2015
Antrag 01/ Nein zu massiven Verschlechterungen bei der Invaliditätspension!
Antrag 01 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 28.Okt. möge beschließen: Die AK-Nö fordert daher unter Einbeziehung der betroffenen Menschen die Entwicklung eines System das folgende Grundsätze gewährleistet:
- Schaffung eines gegenüber der Behörde und der Sozialversicherung weisungsfreies Casemanagements, das einzig den Interessen der PatientInnen verpflichtet ist.
- Schutz vor menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen (etwa mit Psychopharmaka). Klare Neuregelung der Zumutbarkeitsregelung zu medizinischen Behandlungen, Eingriffen oder Therapien im Sinne der PatientInnenrechte. Recht auf freie Arztwahl bzw. Wahl der passende Rehabilitationseinrichtung.
- Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gutachten der Gesundheitsstraße durch eine Einrichtung des eigenen Vertrauens auf Kosten der Behörde/des Gerichts.
- Prinzip der Freiwilligkeit statt pauschaler Zwangsmaßnahmen: Die Betroffenen wissen selbst am besten wann sie welche Unterstützung brauchen bzw. welche Schritte sie zu welcher Zeit setzen können.
- Sanktionen für Unternehmen (z.B. durch ausreichend hohe Zusatzbeiträge an die Sozialversicherung) die keine geeigneten Arbeitsplätze für Menschen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung stellen.
Begründung:
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Antrag 02/ Mindestsicherungsreform
Antrag 02 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.10.2015 möge beschließen:
Die AK-Nö fordert die möglichst rasche Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen. Insbesondere:
- Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC;
- Rechtlicher Anspruch für bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel, Gesundheits- und Therapiekosten, …)
- Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.
- Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
- Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden
- Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung
Details und Begründung:
Antrag 03/ Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Antrag 03 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.Okt. möge beschließen:
Damit die von den ArbeitnehmerInnen selbst bezahlte Arbeitslosenversicherung wieder eine „richtige“ Arbeitslosenversicherung wird, fordert die AK die raschest mögliche Reform des AlVG unter Einbeziehung der betroffenen Menschen mit und ohne Erwerbsarbeit. Folgende Mindestforderungen gilt es dabei umzusetzen:
Details und Begründung:
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Antrag 04/ Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!
Antrag 04 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015
Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10. fordert folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen:
- Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben;
- Erleichterung der Nachweisbarkeit von Arbeitsverhältnissen – Beweislastumkehr;
- Abschaffung von arbeitsrechtlichen Verfallsfristen von unter drei Jahren;
- Gesicherter Aufenthalt während arbeitsrechtlichen Verfahren;
- Umsetzung des Rechts auf Parteienstellung für ArbeitnehmerInnen, für die eine Beschäftigungsbewilligung beantragt wird;
- Abschaffung der Bestrafung von undokumentiert Arbeitenden bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Pflichten der ArbeitgeberInnen.
Details und Begründung(en):
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Antrag 05/ Für die Stärkung der Gemeinnützigkeit bei der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen
Antrag 05 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.10. möge beschließen - die AK Nö fordert:
Die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts von gemeinnützigen Organisationen als zentrales Kriterium in der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen.
Begründung:
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Antrag 06/ Novelierung des AK-Gesetzes und der AK-Wahlordnung
Antrag 06 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Arbeiterkammer setzt sich für eine Novelierung des AK Gesetzes bzw. der AK Wahlordnung mit folgenden Punkten ein
- Alle „Sonstigen Wahlberechtigten“ nach §21(1) AKWO werden automatisch im WählerInnen-Verzeichniss erfasst und zur Wahl eingeladen.
- Die Arbeiterkammerwahlen finden wieder österreichweit im selben Wahlzeitraum von 14 Tagen oder höchstens zwei mal 14 Tagen, geteilt in Ost- und Westösterreich, statt.
- Die Anzahl der für die Wahl notwendigen Unterstützungserklärungen wahlwerbender Gruppen entspricht dem Doppelten der Zahl der gem. §2 AKWO zu wählenden KammerrätInnen.
- Die Zahl der wahlberechtigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen, die einen Antrag nach § 15(1) AKG („Mitgliederantrag“) an die AK-Vollversammlung richten können, entspricht der Anzahl der Stimmen, die in der jeweiligen Länderkammer bei den vorangegangenen Wahlen für die Erreichung eines Mandates notwendig waren.
- Das AK-Gesetz und die AK-Wahlordnung sind geschlechtergerecht zu formulieren
Begründung:
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Antrag 07/ Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung auf 2015
Antrag 07 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.10.2015 möge beschließen:
Die AK Nö fordert, die regierungsseitig angekündigte Erhöhung der Negativsteuer von Euro 110 auf max. Euro 400/Jahr im Rahmen der Steuerreform vorzuziehen und bereits mit dem Kalenderjahr 2015 gültig werden zu lassen.
Mit dem Vorziehen der Erhöhung der Negativsteuer würden insbesondere untere Einkommensschichten finanziell gestärkt und würde bereits im Kalenderjahr 2016 eine unmittelbar konjunkturwirksame Entlastung für einkommensschwache ArbeitnehmerInnengruppen erzielt.
