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2012

Dringlichkeitsresolution / NEIN zur verpflichtenden Umsetzung von Strukturreformen (länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission) im Rahmen des Europäischen Semesters!

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Resolution mehrheitlich angenommen
FSG, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung

Bericht von der Antragsbearbeitung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die im Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 8. Oktober 2012 angedachte völkerrechtliche Verpflichtung der Eurostaaten, Strukturreformen (u.a. länderspezifische Empfehlungen der EU-Kommission) verbindlich umzusetzen, wird entschieden abgelehnt.

Der Bundeskanzler ist daher aufgefordert, am Europäischen Rat am 18./19. Oktober und im Vorfeld der Ausarbeitung des Endberichtes zur Vollendung der WWU unter der Leitung von ER Präsident Van Rompuy entschieden gegen diesen Vorschlag aufzutreten.

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Antrag 16 / Strengere Regulierung des Einsatzes bioaktiver Aluminium-Verbindungen in Kosmetikprodukten und Arzneimitteln

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
FA, Persp., GLB, Türkis, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM, KomIntern: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf dahingehend tätig zu werden:

1. Verbot von Aluminiumverbindungen in Deodorants und anderen Kosmetikprodukten

2. Aufhebung der Befreiung von der Rezeptpflicht für Aluminium-haltige Medikamente v.a. gegen

Sodbrennen (Talcid, Maalox, Riopan)

3. Schaffung einer Aluminium-freien Alternative v.a. bei Baby-Impfstoffen

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Antrag 15 / Schluss mit dem Angriff auf den Kollektivvertrag grafisches Gewerbe! Nein zum Missbrauch demokratischer Rechte der Belegschaft durch Arbeitgeber!

 zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch ab, den Geltungsbereich des Kollektivvertrag grafisches Gewerbe einzuschränken. Die AK unterstützt in diesem Sinne Feststellungsklagen um Rechtssicherheit herzustellen.

Die Copyshops sind dem KV grafisches Gewerbe – Druckereien nach vereinfachtem Verfahren zuzuordnen. Dies ist vom „Sozialpartner“ Wirtschaftskammer einzufordern.

Betriebsräte, die im Rahmen ihrer Funktion als BelegschaftsvertreterInnen zur Durchsetzung kollektiver Rechte – wie etwa der Zuordnung zum entsprechenden KV mittels einer Feststellungs-Klage – tätig werden, müssen die Interessen der von ihnen vertretenen Belegschaften ohne Angst vor Sanktionen seitens der Arbeitgeber wahrnehmen können.

Jeder Versuch, Betriebsratsrechte zu beschneiden oder als Geschäftsführung/ Arbeitgeber demokratische Mitbestimmungsrechte der Belegschaften – wie etwa die Möglichkeit, Betriebsräte abzuwählen - missbräuchlich einzusetzen – wie der oben erwähnte Fall nahelegt - wird seitens der AK Wien entschieden abgelehnt und verurteilt.

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Antrag 14 / Faire und rechtskonforme Dienstverhältnisse für die AbfallberaterInnen der MA 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag abgelehnt
ÖAAB, FA, Persp., GLB, KomIntern, BDFA: ja
FSG: nein
GA, BM, Türkis: für Zuweisung


In Unterstützung der berechtigten Anliegen der betroffenen KollegInnen, möge die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert den Dienstgeber Stadt Wien dazu auf, tatsächlich rechtskonforme Dienstverhältnisse für alle AbfallberaterInnen der Stadt Wien (die seit Bestehen der Abfallberatung der Magistratsabteilung 48 – bis Juli 2012 – für die Stadt Wien gearbeitet haben) herzustellen - und zwar unter Berücksichtigung und Anerkennung aller dienst- und besoldungsrechtlichen Ansprüche aus den vergangenen Jahren und mit einer Fortsetzung des Dienstverhältnisses auf Grundlage der Vertragsbedienstetenordnung 1995 der Stadt Wien unter folgenden Bedingungen:

  • Anerkennung der schon in der Stellenausschreibung verlangten fachlichen Qualifikationen und Ausbildungen und entsprechende Einreihung in das Schema für Verwaltungsbedienstete (mindestens B, für AkademikerInnen A)

