Antrag 05 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA: nein
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
Staatsbürgerschaft
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses und nicht dessen Abschluss. Ziel muss es daher sein, möglichst viele bereits lange in Österreich lebende ausländische Staatsangehörige von der Annahme der österreichischen Staatsangehörigkeit zu überzeugen. Es liegt im Interesse eines jeden Staates, möglichst alle seine EinwohnerInnen zu gleichberechtigten Staatsangehörigen zu machen, nur so kann eine dauerhafte Identifizierung mit den Grundwerten und demokratischen Entscheidungen erreicht werden.
In den Vereinigten Staaten, aber auch in Deutschland und 9 andere EU-Staaten gibt es das sogenannte Ius Soli - das Geburtsortsprinzip bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft. Österreich kennt derzeit nur das Abstammungs-Prinzip, sprich: die Staatsbürgerschaft der Kinder richtet sich nach jener der Eltern. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
Fast 12.000 Babys waren im Jahr 2010 betroffen, 35,4 Prozent der neu verliehenen Staatsbürgerschaften in 2011 gingen an bereits in Österreich geborene Personen laut Statistik Austria. Diese Kinder müssten eigentlich ÖsterreicherInnen sein - sind es aber nicht. Man macht dadurch die Kinder von der finanziellen Lage der Eltern und deren Arbeit abhängig. Daher ist es sinnvoll diese Kinder auch als StaatsbürgerInnen anzuerkennen und nicht zu BürgerInnen zweiter Klasse zu degradieren.
Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, in Österreich geborene Menschen bei gleichzeitiger Ermöglichung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten einzubürgern.
Die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft für Österreich bei der Geburt – ius soli - unter der Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeit soll das derzeit geltende Abstammungs-Prinzip ablösen.
Es sind Initiativen für die Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf Basis der gegenseitigen Anerkennung zu setzen.