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Antrag 16 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012

Antrag abgelehnt
FSG, ÖAAB/FCG: nein
FA: für Zuweisung


Ausgliederung und Privatisierung – Keine Zustimmung der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften


Gemäß den Zielen der Arbeiterkammer im Sinne ihrer Aufgaben als gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, ist es erforderlich, gegen jegliche Bestrebungen der Zerschlagung funktionierender Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge einzutreten. Auch Änderungen unter dem Deckmantel der „Strukturerneuerung“, „Verwaltungsreform“ oder „New Public Management“, die ein Abgehen von der kommunalen Erfüllungsverantwortung hin zur bloßen Gewährleistungsverantwortung mit sich brächten, sind abzulehnen.

 

Dies ist auch in Respekt vor den Beschlüssen in Gremien und auf Konferenzen der in diesen Bereichen organisierenden Einzelgewerkschaften – beispielsweise den aktuell am 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB von 27. bis 29. September 2011 beschlossenen Anträgen – geboten, welche Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit einhergehende verschlechternde Auswirkungen für die betreffenden Bediensteten ablehnen.

 

Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer empfiehlt daher:

FunktionärInnen und VertreterInnen der Arbeiterkammer wird nahe gelegt keine Zustimmung zu wie immer gearteten Auslagerungen von kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, Ausgliederungen und/oder Privatisierungen sowie keine Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben der Daseinsvorsorge an andere Rechtsträger im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften wie Gemeinderäten, Landtagen und Nationalrat zu erteilen.

Dabei ist sich die Bundesarbeitskammer der demokratischen Wichtigkeit des freien Mandats bewusst und wird dieses auch in keiner Form in Frage stellen.

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