  • Anrechnung aller Vordienstzeiten, die ab dem jeweiligen Eintritt der Betroffenen (seit der ersten Beschäftigung bei der/ für die Stadt Wien) entstanden sind nach den Bestimmungen des Dienstrechtes der Stadt Wien

  • Zuerkennung aller für diese Tätigkeit notwendigen und gebührenden Nebengebühren

  • Zuerkennung aller sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche aus den vergangenen Jahren seit Beginn ihres Dienstverhältnisses (zum Beispiel: unter Berücksichtigung aller Beschäftigungszeiten, die wegen Krankheit im nicht rechtskonformen Werkvertragsverhältnis erbracht werden konnten und unter Berücksichtigung der Selbstbehalte im Rahmen der SVA-Versicherung)

Die Arbeiterkammer Wien warnt die Stadt Wien sowie ihre Dienststellen insbesondere auch in ihrer besonderen Funktion als öffentlicher Arbeitgeber überdies davor, Bedienstete der Stadt Wien, welche - wie im Falle der betroffenen AbfallberaterInnen – zustehende Rechte und Arbeitsverhältnisse einfordern und ggf. zur Durchsetzung den Rechtsweg  bestreiten müssen, mit dienstrechtlichen Sanktionen bis hin zu Arbeitsplatzverlust zu bedrohen!

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Antrag 13 / Vertretungskompetenz der Personalvertretung der Stadt Wien und verpflichtende Betriebsvereinbarungen im Fall von Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
FA, Persp., Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM, GLB: für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

1. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber, das Land Wien auf, das Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) derart zu verändern, dass die jeweils für die entsprechende Dienststelle zuständige Personalvertretung (Dienststellenausschuss, Hauptgruppenausschuss und Zentralausschuss der Wiener Personalvertretung) auch die volle Vertretungskompetenz – im gleichen Ausmaß entsprechend der aus dem Arbeitsverfassungsgesetz abgeleiteten Vertretungsbefugnis des Betriebsrates im Beschäftigerbetrieb – für bei der Stadt Wien überlassene Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen erhält. Diese Vertretungskompetenz soll sich auch auf jene Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen beziehen, die bei Auftragsunternehmen der Stadt Wien tätig sind, wenn in der Praxis diese in gleichem Ausmaß wie Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen, die direkt bei der Stadt Wien beschäftigt sind, in die Organisation der Dienststellen, Betriebe oder Unternehmungen der Stadt Wien eingebunden sind.

2. Außerdem fordert die Arbeiterkammer Wien die Gesetzgeber zusätzlich zur Schaffung einer verpflichtenden Betriebsvereinbarung für Leiharbeit im Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) auf - analog der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlage für Betriebsräte im Arbeitsverfassungsgesetz §97 Abs. 1 Zi

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Antrag 12 / Nein zu unfairen und nicht rechtskonformen befristeten Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag abgelehnt
ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja

FSG: nein
FA, GA, Türkis: für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

1. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber, das Land Wien auf, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO 1995) im Paragraf 2 derart zu verändern, dass im Zusammenhang mit einem Sondervertrag nach Paragraf 54 zur Stadt Wien eine uneingeschränkt befristete Verlängerungsmöglichkeit nicht mehr möglich ist.

2. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Dienstgeber Stadt Wien auf, die Probezeit nach Paragraf 2 Absatz 4 VBO zu respektieren und die Praxis, die im Dienstrecht verankerte Probezeit mit befristeten Dienstverhältnissen zu umgehen, sofort einzustellen.

3. Die Arbeiterkammer Wien fordert den Dienstgeber Stadt Wien auf, die Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997 (Verordnung der Stadt Wien auf Beschluss des Wiener Gemeinderates) nicht zur Umgehung von eigentlich unbefristet abzuschließenden Dienstverträgen zu missbrauchen. Diese Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997 ist eigentlich eine dienstrechtliche Erweiterung der VBO und soll die dienstrechtlichen Aspekte einer befristeten Beschäftigung zur Stadt Wien regeln. Die Stadt Wien als Dienstgeber benützt diese Dienstvorschrift zur befristeten Beschäftigung von zum Beispiel „Aushilfsbediensteten“, obwohl eine dauernd anfallende Arbeit von diesen Bediensteten erledigt wird und umgeht so die Bestimmungen der entsprechenden EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverhältnisse, die eindeutig festlegt, dass für eine Befristung eine genaue Einzelüberprüfung stattfinden muss und dass für solche Arbeits- und Dienstverhältnisse eine strenge Begründung notwendig ist.

