Antrag 12 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB/FCG, FA: für Zuweisung
Warum eine budgetäre Bevorzugung des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) gegenüber den österreichischen Universitäten?
Das ISTA in Maria Gugging hat von der österreichischen Bundesregierung eine langfristige Finanzierungszusage (für die Jahre 2017 bis 2026) über eine Milliarde Euro erhalten (plus rund 400 Millionen vom Land Niederösterreich).
Der Hinweis von Verantwortlichen, u.a. Bundesminister Töchterle, dass das ISTA eine längerfristige Finanzierungsgarantie benötige, ist ein Hohn gegenüber Österreichs Universitäten. Eine längerfristige Finanzierungssicherheit mag für das ISTA notwendig sein, um als exzellente Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung Fuß zu fassen; für die Arbeit der bestehenden Universitäten ist diese jedoch ebenso essentiell. Leistungs-vereinbarungen mit diesen werden aber nur auf drei Jahre abgeschlossen und bieten demnach keine derartige Planungssicherheit.
Österreichs Universitäten bilden die WissenschafterInnen und ForscherInnen der Zukunft aus – das ISTA selbst bietet keine „Undergraduate-Ausbildung“ an und ist somit auf Nachwuchs angewiesen, den die Universitäten „zur Verfügung“ stellen. Wollen die Universitäten diesem Auftrag der Ausbildung der WissenschafterInnen der Zukunft weiter nachkommen, so benötigen sie die ausreichenden Mittel und eine finanzielle Sicherheit, die länger als drei Jahre umfasst. Lehre, Wissenschaft und Forschung müssen geplant, finanziert und umgesetzt werden – nur so kann Österreich seine noch gute Positionierung als Forschungs- und Wissensstandort weiter ausbauen.
Die 150. Hauptversammlung der BAK möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, Österreichs Universitäten eine ausreichende Finanzierung (eine jährlichen und stetigen Anhebung der Finanzierung auf zumindest 2% des BIP) mit einem langfristigen Planungshorizont zukommen zu lassen, wie sie diese auch dem Institute of Science and Technology Austria zur Verfügung stellt und kein „Zweiklassensystem bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ aufkommen zu lassen.