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Antrag 08/ Keine Zustimmung zum Trade in Services Agreement (TiSA)
Antrag 08 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015
Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 möge beschließen: Die Vollversammlung der AK Nö fordert die österreichische Bundesregierung, die Abgeordneten zum Nationalrat und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament auf :
- keinem Handelsabkommen zuzustimmen, durch die die politischen Handlungsspielräume für die Erbringung, Regulierung und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen eingeschränkt werden;
- sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen zum plurilateralen Handelsabkommen TiSA einzusetzen;
- für einen grundlegenden Kurswechsel der EU-Handelspolitik – Verankerung von Sozial- und Umweltstandards, Sicherstellung von ArbeitnehmerInnenrechten, Herausnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich etwaiger Freihandelsabkommen – einzutreten.
Begründung:
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Antrag 09/ Für eine langfristige Finanzierung von Pflege durch vermögensbezogene Steuern, insbesondere aus einer reformierten Erbschaftssteuer
Antrag 09 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015
Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 möge beschließen:
Die AK Nö fordert
- Einführung vermögensbezogener Steuern – insbesondere einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer – zur solidarischen Finanzierung von Pflegeleistungen
- Pflege muss als Kernkompetenz des Staates verstanden werden
Begründung:
Antrag 10/ Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei Kündigung
Antrag 10 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015
Die Vollversammlung der AK Nö möge beschließen:
Die AK-Nö tritt für eine Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ein und fordert:
- Keine Kündigung nach einem Arbeitsunfall.
- Inhaltliche Begründung einer Kündigung gegenüber dem/der DienstnehmerIn und dem Betriebsrat.
- Erhöhung der Kündigungsfristen (insbesondere für ältere ArbeitnehmerInnen).
- Erschwerte Kündigung im Krankheitsfall.
Keine Kündigung innerhalb eines definierten Zeitrahmens.
- Konsultation des Betriebsrates mit einer eingehenden Klärung der Situation.
- Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses muss der Betriebsrat im Vorfeld informiert werden.
Genereller Anspruch auf Postensuchtage, da es bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwer ist nachzuweisen, dass die Initiative vom Dienstgeber ausgegangen ist.
Begründung:
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Antrag 11/ Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden
Antrag 11 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015
Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um Beschäftigten mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als der gesetzlichen ihre Mehrarbeit so zu vergüten, wie Vollzeitarbeitnehmer/innen ihre Überstunden bezahlt bekommen, das heißt inklusive der Zuschläge, die in den Kollektivverträgen vereinbart oder im AZG/KA-AZG vorgesehen sind und ohne gesetzlichen Durchrechnungszeitraum.
Begründung:
Antrag 12/ Gewerberechtliche Anpassung im Bereich der 24-Stundenpflege
Antrag 12 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert den Gesetzgeber auf, zielführende Normen zu erlassen, die die Erteilung von Gewerbescheinen für gewerbliche Anbieter von 24-Stundenpflege vom Nachweis einer für vergleichbare Leistungen im stationären Bereich erforderlichen Qualifikation abhängig machen (Kurz gesagt: Pflegedienstleistungen nur mehr im Rahmen eines reglementierten Gewerbes zu gestatten).
Der Antrag ist ausdrücklich nicht als Maßnahme gegen Pflegekräfte aus anderen EU-Staaten zu verstehen, denn die Schaffung von seit Jahren ausständigen Regelungen zur weitgehend unbürokratischen Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen ist ebenfalls eine langjährige Forderung der AUGE/UG.
Begründung:
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Antrag 13/ GUK Novelle – Über die fragwürdige Aufwertung von Pflege
Antrag 13 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015
Die AK Nö in der Vollversammlung am 28. 10.2015 fordert:
- Der Pflegesektor muss als Teil der Wertschöpfung betrachtet werden und nicht als reiner Kostenfaktor, pointiert formuliert „Geht´s der Pflege gut, geht´s der Wirtschaft besser“
- Pflege darf in ihrer Fachlichkeit nicht reduziert werden
- Es darf zu keiner „künstlichen Verknappung“ von MitarbeiterInnen aus dem Bereich des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals kommen.
- Pflege muss als ein zentrale Aufgabe des Staates verstanden werden.
Begründung:
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Antrag 14/ freiwillige Höherversicherung statt Privatpension
Antrag 14 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 tritt dafür ein, jede steuerliche Förderung so genannter privater Pensionsvorsorge einzustellen und auf diese Weise € 2 Mia. pro Jahr für konjunkturfördernde Maßnahmen zu gewinnen. Bereits angesparte Guthaben in derzeit bestehenden privaten Versicherungen sind unter begünstigten Bedingungen in eine von der öffentlichen Hand zu schaffenden Bundesschatzpension oder aber in die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung überzuführen.
Begründung:
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Antrag 15/ Recht auf Ausbildung bei Bezug von Mindestsicherung
Antrag 15 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015
Die Vollversammlung der AK NÖ tritt dafür ein, dass Phasen des Bezugs von bedarfsorientierter Mindestsicherung von Menschen mit schlechter oder nicht einsetzbarer Ausbildung dazu genutzt werden, eine beruflich einsetzbare Ausbildung zu absolvieren. Dazu ist vor Ausbildungsbeginn eine Orientierungsphase und nach Ausbildungsabschluss eine Unterstützung bei der beruflichen Integration vorzusehen.
Das individuell einklagbare Recht auf Ausbildung ist in der gerade in Verhandlung befindlichen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Länder aufzunehmen und von den Ländern landesgesetzlich umzusetzen.
Begründung:
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