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Antrag 11 / Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen im Falle einer diagnostizierten Burnout Erkrankung durch die Sozialversicherungsträger

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja

ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Um eine Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen bei einer diagnostizierten Burnout-Erkrankung zu verhindern, werden daher alle SozialversicherungsträgerInnen dazu aufgefordert, die gesamte Therapie und die dadurch entstehenden Behandlungskosten zu übernehmen und dem Beispiel der KFA zu folgen.

Der durch die fortschreitenden psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt entstehende volkswirtschaftliche Schaden von 3,3 Milliarden Euro sowie Folgekosten könnte so im Sinne aller Betroffenen eingedämmt werden.

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Antrag 10 / Keine Bezirksstellenschließungen der Wiener Gebietskrankenkasse

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich daher gegen Schließungen von Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse aus und fordert die Wiederinbetriebnahme der jüngst geschlossenen Bezirksstelle 13 in 1130 Wien, Trauttmansdorffgasse 22.

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Antrag 9 / Recht auf Invaliditätspension auch für Personen ohne Berufsschutz

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KimIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Invaliditätspension auch für all jene Menschen geöffnet wird, die auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, durch Erwerbsarbeit ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Ein existenzsicherndes Einkommen ist jedenfalls nur dann anzunehmen, wenn durch Erwerbstätigkeit ein Jahres-Nettoeinkommen in der Höhe der von der Statistik Austria festgestellten Armutsgefährdungsschwelle erwirtschaftet werden kann.

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Antrag 8 / Rechtsmittel zur Einhaltung der Vereinbarung über die bedarfsorientierte Mindestsicherung

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, auf, in Zusammenhang mit der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG betreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art 138a Abs. 1 B-VG einen Feststellungsbescheid zu erwirken, mit dem festgestellt wird, dass bestimmte Bundesländer ihre Verpflichtungen aus der genannten Vereinbarung nicht erfüllen bzw. erfüllt haben.

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Antrag 7 / Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilfe

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomInter, BDFA: ja
FSG, FA, GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ehestmöglich statt der entwertenden und niedrigen Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung erhalten.

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Antrag 6 / “Beschäftigungstherapie” muss im System der sozialen Sicherung verankert werden

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
FA, GA, Türpkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK-Wien tritt für eine sozialversicherungsrechtliche Einbeziehung aller Menschen in sogenannter „Beschäftigungstherapie“ in das System der sozialen Sicherung ein.

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Antrag 5 / Beschränkung der täglichen Arbeitszeit ab 32°C

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GA, BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern: für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, eine Rechtslage zu schaffen, mit der die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen unter Bedingungen einer Temperatur von 32° C oder mehr auf höchstens 2 Stunden pro Arbeitstag beschränkt wird.

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Antrag 4 / Anhebung der Ausgleichstaxzahlung

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag zugewiesen
GA, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
Türkis: nein

FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausgleichstaxe auf die Höhe des Durchschnittslohns des jeweiligen Betriebes angehoben wird.

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Antrag 3 / Aufhebung der ProfessorInnenmehrheit in den Berufungskommissionen der Universitäten

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., GLB, KOMIntern, BDFA: ja
FA, Türkis: nein
ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Änderung des Universitätsgesetzes (§98 Abs 4) wie folgt:

(4) Der Senat hat eine Entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen maximal die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

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Antrag 2 / Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
ÖAAB, GLB; Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
FSG, GA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Erweiterung des §98 Universitätsgesetzes wie folgt:

(4) Der Senat hat eine entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

NEU:

(5) Der Betriebsrat für das allgemeine Personal und der Betriebsrat für das wissenschaftliche bzw. künstlerische Personal entsenden je eine Person in die Berufungskommission.

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Antrag 1 / 50% Frauen unter den RektorInnen

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, FA, Persp., BM: nein
ÖAAB, GA:
für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, §23b. Universitätsgesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass dieser Paragraph für männliche Rektoren nicht zur Anwendung kommt, solange nicht mindestens 50% der RektorInnen an Österreichs Universitäten weiblich sind. Für Rektorinnen ist der §23b. weiterhin zulässig und anwendbar.

