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2014

Antrag 1 - Änderung des AK - Gesetzes

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Im Verlauf der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die Einreichung der Kandidatur zur AK-Wahl lt. § 37AKG wurde deutlich, dass viele der potentiellen UnterstützerInnen, die mit ihrer Unterschrift den Wahlvorschlag unterstützen möchten, nicht bereit waren, neben den Angaben des Geburtsdatums, der Wohnadresse und des Beschäftigungsbetriebes auch noch die eigene Sozialversicherungsnummer anzugeben.

Hier hat im Laufe der Jahre - nach Abfassung der gesetzlichen Grundlage - offenbar ein fundamentaler Meinungswandel stattgefunden in der Bereitschaft der Angabe eigener personenbezogener Daten. Dieser Meinungswandel wurde vermutlich hervorgerufen durch die eklatanten Vorkommnisse in den letzten Jahren in Bezug auf Verletzung des Datenschutzes im In- und Ausland.

 

 

 

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Dringlichkeitsantrag - AUVA Beitragsverlust ersetzen

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Die AUVA ist die soziale Unfallversicherung für rund 3,2 Millionen Erwerbstätige, 1,3 Millionen Schüler und Studenten sowie Kindergartenkinder, zahlreiche freiwillige Hilfsorganisationen und Lebensretter. Ihre Aufgaben: Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Entschädigung - alles aus EINER Hand!

 

Im Regierungsprogramm finden wir unter der Rubrik ‚Lohnnebenkosten senken’ den Hinweis, den Unfallversicherungsbeitrag der Arbeitgeber für die gesetzliche Unfallversicherung, die AUVA, um 0,10 Prozent zu senken. Dieser Betrag von rund 90 Millionen Euro geht, wenn es dafür keine Ausgleichszahlungen gibt, voll zu Lasten der Versicherten und der Beschäftigten.

 

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Antrag 3 - Ziele der Wohnbauförderung ändern

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Das neue Regierungsprogramm sieht vor, die im Zuge des Finanzausgleichs 2008 zwischen Bund und Ländern aufgehobene Zweckbindung der Wohnbauförderung wieder einzuführen. Es ist zu hoffen, dass die Mittel wieder widmungsgemäß für den Wohnbau verwendet werden.

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Resolution 2 - Menschenrechte in der österreichischen Verfassung verankern

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Im Österreich-Konvent der Jahre 2003 bis 2005 wurde die ausdrückliche Verankerung der Menschenwürde in der Bundesverfassung erörtert. Es bestand grundsätzlicher Konsens darüber, dass ein einheitlicher Grundrechtekatalog geschaffen werden müsse, an dessen Spitze die Verankerung der Menschenrechte stehen solle. Die Regierungsprogramme der 23. und 24. Gesetzgebungsperiode haben die Fortsetzung der Arbeit an einem Grundrechtekatalog vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde jedoch bislang nicht umgesetzt.

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Resolution 3 - Mehr Geld für den Sozial- u. Gesundheitsbereich bereitstellen

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Der Sozial- und Gesundheitsbereich sind zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Bedürftige Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf eine bestmögliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige soziale und medizinische Versorgung.

Die „Effizienzsteigerungen“ der letzten Jahre - vielfach wegen behaupteter knapper werdender öffentlicher Mittel - haben schon längere Zeit besorgniserregende Zustände geschaffen.

Besonders spüren diese Einschränkungen die Pflegenden und zu pflegenden Personen im Bereich der Sozialen Dienste aber auch die Pflegekräfte in den Spitälern. Die permanente Arbeitshetze in diesen Bereichen beeinträchtigt das Pflegepersonal in der menschliche Zuwendung, unterbindet intensivere persönliche Beziehungen zwischen Betroffenen und HelferInnen und befördert eine zunehmend „entmenschlichte“ Pflege, die, trotz Engagements der im Sozialbereich Beschäftigten, kaum mehr Raum für die Abdeckung individueller Bedürfnisse der KlientInnen zulässt.

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Dringlichkeitsantrag - Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes überarbeiten

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

In Kürze soll die Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes beschlossen werden. Das Begutachtungsverfahren endete am 14.01.2014, die eingelangten Stellungnahmen sind überwiegend negativ. Die Begründung für die komplette Neuregelung der beruflichen Integration im neuen Gesetz ist ein Rechnungshofbericht. In diesem Bericht wird die komplexe Aufgabenverflechtung von Bundessozialamt, AMS und Land Steiermark sowie die mangelnde Kooperation zwischen diesen Stellen kritisiert. Eine Aufgabenentflechtung samt klarer Abgrenzung der Zielgruppen und Leistungsarten wird in diesem Bericht empfohlen. Ein Vorschlag zur Streichung von Dienstleistungen findet sich hingegen in den Empfehlungen des Rechnungshofes nicht, ganz im Gegenteil, wird sogar explizit davor gewarnt.

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Resolution 1 - Zusammenfassende Forderungen an die Bundesregierung

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Entgegen vielfach anders lautender Schlagzeilen hat die sog. Krise Österreich noch im Griff. 

Insbesondere die Arbeitslosigkeit hat neue Rekordwerte erreicht. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, sowohl in Österreich, als auch auf europäischer Ebene einen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik herbeizuführen: Weg von der Sparpolitik hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Sozialpolitik. Der Sozialstaat ist zu stärken, zentrale Krisenursachen wie Ungleichverteilung und Unterregulierung der Finanzmärkte, sind zu beheben und ArbeitnehmerInnenrechte sowie wirtschaftsdemokratische Elemente aus- statt abzubauen.

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Antrag 2 - „Beschäftigungstherapie” muss im System der sozialen Sicherung verankert werden

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

In Österreich leben ca. 40.000 Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Davon arbeiten ca. 15.000 Menschen im sekundären Arbeitsmarkt in sog. „Beschäftigungstherapie“.

In diesen Beschäftigungsformen sind die Menschen dem gleichen Ablauf wie am ersten Arbeitsmarkt unterworfen (fixer Arbeitsbeginn, Arbeitsdauer, Pausenregelungen etc.). Im Unterschied zu anderen ArbeitnehmerInnen erhalten die in diesen Einrichtungen produzierenden Menschen jedoch für ihre Arbeit keinen Lohn oder kein Gehalt sondern ein „Taschengeld“, welches weit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Aus diesem Grund sind sie nicht eigenständig kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert. 

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