Antrag 15 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012
Antrag zugewiesen (Antragsbearbeitung)
ÖAAB/FCG, FA: nein
FSG: für Zuweisung
Verbot der Aussenflächen-Beheizung
Terrassen- oder Balkonheizstrahler, Heizpilz, Heizschwammerl – früher nur auf Weihnachtsmärkten gesichtet, sind seit dem Rauchverbot in der Gastronomie auch vor Lokalen in Mode gekommen. Mittlerweile werden sie auch Privathaushalten feilgeboten.
Seit Jahrzehnten bemühen sich fächerübergreifend u.a. Wirtschaft, Umweltschutz und Wissenschaft die thermische Qualität von Gebäuden zu verbessern, um möglichst effizient und energiesparend zu heizen. Gleichzeitig sprießen immer mehr Heizpilze aus dem Boden, deren Aufgabe es ist, im Freien zu heizen.
Betreibt man einen Gas-Terrassenheizstrahler eine Stunde lang, so reicht diese Energie aus, um einen gleich großen Raum sechsmal so lange zu beheizen wie die im Freien befindliche Fläche. Elektrische Heizstrahler erscheinen zunächst effizienter da deren verbrauchte Energie nur 2,5-mal so lange reicht, um einen gleich großen Raum eines Niedrigenergiehauses zu erwärmen. Die energieaufwändige und CO2-intensive Stromerzeugung führt jedoch dazu, dass beide Techniken etwa gleich CO2-intensiv sind.
Im Vergleich zum Beheizen einer gleich großen Wohnfläche eines Niedrigenergiehauses verursachen elektrische Terrassenheizstrahler etwa 7,6-Mal so viele CO2-Emissionen, gasbetriebene Terrassenheizstrahler verursachen etwa sechsmal so viele CO2-Emissionen.
Wir haben keine Daten darüber, wie viele Heizpilze allein in Wien im Einsatz sind, aber ein Spaziergang im Winter lässt erahnen, dass es sich um Tausende handelt – die tausende Tonnen CO2 ausstoßen.
Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Terrassenheizstrahler Energie nur sehr ineffizient nutzen. Gasbetriebene und elektrische Heizstrahler sind dabei etwa gleich ineffizient und etwa gleich CO2-intensiv. Sie belasten daher die österreichische CO2-Bilanz zusätzlich.
Dass ein Verbot möglich ist, zeigen uns Städte wie Stuttgart, Nürnberg, Tübingen, Ludwigsburg, Berlin und Köln. Dort dürfen Gastronomien keine Heizstrahler auf ihrem Grundstück positionieren.
Vor allem im Winter, wo die erneuerbaren Energiequellen weniger produktiv sind, der Energieverbrauch aber drastisch steigt und daher vermehrt auf Atomstrom, Kohlekraftwerke und andere umweltschädigende Energieerzeugung zurückgegriffen wird, ist es unverantwortlich, diese Energie derart ineffizient zu nutzen.
Daher fordert die AK ein Verbot des Betriebs von gas- und strombetriebenen Heizstrahlern, die für die Außenflächen-Beheizung vor Gastgewerbebetrieben vorgesehen sind. Ausnahmen soll es für Weihnachtsmärkte geben. Weiters auszunehmen sind Heizgeräte, die für das Wohlbefinden von ArbeitnehmerInnen an Arbeitsplätzen im Freien erforderlich sind.