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Dringlichkeitsantrag 2 / Bereitstellung von Fördermitteln bzw. deren Valorisierung zur Aufrechterhaltung des qualitativ hochwertigen Beratungs- Betreuungs- und Präventionsangebotes der Aids Hilfe Wien

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die politischen Verantwortlichen auf, für eine ausreichende Finanzierung und längst überfällige Valorisierung der Fördermittel für die Aids Hilfe Wien zu sorgen, um die qualitativ hochwertigen Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsangebote für die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können.

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Dringlichkeitsantrag 1 / Keine Nivellierung bestehender besserer Arbeitsverträge nach unten mithilfe des §41a im BAGS-Kollektivvertrag! – wie am aktuellen Beispiel Aidshilfe Wien

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
FA, Persp., GLB, Kom., BDAF: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, eine Nivellierung bestehender Verträge nach unten – insbesondere hinsichtlich des Einkommens - mithilfe des § 41 a des BAGS-Kollektivvertrages zu betreiben - sowohl in der Aids Hilfe Wien, als auch in allen anderen BAGS-KV zugehörigen Betrieben des Sozial-, Pflege- oder Gesundheitsbereichs!


Dies war sicher nicht die Absicht der KV-Parteien, als sie den betreffenden §41a im BAGS-KV als freiwillige Optierungsmöglichkeit für KollegInnen in betreffenden Betrieben geschaffen haben, widerspricht also dem Geist des KV!

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Antrag 16 / Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Gemeinsamer Antrag, Ausschuss: Öffentlicher Dienst)

ÖAAB, FA, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, Persp., Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht ihre grundsätzliche Ablehnung von Nulllohnrunden aus. Nulllohnrunden treffen insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen sozial hart – unter ihnen besonders viele weibliche Beschäftigte, junge sowie vielfach unter prekären Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen arbeitende.


Die Arbeiterkammer Wien fordert daher für 2013 und 2014 Verhandlungen für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der ausgegliederten Betriebe sowie eine Teuerungsabgeltung insbesondere für die Beschäftigten im unteren und mittleren Einkommensbereich. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten gilt es, Kaufkraft zu erhalten und die Konsumnachfrage zu stärken. Nulllohnrunden wirken hier kontraproduktiv.


Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, mit etwaigen Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst ein Präjudiz für Lohn- und Gehaltsverhandlungen in anderen Branchen – insbesondere in solchen, welche von öffentlichen Mitteln abhängig sind bzw. für die öffentliche Hand Aufgaben erbringen – schaffen zu wollen. Ein Umlegung auf andere Branchen ist unzulässig.


Die Arbeiterkammer Wien fordert zusätzlich die Rücknahme des Aufnahmestopps im öffentlichen Dienst. Die AK Wien lehnt entsprechend geäußerte Überlegungen, einen generellen Aufnahmestopp auch auf Länder- und Gemeindeebenen umzusetzen, ab.

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Antrag 15 / Beendigung der Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen im K-SVFG

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Sozialversicherung und Gesundheitspolitik) Antragsbearbeitung
Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, BM, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) dahingehend zu novellieren, dass der Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch im Falle eines Pensionsbezuges bzw. einer Pensionsanwartschaft gewährt wird.

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Antrag 14 / Keine Schiefergas- und Tight Oil-Bohrungen in Österreich!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Umwelt und Energie) Antragsbearbeitung
GA, Persp., Türkis, BDAF: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM,
GLB, Kom.,: für Zuweisung


Daher spricht sich die Arbeiterkammer Wien grundsätzlich gegen Schiefergas- und Tight Oil-Bohrungen aus, da Beeinträchtigungen für die Gesundheit der Menschen und der Umwelt nicht ausgeschlossen werden können. Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, in diesem Sinne bezüglich der aktuellen Projekte tätig zu werden.


Die Bundesregierung und der Nationalrat werden darüberhinaus aufgefordert, ein dauerhaftes Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung in Österreich nach dem Vorbild des CCS-Gesetztes 2011 (Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid) und des Atomsperrgesetzes (Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich) zu beschließen.


Ebenso wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in diesem Sinne auf EU-Ebene für ein EU-weites Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung einzusetzen.

Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, verstärkt Maßnahmen in Sachen Klimaschutzpolitik zu setzten, um so schnell als möglich das gesetzte Kyoto-Ziel zu erreichen.

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Antrag 13 / Warum eine budgetäre Bevorzugung des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) gegenüber den österreichischen Universitäten?

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Bildung und Kultur) Antragsbearbeitung
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, Österreichs Universitäten eine ausreichende Finanzierung (eine jährlichen und stetigen Anhebung der Finanzierung auf zumindest 2% des BIP) mit einem langfristigen Planungshorizont zukommen zu lassen, wie sie diese auch dem Institute of Science and Technology Austria zur Verfügung stellt und keinZweiklassensystem bei Forschungs- und Bildungseinrichtungenaufkommen zu lassen.

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Antrag 12 / Staatsbürgerschaft

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration) Antragsbearbeitung
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, BM: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, in Österreich geborene Menschen bei gleichzeitiger Ermöglichung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten einzubürgern.

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Antrag 11 / Informationspflicht und Bekämpfbarkeit bei Ablehnung von VISA-Anträgen

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, GA: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf die Rechtsschutzlücke, die durch die Nicht-Bekämpfbarkeit der Ablehnung von Visaanträgen besteht, zu schließen und eine Informationspflicht über die Gründe einer Ablehnung einzuführen.

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Antrag 10 / Keine Zustimmung zum Fiskalpakt und zur Änderung Artikel 136 AEUV

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: EU und Internationales) Antragsbearbeitung
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, Persp.: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt fest, dass eine einseitige ausgabenseitige Budgetkonsolidierung auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, der BezieherInnen von Sozialleistungen und Pensionen strikt abgelehnt wird.

Die Arbeiterkammer Wien empfiehlt dem österreichischen Parlament seine Zustimmung zur Änderung des Artikel 136 AEUV als Voraussetzung des erweiterten Rettungsschirms (ESM) zu überdenken.

Weiters empfiehlt die Arbeiterkammer Wien dem österreichischen Parlament dem Fiskalpakt nicht zuzustimmen und ihn damit nicht zu ratifizieren.

Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesarbeitskammer auf, alle rechtlich denkbaren Schritte zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Konformität in die Wege zu leiten.

Die Arbeiterkammer Wien behält sich grundsätzlich alle Formen des Protests gegen die Umsetzung der Economic Governance und des Fiskalpakts in der jetzigen Form vor. Dabei wird betont, dass es nicht darum geht, einen erweiterten Rettungsschirm für Euro-Staaten zu verunmöglichen, sondern die Parameter und damit verbundenen Rechtsvorschriften einseitig sind und neu erarbeitet werden müssen.

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Antrag 09 / Bankensektor regulieren! Banken-Insolvenzrecht umsetzen!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den österreichischen Gesetzgeber auf, so rasch wie möglich ein Banken-Insolvenzrecht zu verabschieden, das einegeordneteAbwicklung von Banken, die die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse nicht mehr erfüllen können, erlaubt. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer jedenfalls zu berücksichtigen, dass

  • die EigentümerInnen/AktionärInnen entsprechend dem Verschuldens- und Verantwortungsprinzip verpflichtend beteiligt werden.

  • entsprechend Banken aufgespaltet, restrukturiert und teilabgewickelt werden können

  • Aufsichtsorgane auch gegen den Willen von Vorstand und Eigentümern schon vor dem Krisenfall bzw. bei sich abzeichnenden Problemen, die möglicherweise zu einer späteren Insolvenz führen, entsprechend eingreifen können.

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert von der österreichischen Bundes-regierung zusätzliche Regulierungsmaßnahmen, wie

  • die strikte Trennung des traditionellen Bankengeschäfts vom Investmentbanking (Verbot von Eigenhandel)

  • Beschränkung von Boni und Dividendenausschüttungen sowie Verbot von Akquisitionen für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten bzw. erhalten haben

  • eine effektive Beschränkung desGrößenwachstumvon Banken (z.B. Teilrückzug aus riskanten Geschäftsbereichen Zentral- und Osteuropas), sowie gegebenenfalls die Zerschlagung von Großbanken auf wirtschaftlich verträgliches Niveaukeine Bank darf mehrtoo big to failsein.

  • strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (wie zum Beispiel die volle Transparenz der Geschäfte sämtlicher Zweckgesellschaften im In- und Ausland)

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Antrag 08 / Bis Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer - Börsenumsatzsteuer wieder einführen!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber sind aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf EU-Ebene eine refomierte Börsenumsatzsteuer mit 2013 wieder einzuführen.

Jedenfalls ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung Ausfälle aus veranschlagten, aber nicht realisierbaren Einnahmen, nicht aus höheren Massen- und Konsumsteuern bzw. ausgabeseitigen Maßnahmen, sondern aus vermögensbezogenen Steuerninsbesondere aus einer bereits erwähnten reformierter Börsenumsatzsteuer, einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer allgemeinen Vermögenssteuerersetzt werden.

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Antrag 07 / Öffentliche Aufträge an hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards binden!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung, Antragsbearbeitung 2
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.,, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Vorstoß der Bundesfrauenministerin, Ausschreibungen des Bundeskanzleramts bis 100.000 Euro an Frauenförderungsmaßnahmen zu binden. Die AK Wien unterstützt die Bundesfrauenministerin entsprechend, dass weitere Ressorts dem Beispiel des Bundeskanzleramts, Ausschreibungen an Frauenförderung zu knüpfen, folgen mögen.

Die Arbeiterkammer Wien fordert dabei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibungspolitik bzw. eine Politik der öffentlichen Auftragsvergabe ein, welche die Erreichung gesellschaftspolitisch erstrebenswerte Zielewie etwa ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftlicher Demokratiezu unterstützen hilft.

Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher Bundesregierung wie Gesetzgeber auf, entsprechend objektivierbare, transparente, gesetzliche Standards bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es erlauben, öffentliche Aufträge an innerbetriebliche Gleichbehandlungs-/-stellungsmaßnahmen sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards zu binden.

Zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollen nur noch jene Unternehmen zugelassen werden, welche sich zu entsprechend objektivierbaren Standards verpflichten, bzw. dieselben erfüllen.

Verstöße gegen entsprechende Standards sind mit einem zeitlich befristeten Ausschluss aus Ausschreibungsverfahren zu sanktionieren, jedenfalls bis zum dem Zeitpunkt, wo vorgegebene Standards nachweislich erfüllt sind.

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Antrag 06 / Keine Ermessensausgabenkürzung bei Sozialen Vereinen, kulturellen Initiativen, Fraueneinrichtungen, Entwicklungszusammenarbeit und außeruniversitärer Forschung!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Vollversammlung der AK Wien Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.

Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.

Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.

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Antrag 05 / Für ein Reform der Grundsteuer!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Türkis: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der Verteilungs- und Steuergerechtigkeit, sowie zur Stärkung der kommunalen Haushalte die Grundsteuer dahingehend zu reformieren, dass zusätzliche Gemeindeeinnahmen im Umfang von mindestens 1 Mrd. Euro generiert werden können. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer besonders zu berücksichtigen, dass

  • die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Rahmen der Reform des Bewertungsverfahrens an realistische, dem Marktwert entsprechende Größen herangeführt wird (z.B. Erfassung von 90 % des Marktwertes)

  • die Reform der Grundbesteuerung unter weitestgehender Schonung kleiner und mittlerer Immobilienvermögen erfolgt, etwa über ein progressive Ausgestaltung der Steuersätze (z.B. ermäßigte Steuersätze für durchschnittliches Eigenheim)

  • entsprechende Vorkehrungen im Mietrecht getroffen werden müssen, um die vollständige bzw. unverhältnismäßige Überwälzung der angehobenen Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen zu verhindern.

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Antrag 04 / Umweltschädigende Subventionen abbauen!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit umwelt- wie klimapolitisch bedenkliche Subventionen sowie steuerliche Begünstigungen und Befreiungen abzubauen. Dabei ist anzustreben, dass ein Sparpotential im Umfang von 2 Mrd. Euro jährlich gehoben wird.

Entsprechend frei werdende Mittel sollen für beschäftigungswirksame Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen (wie thermische Sanierung des Althausbestandes, bedarfsgerechter Ausbau öffentlicher Mobilität, Energiespar-/effizienzmaßnahmen, Förderung erneuerbarer Energien), für soziale Ausgleichsmaßnahmen und zur Budgetkonsolidierung aufgewandt werden.

