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Antrag 4 / Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilfe

zur 151. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. November

Antrag einstimmig zugewiesen


Die 151. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ehestmöglich statt der entwertenden und niedrigen Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung erhalten.


Jugendliche, die in einer überbetrieblichen Lehrausbildung eine Lehre absolvieren, erhalten keine kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung, sondern eine Ausbildungsbeihilfe des AMS. Diese beträgt in den ersten zwei Lehrjahren240,- im Monat und ab dem dritten Lehrjahr555,- im Monat. Die jungen Menschen in den ÜBAs absolvieren die selbe Ausbildung und machen die selbe Arbeit wie junge Menschen in gewerblichen Betrieben. Sie tragen auch keine Verantwortung für regionale Unterangebote an Ausbildungsplätzen oder mangelnden Ausbildungswillen der Betriebe.

 

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass Menschen in ÜBAs mit einer entwertenden und regelmäßig um 50% und mehr unter der Lehrlingsentschädigung liegenden Ausbildungsbeihilfen abgespeist werden.

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