auge banner chilli 1

2015

Resolution 1 / Mehr Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft - Gesetzliche Regelungen sind gefordert

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ein auf die österreichischen Verhältnisse angepasstes Gesetz mit gleicher Stoßrichtung auf den Weg zu bringen.

Weiterlesen: Resolution 1 / Mehr Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft - Gesetzliche Regelungen sind...

Antrag 6 / Verbindliche Einhaltung der Grenzwerte für Autoabgase

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass der Konformitätsfaktor, der eine Überschreitung der Grenzwerte beim Ausstoß von Stickoxiden erlaubt, möglichst niedrig, d.h. möglichst nahe bei 1, liegt.

Weiterlesen: Antrag 6 / Verbindliche Einhaltung der Grenzwerte für Autoabgase

Antrag 5 / Integrative Berufsausbildung

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. November 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf, eine integrative Berufsausbildung für diejenigen jungen Menschen mit Behinderungen zu fördern, die über die Leistungen der Berufsausbildungsassistenz hinausgehende Unterstützung bei der Lehre oder Teilqualifizierungslehre benötigen.

Weiterlesen: Antrag 5 / Integrative Berufsausbildung

Antrag 4 / Gute Abstimmung zwischen den Angeboten für Menschen mit Behinderungen

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf,
eigene Programme so mit denen des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice abzustimmen, dass der Übergang zwischen den einzelnen Maßnahmen möglichst lückenlos funktioniert und die Menschen die für sie geeignete Integrationsmaßnahmen erhalten,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Streichung der Eingliederungshilfe aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung führt,
das Instrument des Lohnkostenzuschusses wieder einzuführen, falls sich herausstellen sollte, dass die Einstellung der Lohnkostenzuschüsse negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hat.

Weiterlesen: Antrag 4 / Gute Abstimmung zwischen den Angeboten für Menschen mit Behinderungen

Antrag 3 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf,  die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.
Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden, da offenbar ohne entsprechendem Druck – wie die Erfahrung zeigt – keine flächendeckenden Erfolge erzielt werden.

Weiterlesen: Antrag 3 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am...

Antrag 1 / Frühzeitige Integration von Flüchtlingen

der AUGE/UG  an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf,
1. die  Unterbringungsart „Individuelle Unterbringung“ besser zu fördern und der Unterbringungsart „Selbstversorgung“ anzugleichen, also
individuell untergebrachten AsylwerberInnen für die Miete denselben  Betrag zur Verfügung zu stellen, den bei der  Unterbringungsart „Selbstversorgung“ der Quartiergeber erhält,
AsylwerberInnen den  Umstieg in die  „Individuelle Unterbringung“ auch faktisch zu ermöglichen und allfällige Kautionen durch Garantieerklärungen gegenüber einem privaten Vermieter zu ersetzen,  Mietvertragsgebühren zu stunden und bei verlangten Vorauszahlungen für Strom und Heizung in Vorlage zu treten,
um damit AsylwerberInnen, statt sie in isolierten, abgelegenen und oft mangelhaften Quartieren zu kasernieren, die Möglichkeit zu individuellem Wohnen und damit zum Aufbau von Nachbarschaftskontakten zu gewährleisten.
2. flächendeckende psychosoziale Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und Sprachkurse im Umfeld der Flüchtlingsquartiere zu finanzieren und so  nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft  eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern,
3. „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)“ zu den gleichen Unterbringungsstandards und Tagsätzen wie für andere Kinder und Jugendliche in die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe der Bundesländer zu übernehmen sowie  ausreichende spezielle psychosoziale Beratungs- und Bildungsangebote zwecks beruflicher Qualifizierung anzubieten.

Weiterlesen: Antrag 1 / Frühzeitige Integration von Flüchtlingen

Antrag 2 / Sonderurlaub für Landesbedienstete im freiwilligen Diensteinsatz

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steirische Landesregierung auf, Landesbediensteten, die in freiwilligen Feuerwehren, Rettungsorganisationen, gemeinnützigen karitativen und/oder kirchlichen Einrichtungen Transitflüchtlinge betreuen, bis zu fünf Tage Sonderurlaub zu gewähren.

Weiterlesen: Antrag 2 / Sonderurlaub für Landesbedienstete im freiwilligen Diensteinsatz

Resolution 1/Massensterben im Mittelmeer stoppen, Sicherer Zugang zu Asyl in Europa

an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Resolution zugewiesen

Zusammen mit einem breiten Bündnis von Nichtregierungsorganisationen aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten fordert die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben und zur Schaffung eines menschenwürdigen und solidarischen Asylsystems einzusetzen.
Wir fordern die Schaffung legaler Fluchtwege nach Europa: Flüchtlinge sollen nicht mehr ihr Leben riskieren müssen, um nach Europa zu kommen.
Wir fordern, dass die Rettung von Menschenleben zur obersten Priorität von Grenzschutzeinrichtungen der EU und der Mitgliedsstaaten wird: Das Massensterben von Flüchtlingen darf nicht durch Grenzschutz legitimiert oder tatenlos hingenommen werden. Flüchtlinge sind keine Feinde, die es abzuwehren gilt, sondern Menschen, die Schutz und Lebensperspektiven suchen. Grenzschutzeinrichtungen haben Menschenleben zu schützen und die Rechte der Betroffenen zu wahren. Solange es keine legalen Fluchtwege gibt und Menschen beim Übersetzen über das Mittelmeer ihr Leben riskieren, fordern wir die sofortige Wiedereinführung der Rettungsaktion Mare Nostrum 2.0, finanziert durch gemeinsame Mittel aller EU-Mitgliedsstaaten.
Wir fordern ein Asylsystem, das auf Solidarität und einheitlichen Mindeststandards beruht. Flüchtlingen müssen in allen Mitgliedsstaaten eine menschenwürdige Behandlung und faire Verfahren garantiert werden. Ausgleichszahlungen für Länder, die gemessen an ihrer Größe, Wirtschaftskraft und sozialen Situation überproportional viele Flüchtlinge aufnehmen, können bei der Umsetzung von Mindeststandards unterstützend wirken.
Wir fordern für Asylsuchende die Freiheit der Wahl, in welchem europäischen Land sie ihren Asylerstantrag stellen wollen. Menschen sollen dort leben können, wo sie Anknüpfungspunkte haben, und nicht dort, wo sie zuerst gestrandet sind. Das ermöglicht ihnen auch Unterstützung durch schon im Land befindliche Verwandte und Bekannte und entlastet die Sozialsysteme.
Flüchtlinge werden in den Aufnahmeländern oft nur als Belastung wahrgenommen. Die meisten aber sind hoch motiviert, und stellen für unsere alternde Gesellschaft eine Ressource dar. Wenn wir die Chance geben, schon vorhandene Qualifikationen bei uns einzubringen oder hier zu erwerben, profitiert unser Land von ihnen.

Weiterlesen: Resolution 1/Massensterben im Mittelmeer stoppen, Sicherer Zugang zu Asyl in Europa

Impressum