stellen ihre Arbeitskraft den Arbeitgebern zur Verfügung und legen mit ihnen das wöchentliche Ausmaß der zu leistenden Arbeitszeit im Arbeitsvertrag fest.
Derzeit gilt in Österreich bis auf wenige Ausnahmen, die in Kollektivverträgen festgelegt sind, die 40-Stunden-Woche. Leistet nun ein/e Arbeitnehmer/in zusätzliche Arbeit, wird diese mit den im Gesetz bzw. Kollektivvertrag festgelegten Zuschlägen entlohnt.
Antrag 2 - Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen
an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen
Für Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, kann es auf dem Weg zu einer ihrer Qualifikation angemessenen Anstellung zahlreiche Hürden geben. Zu einem Viertel sind Migrant/innen in Österreich unter ihrem Ausbildungsniveau beschäftigt, und zwar insbesondere Frauen. Das erschwert die gesellschaftliche Teilhabe und führt zu einem sehr problematischen Ausspielen von österreichischen und migrantischen Arbeitskräften gegeneinander. Das schadet allen Beschäftigten in unserem Land.
Dringlichkeitsantrag - AUVA Beitragsverlust ersetzen
an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte
Die AUVA ist die soziale Unfallversicherung für rund 3,2 Millionen Erwerbstätige, 1,3 Millionen Schüler und Studenten sowie Kindergartenkinder, zahlreiche freiwillige Hilfsorganisationen und Lebensretter. Ihre Aufgaben: Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Entschädigung - alles aus EINER Hand!
Im Regierungsprogramm finden wir unter der Rubrik ‚Lohnnebenkosten senken’ den Hinweis, den Unfallversicherungsbeitrag der Arbeitgeber für die gesetzliche Unfallversicherung, die AUVA, um 0,10 Prozent zu senken. Dieser Betrag von rund 90 Millionen Euro geht, wenn es dafür keine Ausgleichszahlungen gibt, voll zu Lasten der Versicherten und der Beschäftigten.
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Dringlichkeitsantrag - Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes überarbeiten
an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte
In Kürze soll die Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes beschlossen werden. Das Begutachtungsverfahren endete am 14.01.2014, die eingelangten Stellungnahmen sind überwiegend negativ. Die Begründung für die komplette Neuregelung der beruflichen Integration im neuen Gesetz ist ein Rechnungshofbericht. In diesem Bericht wird die komplexe Aufgabenverflechtung von Bundessozialamt, AMS und Land Steiermark sowie die mangelnde Kooperation zwischen diesen Stellen kritisiert. Eine Aufgabenentflechtung samt klarer Abgrenzung der Zielgruppen und Leistungsarten wird in diesem Bericht empfohlen. Ein Vorschlag zur Streichung von Dienstleistungen findet sich hingegen in den Empfehlungen des Rechnungshofes nicht, ganz im Gegenteil, wird sogar explizit davor gewarnt.
Weiterlesen: Dringlichkeitsantrag - Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes überarbeiten
Antrag 1 - Änderung des AK - Gesetzes
an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte
Im Verlauf der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die Einreichung der Kandidatur zur AK-Wahl lt. § 37AKG wurde deutlich, dass viele der potentiellen UnterstützerInnen, die mit ihrer Unterschrift den Wahlvorschlag unterstützen möchten, nicht bereit waren, neben den Angaben des Geburtsdatums, der Wohnadresse und des Beschäftigungsbetriebes auch noch die eigene Sozialversicherungsnummer anzugeben.
Hier hat im Laufe der Jahre - nach Abfassung der gesetzlichen Grundlage - offenbar ein fundamentaler Meinungswandel stattgefunden in der Bereitschaft der Angabe eigener personenbezogener Daten. Dieser Meinungswandel wurde vermutlich hervorgerufen durch die eklatanten Vorkommnisse in den letzten Jahren in Bezug auf Verletzung des Datenschutzes im In- und Ausland.