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Antrag 18 / Fair Pay im Kulturbereich

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB/FCG: ja
FA: für Zuweisung

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Kulturabteilung der Stadt Wien auf, bei der Bemessung der Höhe der Förderungen darauf zu achten, dass faire Gehälter bezahlt und arbeitsrechtliche Bestimmungen bei den damit finanzierten Projekten eingehalten werden können.

 

Öffentliche Förderungen werden in vielen verschiedenen Bereichen zu unterschiedlichen Bedingungen vergeben. Die öffentlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und der Stadt Wien im Kulturbereich für die sogenannte freie Szenen sinken seit Jahren. Dies hat die Prekarisierung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich immer weiter vorangetrieben. 37% der KünstlerInnen (selbständig und/oder angestellt) leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.
Der in den Kalkulationen der Projektträger ausgewiesene Förderbedarf wird in der Regel von den Subventionsgebern gekürzt und die Projektträger sind in der Folge angehalten, die geplanten Tätigkeiten mit reduzierten Kosten durchzuführen. Da die Sachleistungen nur begrenzt variabel sind, werden immer Gehälter und Honorare nach unten nivelliert.
Es wird von Seiten der öffentlichen Hand, nicht darauf geachtet, ob die zur Verfügung gestellten Förderungen nicht zwangsweise zu einer Unterlaufung von ArbeitnehmerInnenrechten wie die Nicht-Einhaltung von Kollektivverträgen oder Beschäftigungen auf Werkvertragsbasis anstelle von Anstellungen führen.
Die öffentliche Verwaltung trägt nicht nur im Bereich des für Arbeitsmarkt und Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums die Verantwortung dafür, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Dort wo sie selbst als Arbeitgeber tätig ist, oder dazu beiträgt, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, ist es untragbar, dass sie vorsätzlich Bedingungen herbeiführt, die unausweichlich zu Gehältern unter dem Mindestlohn führen und Anstellungen umgangen werden.

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