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2013

Dringlichkeitsantrag zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Österreich muss sich aktiv in die EU-weite Strategie einbringen, Steuerbetrug und Aktionen legaler Steuervermeidung abzuschaffen

Der derzeitige Aufschrei ist groß über das weltweite Netzwerk der Steuerbetrüger/innen. Solange aber die Politik nicht wirklich handelt, wird sich am Status Quo nichts ändern.

Auch die legale Steuerflucht oder Steuervermeidung gehört endlich abgeschafft. Die Europäische Kommission forderte kürzlich alle Mitgliedsstaaten auf, das gemeinsame Vorgehen gegen Steuerhinterziehung zu verbessern, denn den EU-Ländern gehe durch Steuerhinterziehung jährlich rund eine Billion Euro verloren.

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Resolution 2 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Kein Sturm im Wasserglas – weitere Wasserprivatisierungsversuche für die Zukunft abwehren

 

Aufgrund zahlreicher Proteste der verschiedensten politischen Fraktionen ist Anfang des Jahres eine kurze, aber heftige Debatte in einigen europäischen Ländern, insbesondere auch in Österreich, um die Konzessionsrichtlinie des Kommissars für den EU-Binnenmarkt, Michel Barnier, entstanden. Öffentliche Stellen, wie z.B. Gemeinden, sollten demnach die Vergabe von Dienstleistungen (Wasserversorgung) dem allgemeinen Wettbewerb öffnen. Den Hintergrund bilden die Gedanken, dass jede Privatfirma sich überall um die Wasserversorgung bewerben können soll ebenso wie das oft gehörte Credo des Wachstums allein durch Wettbewerb. Die durch die öffentliche Diskussion bewirkte Entschärfung der Richtlinie betraf die Wahlfreiheit der Nicht/Privatisierung

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Resolution 1 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Neue Bewegung zur Arbeitszeitverkürzung gegen Massenarbeitslosigkeit und diskriminierende Arbeitsformen ins Leben rufen

 

Die von deutschen WissenschafterInnen, GewerkschafterInnen und PolitikerInnen gestartete Initiative für eine 30-Stunden-Wochen ist angesichts der tiefen sozialen und wirtschaftlichen Krise mit dramatisch steigender Arbeitslosigkeit richtig und von besonderer Dringlichkeit. Eine breite Diskussion um die drastische Verkürzung der Arbeitszeit für eine gerechtere Verteilung bezahlter Arbeit ist auch in Österreich überfällig.

Laut Eurostat befinden sich vollzeitbeschäftigte österreichische ArbeitnehmerInnen hinsichtlich ihrer wöchentlich geleisteten Arbeitszeit deutlich über dem EU-Durchschnitt: Während die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter ArbeitnehmerInnen EU-weit 2011 bei 40,4 Wochenstunden liegt, wird in Österreich – trotz Krise – lange 41,8 Wochenstunden gearbeitet. Nur in Großbritannien arbeiten die unselbständig Beschäftigten noch länger.

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Antrag 3 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Rechte der TransitarbeiterInnen deutlich verbessern

 

Die Transitarbeitskräfteregelung bietet nur vier Verwendungsgruppen, die sich in der Bezahlung sehr gering unterscheiden. Die vom AMS vermittelten ‚TransitmitarbeiterInnen’ werden mit einem Pauschallohn ohne Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikation über alle Branchen hinweg entlohnt. In der Regel wird - unabhängig von der Verwendung - in die unterste Gehaltsstufe eingestuft. Da es auch keine Gehaltsvorrückungen gibt, verharren ‚TransitmitarbeiterInnen’ regelmäßig am untersten Lohn- und Gehaltslevel.

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Antrag 2 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilf

 

Jugendliche, die in einer überbetrieblichen Lehrausbildung eine Lehre absolvieren, erhalten für ihre Tätigkeit keine kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung sondern nur eine Ausbildungsbeihilfe des AMS. Sie beträgt seit dem 1.1.2013 in den ersten zwei Lehrjahren € 270,-/Monat, ab dem 3. Lehrjahr € 600,-/Monat.

Diese Auszubildenden absolvieren die gleiche Ausbildung und üben die gleiche Tätigkeit aus wie Jugendliche in gewerblichen Betrieben.

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Antrag 1 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

 Einkommensgrenzen für Einbürgerungen senken

 

Mit 1. Jänner 2013 leben lt. Statistik Austria 1.028.608 Menschen in Österreich ohne österreichischen Pass.

Die Einbürgerung ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Das führt dazu, dass viele Drittstaatsangehörige keinen österreichischen Pass besitzen, obwohl sie lange im Land leben, oft in Österreich geboren sind und perfekt deutsch sprechen. Viele Menschen scheitern bzgl. der Einbürgerung an den hohen Einkommensgrenzen. Gemäß den Berechnungen des Staatsbürgerschaftsexperten Joachim Stern würden auch 60 bis 70 Prozent der österreichischen Arbeiterinnen und 30 bis 40 Prozent der Arbeiter diese Hürde nicht schaffen. Ein einbürgerungswilliges Ehepaar muss mindestens ein Einkommen von 1256 Euro vorweisen. Die Wohnungsmiete, Unterhaltspflichten für Kinder und etwaige Kreditrückzahlungen erhöhen die Grenze noch.

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