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Antrag 12 / NEIN zur verpflichtenden Umsetzung von Strukturreformen (länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission) im Rahmen des Europäischen Semesters!

zur 151. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. November

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖAAB: fuer Zuweisung

 

Die 151. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 18./19. Oktober 2012 angedachte völkerrechtliche Verpflichtung der Eurostaaten, Strukturreformen (u.a. länderspezifische Empfehlungen der EU-Kommission) verbindlich umzusetzen, wird entschieden abgelehnt.

 Der Bundeskanzler ist daher aufgefordert, am Europäischen Rat am 13./14. Dezember 2012 und im Vorfeld der Ausarbeitung des Endberichtes zur Vollendung der WWU unter der Leitung von ER Präsident Van Rompuy entschieden gegen diesen Vorschlag aufzutreten.

 

Im Rahmen der gegenwärtigen Arbeiten des Präsidenten des Europäischen Rates zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion droht ein weiterer Angriff auf die sozialstaatliche Verfasstheit der EU-Mitgliedsstaaten durch in Aussicht genommene vertragliche Verpflichtungen im Zuge des Europäischen Semesters.

DasEuropäische Semesterermöglicht der Europäischen Kommission die Überprüfung nationalstaatlicher Haushalts- und Reformentwürfe vor Beschlussfassung in den nationalen Parlamenten. Hauptziel ist dabei die Einhaltung der haushaltspolitischen Vorgaben sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommission spricht dazu im Rahmen des einem festen Zeitablauf folgendenSemestersländerspezifische Empfehlungen gegenüber den Mitgliedsstaaten aus, die diese bei der Verabschiedung ihrer Haushalte und politischen Maßnahmen berücksichtigen sollen. Im Folgejahr findet eine Evaluierung darüber statt, ob und wie länderspezifische Empfehlungen in die Politiken der Mitgliedsstaaten Eingang gefunden haben.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 18.-19. Oktober 2012 wurde allerdings eine Verpflichtung der Eurozone Staaten zur automatischen Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der EU Kommission angedachtwie bereits beim Fiskalpakt in Form eines im EU Recht nicht vorgesehenen (völkerrechtlichen) Vertrags:

"The smooth functioning of EMU for stronger and sustainable economic growth, employment and social cohesion requires stronger coordination, convergence and enforcement of economic policy. In this respect, the idea for the euro area Member States to enter into individual arrangements of a contractual nature at the European level on the reforms they commit to undertake and on their implementation should be explored.“

Diese Festlegung beim ER entspricht den Wünschen des Quartetts unter Leitung des Präsidenten des Europäischen Rates Van Rompuy, der am 12. Oktober 2012 einen Zwischenbericht zur Vollendung der WWU vorgelegt hat. In diesem Zwischenbericht kommt die Intention des obigen Vorstoßes deutlich zum Ausdruck: Promoting structural reforms through arrangements of a contractual nature”, wobei angedacht wird, die Reformfreudigkeit durch “limited, temporary, flexible and targeted financial incentives” zu erhöhen.

Insgesamt sind die Vorschläge derzeit noch wage, die Stoßrichtung ist aber bereits deutlich absehbar. Beim ER am 13./14. Dezember 2012 sollen Entscheidungen mit einem Zeitplan zur Umsetzung fallen. Wie in den letzten Jahren bei Einschränkungen von Demokratie und wirtschaftspolitischen Handlungsspielräumen bereits zum Usus geworden: überfallsartig und ohne entsprechend aufreichende Zeit für Debatten über die weitreichenden demokratie- und wirtschaftspolitischen Implikationen.

Der Vorschlag der vertraglichen Festlegung über Strukturreformen und länderspezifische Empfehlungen würde konkret bedeuten, dass die

Empfehlungen der

EU-Kommission in den betroffenen Eurozone-Staaten - d.h. auch in Österreichverpflichtend umgesetzt werden müssen.

 

Dies betrifft auchgerade aus ArbeitnehmerInnensicht - ausgesprochen problematische Empfehlungen wie etwa

 

  • das zeitliche Vorziehen der Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer (spez. Empfehlung für Österreich)

 

  • das gesetzliche Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung zu knüpfen (dzt. massiv von der EU-Kommission betrieben)

 

  • dieReformder Lohnverhandlungs- und Lohnindexierungssysteme in Luxemburg und Belgien

    (sprich z.B. die Aufkündigung der automatischen Indexierung der Mindestlöhne in Luxemburg)

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