Hinsichtlich des Abbaus bzw. Abschaffung umweltschädigender Subventionen sowie steuerlicher Förderungen fordert die AK Wien Regierung und Gesetzgeber auf, insbesondere auf

  • die steuerliche Begünstigung von Dienstfahrzeugen sowie von Fiskal-LKW

  • die Steuerbefreiung von Agro(„Bio“-)sprit

  • die Steuerbegünstigung von Diesel im Vergleich zu Benzin

  • die laufende ökologische Anpassung der NoVA sowie die Abschaffung der NoVA-Befreiung für Klein-LKW

  • die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung von Verkehrsflächen und die Einführung von Flächenverbrauchsabgaben

  • die Ausdehnung der LKW-Maut auf Bundesstraßen

  • sowie eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und Umwandlung in einen Absetzbetrag mit Negativsteuerwirkung

zu fokussieren.

Generell gilt es, künftig Subventionen sowie steuerliche Förderungen/ Begünstigungen auf ihre Klima- bzw. Umweltverträglichkeit zu überprüfen.

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Antrag 03 / Für gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert in einem ersten Schritt, dass Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen erstellen müssen.


Bundesregierung und Gesetzgeber sind aufgefordert, unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus Sozialpartnern, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen und unter besonderer inhaltlicher Bezugnahme auf den Kriterien-/Indikatorenkatalog des „Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe)“, dahingehend tätig zu werden, die gesetzlichen Grundlagen für derart standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu schaffen.


In weiterer Folge ist die Erstellung von standardisierten, veröffentlichungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichten auch auf Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen auszuweiten.


Unternehmen, welche sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben sind jedenfalls zur Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt und Gleichbehandlungsbilanzen zu verpflichten.

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Antrag 02 / Rahmenrecht für Sozialwirtschaft und gemeinnützige Genossenschaften

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
FSG, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Persp., Türkis:  für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt die wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Rolle der Sozialwirtschaft außer Frage. Sie unterstützt die Ausrichtung an der Gemeinnützigkeit im vollem Umfang.

Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf:

  • Maßnahmen zur Änderung des österreichischen Genossenschaftsrechts in Angriff zu nehmen, um insbesondere Genossenschaften ohne Gewinnorientierung für die Sozialwirtschaft zu ermöglichen

  • Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts der Sozialwirtschaft im Rahmen des österreichischen Vergabewesen zu entwickeln, die statt einer Benachteiligung auf eine Bevorzugung von nichtgewinnorientierten Unternehmen, inklusive Vereinen, abzielen.

  • Maßnahmen umzusetzen, die Sozialwirtschaft als Unternehmenszweig ohne Gewinnorientierung, welcher vornehmlich im Auftrag der öffentlichen Hand soziale Dienstleistungen erbringt, als eigenständigen Sektor zu definieren und dementsprechend eine Verankerung in den gesetzlichen Interessensvertretungen zu ermöglichen.

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Antrag 01 / “Solidarische Ökonomie” stärken! Betriebsübernahmen durch Belegschaften fördern!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments zur Annahme desBerichts über das Statut der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmerund fordert die EU-Kommission auf, den Empfehlungen des EU-Parlaments hinsichtlich der Stärkung und Förderung des sozialwirtschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Sektors nahe zu treten.

Die Arbeiterkammer Wien fordert gleichzeitig die österreichische Bundesregierung auf, entlang den Beschlüssen des EU-Parlament einerseits im Rat darauf hinzuwirken, dass diese EU-weit auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, andererseits auch in Österreich mit dem Gesetzgeber sowie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern günstigere Bedingungen für Genossenschaften beim Zugang zu Darlehen, Unternehmensförderung, bei Unternehmensberatung und Besteuerung zu schaffen.

Insbesondere sind die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber aufgefordert, im Rahmen von Insolvenzverfahren bzw. Übertragung von Familienunternehmen gesetzliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Fortführung des Unternehmens in MitarbeiterInneneigentum (ArbeitnehmerInnenselbstverwaltung) begünstigt ermöglicht, fördert und begleitend unterstützt.

Dabei ist jedenfalls sicherzustellen, dass die ArbeitnehmerInneneigenschaft der GenossenschafterInnen hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung gewährleistet bleibt.

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